Schlagwort: Politik

  • Zur Beseitigung der Armut reicht der Mindestlohn nicht

    20.07.2018/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    Anfrage konfrontiert die Bundesregierung mit dem finanziellen Rahmen unter Mindestlohnbedingungen (damit verbundene erhebliche Einschränkungen an der sozialen Teilhabe bzw. am gesellschaftliche Leben wurden nicht hinterfragt)

    Frage:

    „Welche Höhe dürfen nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung maximal betragen, damit bei einer alleinstehenden Person (Steuerklasse I, kinderlos, keine Kirchensteuer) mit einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden (durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit) ein Stundenentgelt in Höhe des aktuellen Mindestlohns von 8,84 Euro ausreicht, um die SGB-II-Bruttolohnschwelle zu erreichen (Regelbedarf + Kosten der Unterkunft und Heizung + Freibetrag)?“

    Antwort der Bundesregierung:

    „Eine alleinstehende Person verfügt bei einer Arbeitszeit von 37,7 Wochenstunden und einem Stundenentgelt von 8,84 Euro über ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von rund 1.444 Euro. Unter Berücksichtigung der Abzüge von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen sowie der Freibeträge gemäß § 11b Absatz 2 und 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) beträgt das gemäß §§ 11, 11b SGB II zu berücksichtigende monatliche Einkommen rund 782 Euro. Abzüglich des Regelbedarfes von 416 Euro dürften die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung mindestens 366 Euro monatlich betragen, damit für diesen Musterhaushalt kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II besteht. (…)“ bundestag.de

  • Bundesnetzagentur kann nicht unabhängig agieren?

    20.07.2018/EG aus der Europäischen Kommission, Brüssel

    Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen fehlender Vorschriften (Gas/Strom) zu den Bedürfnissen und Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur

    „Deutschland hat nicht dafür gesorgt, dass die Vorschriften zu den Befugnissen und zur Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) in vollem Umfang eingehalten werden. Insbesondere kann die Regulierungsbehörde nicht völlig unabhängig die Tarife und andere Vertragsbedingungen für den Netzzugang und Ausgleichsleistungen festlegen, da viele Elemente für die Festlegung dieser Tarife und Vertragsbedingungen in weiten Teilen in detaillierten Vorschriften der Bundesregierung geregelt sind.

    Darüber hinaus hat Deutschland mehrere Anforderungen an das Entflechtungsmodell für den unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber (ITO) fehlerhaft umgesetzt. So entsprechen beispielsweise die Vorschriften für die Unabhängigkeit des Personals und der Unternehmensleitung des ITO nicht in vollem Umfang diesen Richtlinien; ferner schließt die Definition des „vertikal integrierten Unternehmens“ fälschlicherweise Tätigkeiten außerhalb der EU aus. Im Februar 2015 wurde ein Aufforderungsschreiben und im April 2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland übermittelt. Da die Einhaltung des EU-Rechts noch nicht gewährleistet ist, muss die Kommission den Gerichtshof anrufen.“ ec.europa.eu

  • Europäische Kommission verhängt 4,34 Mrd. Euro Buße gegen Google

    18.07.2018/EG aus der Europäischen Kommission, Brüssel

    Google hat Android (Betriebssystem für Mobilgeräte) zur Festigung der marktbeherrschenden Stellung (weltweiter Marktanteil: rund 80 %) seiner Suchmaschine benutzt

    Google muss dieses Verhalten nun innerhalb von 90 Tagen endgültig abstellen, da ihm ansonsten Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes von Alphabet, der Muttergesellschaft von Google, drohen.

    Google hat

    • von allen Herstellern von Android-Geräten als Bedingung für eine Lizenzierung des App-Store von Google (Play Store) verlangt, die Anwendung („App“) Google-Suche und die Google-eigene Browser-App (Chrome) auf ihren Geräten vorzuinstallieren,
    • Zahlungen an bestimmte große Hersteller und Mobilfunknetzbetreiber geleistet, wenn diese ausschließlich die App Google-Suche auf ihren Geräten vorinstallierten, und
    • Hersteller, die Apps von Google auf ihren Geräten vorinstallieren wollten, daran gehindert, auch nur einziges intelligentes Mobilgerät zu verkaufen, das über eine alternative, von Google nicht genehmigte Android-Version – einen sogenannten Android-Fork – betrieben wird.

    Die komplette Meldung lesen Sie hier ec.europa.eu.

    Zum Thema

    Zum Google-Konzern (Alphabet Holding) gehören u. a. Ads, Android, Chrome, Gmail, Maps, Search und YouTube. Die Geschäftszahlen für das erste Quartal 2018 lesen Sie hier ↗abc.xyz

    Ergänzende Informationen über Google lesen Sie hier lobbypedia.de.

  • Jeder Einwohner verfügt über ein Geldvermögen in Höhe von 71.000 Euro – durchschnittlich

    16.07.2018/EG aus der Deutschen Bundesbank, Frankfurt am Main

    Geldvermögen der privaten Haushalte erreicht im ersten Quartal 2018 fast 5,9 Billionen Euro (+ 3,7 % gegenüber I/2017)

    Nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank betrug das Geldvermögen* der privaten Haushalte in Deutschland, zum Ende des ersten Quartals 2018, 5.875 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum (I/2017) beträgt die Steigerung 209,6 Milliarden Euro bzw. 3,7 Prozent. ↗bundesbank.de

    *Bargeld und Einlagen, Schuldverschreibungen, Aktien und sonstige Anteilsrechte, Fonds, Versicherungsguthaben, Finanzderivate und Mitarbeiteraktienoptionen, sonstige Forderungen und Vermögensbeteiligungen.

    Zum Thema

    Steckbrief der 25 reichsten Familien nzz.ch.

    2013 hatten 17.400 der in Deutschland erfassten Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen Einkünfte von mindestens einer Million Euro ↗destatis.de.

    Moderne Industriestaaten müssen mindestens einen Viertel ihres BIP allein dafür aufwenden, die Folgen der wachsenden Ungleichheit zu bewältigen ↗werner-vontobel.ch.

    „Ein Reihe von empirischen Studien zeigt, dass die Politik in den Vereinigten Staaten zugunsten der sozial Bessergestellten verzerrt ist, weil politische Entscheidungen den Präferenzen der Reichen entsprechen, wohingegen die der Mittelschicht und der Armen weitgehend ignoriert werden. (…) Das Muster ungleicher Repräsentation in Deutschland ähnelt dem der USA, obwohl beide Länder sich institutionell stark unterscheiden.“ ↗mpifg.de

  • 1.422

    14.07.2018/EG aus der Internationalen Organisation für Migration (IOM) der UN, Genf

    Fluchtroute Mittelmeer, Stand 11.07.2018: Im Jahr 2018 haben bisher 1.422 Menschen die ‚Reise‘ über das Mittelmeer mit dem Tode ‚bezahlt‘ oder gelten als vermisst

    Die UN-Migrationsagentur berichtet, dass 47.637 Migranten und Flüchtlinge bis zum 08. Juli 2018 auf dem Seeweg nach Europa gekommen sind. Italien ist mit 35 Prozent der Ankünfte, vor Spanien (34 Prozent) und Griechenland (30 Prozent), das verkehrsreichste Reiseziel.

    Aktuelle Informationen zu den Migrationsbewegungen lesen Sie hier ↗iom.int

    Zum Thema

    Robert Misik Blog 554 “Von der Sprache der Rohheit zur Politik des Ertrinkenlassensderstandard.at.