Schlagwort: Umweltschutz

  • Energie-/Klimapolitik: Die Verteilung der Lasten ist unfair

    17.06.2021/EG
    Quelle: ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München

    Andreas Löschel, Wirtschaftswissenschaftler an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, über die Kostenverteilung der Energie- und Klimapolitik

    Auszug Seite 5: „Die Energiewende im Stromsektor hat im Prinzip mit der Einführung der EEG-Umlage ärmere Haushalte überdurchschnittlich belastet. Frondel und Sommer (2018) zeigen für den Fall eines einkommensschwachen Ein-Personen-Haushalts mit einem jährlichen Stromverbrauch von 1677 kWh, dass sich das Verhältnis von Stromkosten zu steuerlichem Existenzminimum von 4,8% im Jahr 2006 (erstes Jahr der Beobachtung) auf 6,4% im Jahr 2016 erhöht hat. Die meisten Maßnahmen der deutschen Energie- und Klimapolitik von der PV-Förderung über die Förderung der energetischen Gebäudesanierung bis hin zu Kaufprämien für Elektrofahrzeuge verteilen Einkommen von unten nach oben um – zu den Eigenheimbesitzern, die eine PV-Anlage auf dem Dach installieren (Schäfer 2018) oder ihr Haus energetisch sanieren, den Käufern von Elektroautos (für die USA siehe Muehlegger und Rapson 2018) und so weiter. Da mit dem Einkommen der Anteil der Gebäudeeigentümer deutlich ansteigt und auch der Anteil der Käufer von Elektroautos, haben einkommensstarke Käufer und Investoren einen hohen Anteil der staatlichen Förderung in Anspruch genommen.“ ifo.de

  • Klima/Umwelt: Unser Müllberg wird nicht kleiner

    08.06.2021/EG
    Quelle: Statistische Bundesamt (Destatis), Wiesbaden

    Im Jahr 2019 betrug das Abfallaufkommen in Deutschland 416,5 Millionen Tonnen / Recyclingquote: 70,1 Prozent

    Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, blieb die Abfallmenge im Jahr 2019 mit 416,5 Millionen Tonnen nahezu auf dem Niveau des Jahres 2018 (417,2 Mio. Tonnen). Davon bildeten „Bau- und Abbruchabfälle“ mit 230,9 Millionen Tonnen bzw. anteilig 55,4 Prozent den Großteil des Gesamtaufkommens, gefolgt von den „Sekundärabfällen“, Abfälle die bereits in einer Anlage behandelt wurden, mit 56,2 Millionen Tonnen (13,5 %). Die „übrigen Abfälle“, insbesondere aus Produktion und Gewerbe, hatten einen Anteil am gesamten Abfallaufkommen von 50,7 Millionen Tonnen (12,2 %). Auf „Siedlungsabfälle“ entfielen 50,6 Millionen Tonnen (12,2 %) und auf „Abfälle aus der Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen“ 28,1 Millionen Tonnen (6,8 %). ↗destatis.de

    Zum Thema

    Daten mit Zeitreihen zum Abfallaufkommen lesen Sie hier umweltbundesamt.de.

    „Der beste Abfall ist derjenige, der erst gar nicht anfällt. Dies ist leicht gesagt, aber um die Bedeutung dieser einfachen Botschaft zu erfassen, sollte sich jeder einmal persönlich ansehen, wo bei ihm zu Hause Abfälle anfallen, und nicht nur zu Hause, sondern auch unterwegs, in der Freizeit, im Urlaub, …“ umweltbundesamt.de

  • Bundesregierung missachtet Luftreinhaltungsrichtlinie seit 2010

    04.06.2021/EG
    Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, Luxemburg

    Gerichtshof der EU: Deutschland hat von 2010 bis 2016 die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) systematisch und anhaltend überschritten

    „Zudem hat Deutschland gegen seine Verpflichtung verstoßen, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Zeitraum der Nichteinhaltung in den 26 betroffenen Gebieten so kurz wie möglich zu halten.“
    Die Mitteilung lesen Sie hier curia.europa.eu.
    Das Urteil lesen Sie hier curia.europa.eu.

