OECD bemängelt hohen Anteil niedriger Einkommen

13.06.2017/EG aus der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Paris/Berlin

Beschäftigungspolitik 2017 in Deutschland: Mindestlohn hat Rückgang der Arbeitslosigkeit nicht unterbrochen

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bescheinigt der Bundesregierung gute Noten bei den Indikatoren Beschäftigungsstand, Arbeitslosigkeit, Durchschnittseinkommen sowie Arbeitsmarktunsicherheit. Schwächen stellten die OECD-Forscher im hohen Anteil von Arbeitsplätzen mit starkem arbeitsbedingten Stress, in der großen Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern und im hohen Anteil der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter mit niedrigen Einkommen fest.↗oecd.de

Buchtipp: Ethischer Welthandel

09.06.2017/EG

Christian Felber: Ethischer Welthandel

Sachbuch (Gesellschaft, Globalisierung)

Der Gründer der Gemeinwohl-Ökonomie-Bewegung Christian Felber widmet sich möglichen Alternativen zu TTIP, WTO & Co, deren Zustandekommen immer unwahrscheinlicher wird. Er plädiert konsequent dafür, der Ideologie von Freihandel, Standortwettbewerb und noch mehr Globalisierung endgültig abzuschwören. Weniger Hürden soll es für jene Staaten und Unternehmen geben, die einen Beitrag leisten, um die eigentlichen Ziele der Wirtschaft zu erreichen: nachhaltige Entwicklung, Verteilungsgerechtigkeit, kulturelle Vielfalt oder sinnvolle Arbeitsplätze. Und Barrieren im Handel für jene, die Menschenrechte missachten, für Klimasünder und Ausbeuter.

Armut im Alter

02.06.2017/EG aus dem Deutschlandfunk (DLF), Berlin

DLF-Interview mit Stefan Sell, Sozialwissenschaftler, zum Betriebsrenten-Stärkungsgesetz: „… man sägt ein Stück weit an dem eigenen Ast, auf dem man sitzt“

„… Betriebsrenten werden ausschließlich von den Arbeitnehmern durch Entgeltumwandlung finanziert. Im Osten sind das sogar über 40 Prozent. Das heißt, die Arbeitnehmer bezahlen ihre eigene Betriebsrente ausschließlich selbst, indem sie einen Teil ihres Lohnes umwandeln. Das führt aber dazu, dass die Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung sinken, die ja weiterhin die Hauptsäule gerade für diese Menschen in der Alterssicherung bildet, weil je weniger Lohn ich verbeitrage, umso niedriger ist dann mein Anspruch auf gesetzliche Rentenleistungen. Das heißt, man sägt ein Stück weit an dem eigenen Ast, auf dem man sitzt.“ ↗deutschlandfunk.de

Armutsdebatte: Unterschiedliche Lebenswelten sind real

02.06.2017/EG aus dem Medium ‘der Freitag‘, Berlin

Steven Hartig, Autor, über unterschiedliche Wahrnehmungen (Wertungen) von Ausgrenzung, Benachteiligung und Entbehrung:

„… zitiert aus einem Zeit-Artikel von Julia Friedrichs von Januar 2017:

„Es gibt über 150 Familienleistungen – Elterngeld, Kindergeld, Kita-Zuschuss – und das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung hat grade erst berechnet, wie sich dieses Geld verteilt. Das Ergebnis war überraschend: 13% der Fördersumme landen bei den reichsten zehn Prozent der Familien, nur sieben Prozent bei den ärmsten zehn Prozent. Anders ausgedrückt: Ein armes Kind ist dem Staat monatlich im Schnitt 107 Euro wert, ein reiches aber 199 Euro.“ freitag.de

Millionärsteuer gefordert

02.06.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Vermögensteuer als Millionärsteuer erheben

Die Fraktion DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Vermögensteuer als Millionärsteuer wieder einführt. Laut dem Antrag sollen als Vermögen zum Stichtag 31.12.2016 die Summe der privaten Geldvermögen und der Verkehrswerte der privaten Immobilien und Sachvermögen festgestellt werden. Vom Vermögen werden private Verbindlichkeiten abgezogen. Das so ermittelte gesamte Nettovermögen einer Person (Individualbesteuerung) bleibt bis zu einem Betrag von einer Million Euro steuerfrei. Für betriebsnotwendiges Sachvermögen von Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern sowie Personenunternehmen gilt nach Abzug der darauf lastenden Verbindlichkeiten ein erhöhter Freibetrag von fünf Millionen Euro. Das oberhalb des jeweiligen Freibetrags von einer Million bzw. fünf Millionen Euro liegende Nettovermögen wird mit einem Steuersatz von fünf Prozent besteuert.

Begründet wird der Antrag unter anderem mit der wachsenden Ungleichverteilung des Vermögens, zu dem auch die steuerliche Privilegierung von Vermögen beigetragen habe. bundestag.de