Schlagwort: Vermögen

  • Grundsteuer wird neu geregelt

    28.09.2019/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

    Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vor und schont Aktiengesellschaften

    Das Bundesverfassungsgericht erklärte im Urteil vom 10. April 2019 die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Einheitswerte für Grundbesitz werden nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes in den „alten“ Bundesländern noch heute auf der Grundlage der Wertverhältnisse zum 1. Januar 1964 ermittelt und bilden die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts bestimmte, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat.
    Im Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Berechnung der Steuer der Wert eines unbebauten Grundstücks anhand der Bodenrichtwerte ermittelt werden, die regelmäßig von unabhängigen Gutachterausschüssen errechnet werden. Bei bebauten Grundstücken werden die Erträge (Mieten, Pachten) zur Berechnung der Steuer herangezogen. Als erster Hauptfeststellungszeitpunkt für die Feststellung der Grundsteuerwerte ist der 01. Januar 2022 vorgesehen.
    Die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe soll in Zukunft durch eine standardisierte Bewertung der Flächen und der Hofstellen mittels einer weitgehenden Automation des Bewertungs- und Besteuerungsverfahrens erfolgen. ↗bundestag.de

    Bundesregierung schont Aktiengesellschaften: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes bundestag.de.

  • Ungleichheit aus Sicht der Bundesregierung

    25.09.2019/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

    Bundesregierung bewertet soziale Ungleichheit in Deutschland:

    „Der Bevölkerungsanteil der Menschen, die als armutsgefährdet gelten, ist zwischen2005 und 2010 nahezu unverändert geblieben, danach leichtangestiegen. Nettovermögen sind weiterhin stark ungleich verteilt: Der Anteil, den die weniger vermögende Hälfte der Bevölkerung besitzt, liegt bei 2%. Andererseits ist der Anteil der Personen, die materielle Entbehrungen im Alltag erfährt, geringer als noch vor vier Jahren. In Deutschland wird Einkommensungleichheit bereits stark durch Steuern und Sozialtransfers verringert und liegt unter dem EU-Durchschnitt. Gegen Ungleichheit wirken zudem eine hohe Erwerbstätigkeit, eine geringe Arbeitslosigkeit, starke Tarifpartner und eine funktionierende betriebliche Mitbestimmung. Für die weitere Bekämpfung von Ungleichheit setzt die Bundesregierung darauf, dass auch Menschen und Haushalte im unteren Bereich der Einkommensverteilung besser von den derzeit guten wirtschaftlichen Bedingungen profitieren. Im Bereich der Arbeitsförderung hat sie dafür gesetzliche Grundlagen zur Verbesserung der Qualifizierung und der Beschäftigungschancen geschaffen. Um die finanzielle Situation von erwerbstätigen Eltern mit geringen Einkommen zu verbessern, wurde mit dem „Starke Familien“-Gesetz auch der Kinderzuschlag ausgeweitet.“ bundestag.de (Seite 44, Punkt 10)

    Zum Thema

    Wiederanstieg der Einkommensungleichheit diw.de

    Datenbank zur weltweiten Ungleichheit (World Inequality Database (Datenbank zur weltweiten Ungleichheit, leitende Wissenschaftler sind Facundo Alvaredo, Lucas Chancel, Thomas Piketty, Emmanuel Saez und Gabriel Zucman), hier Deutschland wid.world

    Entwicklung der Vermögensungleichheit in Deutschland bundestag,de

    Was uns die Ungleichheit wirklich kostet ↗werner-vontobel.ch

    Armin Schäfer, Politikwissenschaftler an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, über die politische Ungleichheit in Deutschland. dradio.de

  • Kunstgegenstände und Kulturgüter zwischen Anspruch und Recht

    11.09.2019/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

    Familie Hohenzollern fordert die Rückgabe beweglicher Gegenstände, darunter sind auch Nationale Kulturgüter

    Die Bundesregierung führt seit dem Jahr 2014, zusammen mit den Ländern Berlin und Brandenburg als Träger der betroffenen Einrichtungen (Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Stiftung Deutsches Historisches Museum), Gespräche mit der Familie Hohenzollern um die Rückgabe beweglicher Gegenstände.
    „Dabei handelt es sich vor allem um Objekte aus den folgenden historischen Sammlungszusammen-hängen: Inventar des ehemaligen Schlosses Monbijou, Bestände der Hausbibliothek, Bestände des Hausarchivs, Kunstwerke und Ausstattungsgegenstände aller Gattungen aus Liegenschaften, die 1926 nach dem Vermögenssauseinandersetzungsvertrag der Familie Hohenzollern verblieben waren (beispielsweise Schloss Rheinsberg, Schloss Cecilienhof, Niederländisches Palais, Kaiser Wilhelm Palais) sowie Kunstwerke der sogenannten 19er Liste.“ bundestag.de

    Zum Thema

    „Die deutsche Kolonialvergangenheit ist auch heute noch lebendig. Sie verbirgt sich unter anderem hinter Straßen- und Firmennamen in deutschen Städten. Auch Raubkunst in deutschen Museen erinnert daran.“ ↗br.de