    Zum Thema

    Claudia Kemfert, Energieökonomin und Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin):
    „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs macht nochmals deutlich, dass Deutschland in puncto Luftreinhaltung in den Städten enormen Nachholbedarf hat. Trotz der coronabedingt gesunkenen Emissionen werden die Stickoxidgrenzwerte auch heute noch in zahlreichen Städten überschritten. Der Dieselskandal von vor einigen Jahren wirft hier nach wie vor seine Schatten, zudem sehen wir die Auswirkungen einer verfehlten Verkehrspolitik, die zu wenig auf Luftreinhaltung, Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausgerichtet war und ist …“ diw.de

  • Migration: Flucht und Vertreibung haben im letzten Jahrzehnt zugenommen

    20.05.2021/EG
    Quelle: Fachkommission Fluchtursachen der Bundesregierung, Berlin

    Motive sind u. a. Gewalt, Umweltzerstörung, demografischer Druck sowie Perspektivlosigkeit

    Auszug: „Die seit Jahren steigenden Flüchtlingszahlen verdeutlichen, dass die internationale Gemeinschaft mehr in die Minderung von Fluchtursachen investieren muss. Die Zahl der Flüchtlinge, die unter das Mandat des Hochkommissars für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) fallen oder von Staaten anerkannt wurden, hat sich zwischen 2010 und 2019 von 10,5 auf 20,4 Millionen Menschen nahezu verdoppelt. Dieser Anstieg geht vornehmlich auf einige wenige Krisen-herde zurück (Syrien, Südsudan, Myanmar, Venezuela). Dazu kommen lang anhaltende Konflikte wie in Afghanistan. Darüber hinaus ist die Zahl der Binnenvertriebenen, die vor Konflikten innerhalb ihres Landes Zuflucht suchen, von 2010 bis 2019 von 24,9 auf 45,7 Millionen Menschen deutlich gestiegen. Hinzu kommt eine schwer zu schätzende Zahl an Menschen, die aufgrund von Naturkatastrophen ihr Zuhause verlassen müssen.“
    Den Bericht lesen Sie hier fachkommission-fluchtursachen.de

    Zum Thema

    Ergänzende Information lesen Sie hier mediendienst-integration.de.

  • Klima/Umwelt: Bundesverfassungsgericht fordert Bundesregierung zum Handeln auf

    29.04.2021/EG
    Quelle: Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich: Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen

    Auszug aus dem Beschluss: „Die nach 2030 verfassungsrechtlich gebotene Treibhausgasminderungslast wird erheblich sein. Ob sie so einschneidend ausfällt, dass damit aus heutiger Sicht unzumutbare Grundrechtsbeeinträchtigungen verbunden wären, lässt sich zwar nicht feststellen. Das Risiko gravierender Belastungen ist jedoch hoch und kann mit den künftig betroffenen Freiheitsgrundrechten nur in Einklang gebracht werden, wenn dies mit Vorkehrungen zur grundrechtsschonenden Bewältigung der nach 2030 drohenden Reduktionslast verbunden ist. Das verlangt auch, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. Konkret erforderlich ist, dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die notwendigen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln. Verfassungsrechtlich unerlässlich ist dafür zum einen, dass weitere Reduktionsmaßgaben rechtzeitig über das Jahr 2030 hinaus und zugleich hinreichend weit in die Zukunft hinein festgelegt werden. Zum anderen müssen weitere Jahresemissionsmengen und Reduktionsmaßgaben so differenziert festgelegt werden, dass eine hinreichend konkrete Orientierung entsteht.“
    Die Mitteilung lesen Sie hier bundesverfassungsgericht.de.