Schlagwort: Wahlen

  • Hartz 4/SGB II: Sanktionen sind verfassungswidrig

    05.11.2019/EG
    Quelle: Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

    Gesetzgeber (Bundesregierung/Bundesrat) muss Pflichtverletzungen neu regeln / Physische und soziokulturelle Existenz muss gesichert werden

    „1. Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren. Das Grundgesetz verwehrt es dem Gesetzgeber aber nicht, die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen an den Nachranggrundsatz zu binden, also nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn Menschen ihre Existenz nicht vorrangig selbst sichern können, sondern wirkliche Bedürftigkeit vorliegt.“ bundesverfassungsgericht.de

    Zum Thema

    Daten zu Leistungskürzungen im Zeitraum Juli 2018 bis Juni 2019 biaj.de.

    Ergänzung am 06.11.2019:

    Die Regierungsverantwortung im Rückblick:

    • seit März 2018: CDU/CSU/SPD (Koalitionsverhandlungen dauerten 171 Tage)
    • 2013 bis 2017: CDU/CSU/SPD
    • 2009 bis 2013: CDU/CSU/FDP
    • 2005 bis 2009: CDU/CSU/SPD
    • 2002 bis 2005: SPD/DIE GRÜNEN (01.01.2005 Einführung der ALG-II bzw. Hartz-4-Gesetze)
    • 1998 bis 2002: SPD/DIE GRÜNEN
    • 1982 bis 1998: CDU/CSU/FDP
    • 1969 bis 1982: SPD/FDP
    • 1966 bis 1969: CDU/CSU/SPD
    • 1963 bis 1966: CDU/CSU/FDP
    • 1949 bis 1963: CDU/CSU mit wechselnden Koalitionspartnern (FDP/DP/GB/BHE/FVP)
  • Parteien nutzen zunehmend persönliche Profile für ihre ‚Botschaften‘

    23.10.2019/EG
    Quelle: Landesanstalt für Medien NRW, Düsseldorf

    Simon Hegelich, Politikwissenschaftler, und Juan Carlos Medina Serrano, Datenwissenschaftler, beide an der Hochschule für Politik der Technischen Universität München, untersuchten die Microtargeting-Aktivitäten* der Parteien in Deutschland bei der Wahl des Europäischen Parlaments 2019: CDU und SPD besonders engagiert

    „Die CDU und die SPD sind offenbar in das Microtargeting eingestiegen. Beide Parteien haben über 15.000 Anzeigen auf Facebook geschaltet. Diese Anzeigen sind häufig inhaltlich identisch, werden aber auf unterschiedliche Zielgruppen angewandt. Das sieht man auch an den geringen Durchschnitts-Kosten pro Anzeige. SPD und CDU geben nur 19 und 17 Euro pro geschalteter Anzeige aus. Daraus lässt sich schließen, dass diese Parteien angefangen haben, mit unterschiedlichen Targetings zu experimentieren.
    (…).
    Bei Microtargeting geht es darum, basierend auf Datenanalysen zielgerichtete Werbung an die Wähler zu übermitteln. Zunächst ist das ein ganz normales Vorgehen in Wahlkämpfen. Eine Politikerin, die vor der Landwirtschaftskammer eine Rede hält, wird vermutlich andere Themen ansprechen, als wenn sie sich auf einer Gewerkschaftsveranstaltung äußert. Durch gezielte Werbung in Sozialen Netzwerken verändert sich dieses Vorgehen jedoch erheblich und wirft sehr grundlegende ethische Fragen auf: Die Kommunikation in den Sozialen Netzwerken ist fragmentiert, d. h. es besteht die Möglichkeit, dass unterschiedliche Teilöffentlichkeiten ganz verschiedene Informationen aufnehmen. Damit besteht die Gefahr, dass Politiker oder Parteien widersprüchliche Positionen verbreiten und damit ihr wahres politisches Programm verschleiern. Die zweite Gefahr ist wesentlich schwieriger zu fassen: …“ ↗blm.de

    *Microtargeting nutzt eine auf Datenanalysen basierende und an Zielpersonen (Wähler) adressierte Werbung

  • Parteien sollen (eigene) Bundestagssitze reduzieren

    20.09.2019/EG
    Quelle: Verfassungsblog, Berlin

    Staatsrechtler fordern Bundestag zur Reform der Bundeswahlgesetzes auf / 100 deutsche Staatsrechtler wenden sich mit einem Offenen Brief an den Deutschen Bundestag:

    „Der Bundestag hat derzeit 709 Mitglieder, 111 mehr als das Bundeswahlgesetz normalerweise vorsieht. Nach der nächsten Wahl könnten es sogar über 800 Abgeordnete sein. Aufgrund eines Wandels der Parteienlandschaft haben – so wie das Wahlrecht derzeit ausgestaltet ist – Überhangmandate und die 2013 eingeführten entsprechenden Ausgleichsmandate in einer noch nie da gewesenen Größenordnung zugenommen. Zugleich hat das Wahlrecht als wichtigste demokratische Äußerungsform paradoxerweise einen geradezu entdemokratisierenden Effekt: Es ist derart kompliziert geworden, dass kaum noch ein Wähler versteht, was seine beiden Stimmen letztlich bewirken. (…).“ verfassungsblog.de

  • Landtagswahl Brandenburg

    01.09.2019/EG
    Quelle: Landeswahlleiter Brandenburg, Potsdam

    Die (vorläufigen) Wahlergebnisse lesen Sie hier ↗brandenburg.de.

  • Landtagswahl Sachsen

    01.09.2019/EG
    Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz

    Die (vorläufigen) Wahlergebnisse lesen Sie hier ↗sachsen.de.