    Artefakt oder Erbe? Kolonialsammlungen in westlichen Museen aus der Perspektive des internationalen (Menschenrechts-)Rechts: Die Rückgabe von Schätzen, die während der Ära des europäischen Imperialismus von indigenen Gemeinschaften genommen wurden, ist ein umstrittenes Thema. Eine gemeinsame Antwort ist: „Es war damals legal“ und somit keine Rechtsfrage. ↗voelkerrechtsblog.org

    UBS Art Market Report 2019: Weltweite Kunstverkäufe erreichten 2018 schätzungsweise 67,4 Milliarden US-Dollar (+ 6 % gegenüber 2017). Verkäufe von Kunsthandwerk und Antiquitäten erreichten auf öffentlichen Auktionen 29,1 Milliarden US-Dollar (+ 30 % ggü. 2016). ↗ubs.com

  • Gesellschaft: Risse werden immer tiefer

    30.08.2019/EG
    Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband- Gesamtverband, Berlin

    Paritätisches Jahresgutachten 2019: „… gemeinnützigen Strukturen Vorrang vor gewinnorientierten Trägern einzuräumen, ist dringend notwendig.“

    „Die anhaltende Scherenentwicklung bei den Einkommen wird auch durch die Vermögensverteilung nicht gemindert, im Gegenteil: Im Jahr 2017 besaß die vermögensärmste Hälfte der Bevölkerung lediglich drei Prozent der Vermögen. Da insbesondere viele Immobilien- und Aktienvermögen innerhalb weniger Jahre erheblich an Wert gewonnen haben, ohne dass diese leistungslos entstandenen Gewinne in relevanter Weise besteuert worden wären, hat sich die soziale Ungleichheit erheblich verstärkt. Frühere Steuern, die besonders einkommensstarke Personen betrafen, wurden erheblich abgesenkt oder gestrichen: Die Vermögensteuer wurde ausgesetzt, die Körperschafts-, Kapitalertrags- und Einkommensteuern wurden gesenkt, Gewerbekapital- und Börsenumsatzsteuer gestrichen. Gewachsen sind die Belastungen privater Haushalte durch die sogenannten indirekten Steuern, insbesondere die Umsatzsteuer. Diese wird von allen Haushalten bezahlt, auch von den ärmsten. Seit 1998 ist die Steuerbelastung der oberen 30 Prozent erheblich gesunken, die der „unteren“ 70 Prozent gestiegen. Neben der gewachsenen sozialen Ungleichheit hat diese Politik der Umverteilung von unten nach oben noch einen weiteren Preis: Die soziale Infrastruktur in Deutschland ist erheblich unterfinanziert, es fehlt an öffentlichen Investitionen in das Gemeinwohl.
    Eine wesentliche staatliche Gestaltungsmöglichkeit, um soziale Ungleichheit zu reduzieren und gleichzeitig die Gestaltungsmöglichkeiten des Sozialstaates auszubauen, blieb in den vergangenen Jahren weitgehend ungenutzt: die Erhöhung von Steuern.“ der-paritaetische.de

    Zum Thema

    Dalia Marin, Wirtschaftswissenschaftlerin an der Technischen Universität München, Lehrstuhlinhaberin und Professorin für Internationale Wirtschaftsbeziehungen an der Ludwig-Maximilians-Universität München im Ruhestand:

    „Fabio Ghironi von der University of Washington und Benjamin Weigert von der Deutschen Bundesbank zeigen in einem Beitrag in dem von mir herausgegebenen Buch, dass Deutschland im Jahr 2008 die Einkommenssteuersätze von 57% auf 47.5% und die Unternehmenssteuern von 56.8% auf 29.4% gesenkt hat, während die Mehrwertsteuer von 16% auf 19% erhöht wurde.“ ↗oekonomenstimme.org

  • Buchtipp: Wie reich darf man sein?

    30.08.2019/EG

    Christian Neuhäuser: Wie reich darf man sein?
    Über Gier, Neid und Gerechtigkeit.

    Sachbuch (Gesellschaft, Ungleichheit, Vermögen)

    Im Jahr 2018 umfasste die Forbes-Liste der reichsten Menschen der Welt insgesamt 2.208 Milliardäre. Der reichste Mensch des Jahres 2018 war Jeff Bezos mit einem Vermögen von 112 Milliarden US-Dollar. Es gibt immer mehr Milliardäre: Immer weniger Leute haben immer mehr Geld. Darf das so bleiben?
    Der Band erhellt das Phänomen »Reichtum« und gibt präzise Antworten auf die Fragen: Was ist Reichtum und wer gilt überhaupt als reich (oder superreich)? Ist Reichtum immer ungerecht? Spielen bei Kritik am Reichtum stets Gier und Neid eine Rolle? Und wie könnte ein gerechterer Umgang mit Reichtum aussehen? (mehr …)