Schlagwort: Politik

  • Strompreisabgaben und -entwicklung

    20.05.2019/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

    Anteil der von Bundesregierungen veranlassten „staatlichen Preisbestandteile“ beträgt rund 54 Prozent / 2017 wurden 343.865 Stromsperren durchgeführt

    Der prozentuale Anteil für sogenannte „staatlich veranlasste Preisbestandteile“ beträgt bei den Stromkosten rund 54 Prozent des durchschnittlichen Elektrizitätspreises für Haushaltskunden. Darin enthalten sind eine Konzessionsabgabe (5,4 Prozent), eine Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (22,7 Prozent), eine Stromsteuer (6,9 Prozent), eine Umsatzsteuer (16 Prozent), eine Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (1,2 Prozent), eine Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (1,2 Prozent), eine Offshore-Haftungsumlage (0,1 Prozent) sowie eine Umlage für abschaltbare Lasten (<0,1 Prozent).
    Nach Angaben der Bundesregierung stieg der Strompreis zwischen 2008 und 2018 um 39,7 Prozent von 21,39 Cent pro Kilowattstunde auf 29,88 Cent pro Kilowattstunde. bundestag.de

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    Kostenanstieg bei Netzentgelten

    Das Netzentgelt bildet mit durchschnittlich 25 Prozent inzwischen den größten Kostenbestandteil am Strompreis für private Verbraucher – noch vor der Erneuerbaren-Energien-Umlage (EEG-Umlage). Private Verbraucher bezahlen bereits heute schätzungsweise 600 bis 900 Millionen Euro zu viel Netzkosten im Jahr. vzbv.de

    RUB/RWI-Studie: Subventionen für stromintensive Unternehmen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beeinflussen Zahlungsbereitschaft von privaten Haushalten

    „Ein großer Teil der Haushalte wäre bereit, den Ausbau der erneuerbaren Energien mit höheren Strompreisen zu finanzieren, wenn die Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen entfallen würden.

    Die aus Wettbewerbsgründen etablierte Ausnahmeregelung für energieintensive Unternehmen bei der EEG-Umlage sollte daher künftig aus Steuermitteln finanziert werden und nicht dadurch, dass die übrigen Stromverbraucher mehr zu bezahlen haben, meinen die Forscher.“ ↗rub.de

  • Arbeitswelt: Gerichtshof der Europäischen Union schränkt Ausbeutung ein

    15.05.2019/EG
    Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, Luxemburg

    Gerichtshof der Europäischen Union: EU-Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann

    Mit seinem Urteil vom 14. Mai 2019 erklärt der Gerichtshof, dass diese Richtlinien im Licht der Charta einer Regelung entgegenstehen, die nach ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte die Arbeitgeber nicht verpflichtet, ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Um die nützliche Wirkung der von der Arbeitszeitrichtlinie und der Charta verliehenen Rechte zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber daher verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.
    Es obliegt den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe, bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen.
    Das Verfahren wurde von der spanischen Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) angestrengt. Die CCOO erhob vor der Audiencia Nacional (Nationaler Gerichtshof, Spanien) eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung der Deutsche Bank SAE, ein System zur Erfassung der von deren Mitarbeitern geleisteten täglichen Arbeitszeit einzurichten. curia.europa.eu

