Zur Beseitigung der Armut reicht der Mindestlohn nicht

20.07.2018/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Anfrage konfrontiert die Bundesregierung mit dem finanziellen Rahmen unter Mindestlohnbedingungen (damit verbundene erhebliche Einschränkungen an der sozialen Teilhabe bzw. am gesellschaftliche Leben wurden nicht hinterfragt)

Frage:

„Welche Höhe dürfen nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung maximal betragen, damit bei einer alleinstehenden Person (Steuerklasse I, kinderlos, keine Kirchensteuer) mit einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden (durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit) ein Stundenentgelt in Höhe des aktuellen Mindestlohns von 8,84 Euro ausreicht, um die SGB-II-Bruttolohnschwelle zu erreichen (Regelbedarf + Kosten der Unterkunft und Heizung + Freibetrag)?“

Antwort der Bundesregierung:

„Eine alleinstehende Person verfügt bei einer Arbeitszeit von 37,7 Wochenstunden und einem Stundenentgelt von 8,84 Euro über ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von rund 1.444 Euro. Unter Berücksichtigung der Abzüge von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen sowie der Freibeträge gemäß § 11b Absatz 2 und 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) beträgt das gemäß §§ 11, 11b SGB II zu berücksichtigende monatliche Einkommen rund 782 Euro. Abzüglich des Regelbedarfes von 416 Euro dürften die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung mindestens 366 Euro monatlich betragen, damit für diesen Musterhaushalt kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II besteht. (…)“ bundestag.de

Bundesrat verschärft Armut von Sozialhilfe-Bedürftigen

06.11.2017/EG aus dem Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. (BIAJ), Bremen

Lücke zwischen Regelbedarf (SGB II/‘Hartz IV‘) und Armutsgefährdungsschwelle wird voraussichtlich weiter wachsen / Regelbedarf hätte in der ‘Regelbedarfsstufe 1‘ bis 2016 rechnerisch auf 448 Euro statt auf 404 Euro steigen müssen

„Der Bundesrat hat am 3. November 2017, gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes, der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018 (RBSFV 2018) zugestimmt. Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV), ohne Kosten der Unterkunft und Heizung und Armutsgefährdungsschwelle (siehe Abbildung im PDF-Download), wird damit voraussichtlich auch 2017 und 2018 weiter wachsen.“ biaj.de

Zum Thema

Bundesrat, Drucksache 619/17, Auszug: „Mit der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen wird unter anderem der Regelsatz für alleinstehende „Hartz IV“-Empfänger auf 416 Euro angehoben. Das entspricht einer Erhöhung von etwa 1,63 Prozent.“ bundesrat.de

Verordnung zur Bestimmung, Punkt F. Weitere Kosten: „Der Wirtschaft entstehen keine Kosten. Durch die vorgeschlagene Anpassung wird das verfügbare Einkommen der betroffenen Haushalte erhöht. Dies fördert die Konsumnachfrage. Nennenswerte Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten. Dies schließt mittelbare Einzelpreisänderungen auf Grund sich verändernden Nachfrageverhaltens nicht aus.“ bundesrat.de

SGB II 2016: Sanktionssumme 175 Mio. Euro

15.05.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

2016 wurden 939.133 Sanktionen neu ausgesprochen (- 4 % gegenüber 2015)

Im Jahr 2016 wurden 651.427 Widersprüche (+ 1,9 Prozent gegenüber 2015) abschließend bearbeitet. Davon wurde in etwa 180.356 Fällen stattgegeben und in weiteren 48.066 Fällen teilweise stattgegeben. Jeder dritte Widerspruch war berechtigt bzw. teilweise berechtigt.

Im Jahr 2016 wurden 120.807 Klagen gegen Entscheidungen des zuständigen Trägers erledigt. Hiervon wurde in 6.783 Fällen der Klage stattgegeben und in weiteren 2.223 Fällen teilweise stattgegeben. Zu den für die Träger verursachten Kosten, durch verlorene oder teilweise verlorene Klagen, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. bundestag.de

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Eine Million Bürger auf Grundsicherung angewiesen

12.04.2017/EG

Deutschland 2016: 1,0 Mio. Bürger auf gesetzliche Grundsicherung nach SGB XII (Sozialhilfe) angewiesen / Tafeln unterstützen regelmäßig 1,5 Mio. Bürger mit Nahrungsmittel

§ 1 SGB XII Aufgabe der Sozialhilfe: „Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. …“

Im Dezember 2016 bezogen in Deutschland rund 1.026.000 Personen ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), so das Statistische Bundesamt (Destatis). destatis.de

Seit der Gründung der ersten Tafel 1993 in Berlin unterstützen heute über 900 Tafeln mit über 2.000 Tafel-Läden, getragen von etwa 60.000 ehrenamtlichen Helfern, regelmäßig rund 1,5 Millionen bedürftige Menschen (23 Prozent Kinder und Jugendliche, 53 Prozent Erwachsene im erwerbsfähigen Alter (v.a. ALG-II- bzw. Sozialgeld-Empfänger, Spätaussiedler und Migranten) 24 Prozent Rentner) in Deutschland. ↗tafel.de

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Sozialhilfebedarf steigt

10.10.2016/EG aus dem Statistischen Bundesamt, Wiesbaden

Ausgaben für Sozialhilfe ist im Jahr 2015 um 4,8 Prozent gestiegen / Höchster Bedarf in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen / Niedrigste Bedarf in Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Bremen

Im Jahr 2015 wurden in Deutschland 27,7 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einer Steigerung um 4,8 Prozent gegenüber 2014. destatis.de

Zum Thema

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI): Ungleichheit bei der Einkommensverteilung in Deutschland hat den bisherigen Höchststand erreicht. WSI-Report 10/2016 boeckler.de.