    Zum Thema

    Annelie Buntenbach, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB):
    „Das Gericht schiebt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor – richtig so. Flexible Arbeit ist heutzutage eher die Regel statt die Ausnahme. Gerade da, wo Arbeitgeber aber eine Regelung zur Arbeitszeiterfassung nicht für notwendig halten, die Interessenvertretung fehlt oder eine entsprechende Vereinbarung nicht durchsetzen kann, bleiben die Rechte der Beschäftigten viel zu oft auf der Strecke. Die Anzahl unbezahlter Überstunden bewegt sich in Deutschland deshalb seit Jahren auf einem inakzeptabel hohen Niveau. Das kommt nicht nur einem Lohn- und Zeitdiebstahl gleich – innerhalb eines Jahres wirtschaften sich die Arbeitgeber so rund 18 Milliarden Euro in die eigene Tasche – sondern kann auch ernste gesundheitliche Folgen für die Arbeitnehmerinnen und -nehmer haben. Permanenter Standby-Modus und Entgrenzung können krank machen, eine Erfassung der Arbeitszeit ist deshalb wichtig, um sie zu beschränken. Jetzt muss Deutschland eine gesetzliche Grundlage für eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schaffen. So kann besser kontrolliert werden, ob Ruhezeiten und tägliche Höchstarbeitszeiten eingehalten werden. Die Flexibilität wird darunter absolut nicht leiden, ganz im Gegenteil: Statt mit der Stechuhr könnte man heutzutage schließlich per Smartphone und App die Arbeitszeit dokumentieren.“

    Erklärung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA):
    „Die Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung wirkt wie aus der Zeit gefallen. Wir Arbeitgeber sind gegen die generelle Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert. Auf die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 kann man nicht mit einer Arbeitszeiterfassung 1.0 reagieren. Die Entscheidung darf keine Nachteile für solche Arbeitnehmer mit sich bringen, die schon heute flexibel arbeiten. Auch künftig gilt: Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer verpflichten, die von ihnen geleistete Arbeit selbst aufzuzeichnen.“

  • ‚Mietpreisbremse‘ würde bei einer technischen Abnahme durchfallen

    13.05.2019/EG
    Quelle: RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Essen

    RWI-Studie: „Schon nach gut einem Jahr hat die Mietpreisbremse keinen Effekt mehr auf die Entwicklung der Mieten.“

    Die wichtigsten Ergebnisse:

    • „Durch die Mietpreisbremse liegen die Mieten von Wohnungen, die unter die Regulierung fallen, um durchschnittlich 2,5 Prozent niedriger als es ohne die Gesetzesänderung der Fall gewesen wäre.
    • Beispiel: Umgerechnet auf eine Dreizimmerwohnung in Berlin mit 60 Quadratmetern führt die Mietpreisbremse zu einer monatlichen Ersparnis von rund 12,50 Euro.
    • Am stärksten wirkt sich die Mietpreisbremse auf günstige Wohnungen aus: In der Beispielrechnung läge die monatliche Ersparnis bei Wohnungen im niedrigsten Preissegment bei durchschnittlich 14 Euro und bei Wohnungen mit geringer Qualität bei 21 Euro.
    • Die Mietpreisbremse wirkt lediglich kurzfristig: Ein Jahr bis anderthalb Jahre nach Inkrafttreten hat sie keinen dämpfenden Effekt mehr auf die Mietpreissteigerungen.“

    Die RWI-Studie lesen Sie hier ↗rwi-essen.de.

    Das RWI versteht sich als modernes Zentrum für wissenschaftliche Forschung und evidenzbasierte Politikberatung.

    Zum Thema

    Andrej Holm, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Humboldt-Universität Berlin, und Claus Schreer, Mitarbeiter des Institutes für sozial-ökologische Wirtschaftsforschung (ISW) und Pazifist, untersuchten die Ursachen und Alternativen zum Wohnungsmangel und zur Mietpreisexplosion: „Miet- und Steuergesetzgebung sichern optimale Profitbedingungen“

    Die ISW-Studie lesen Sie hier isw-muenchen.de.

    Das Institut für sozial-ökologische Wirtschaftsforschung (ISW), München, versteht sich als Wirtschaftsforschungs-Institut, das alternativ zum neoliberalen Mainstream Analysen, Argumente und Fakten für die wissenschaftliche und soziale Auseinandersetzung anbietet.

    Mieterverein München reicht erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht beim Oberlandesgericht München ein. mieterverein-muenchen.de

  • Video-Tipp: „Die Party der Banker geht weiter“

    13.05.2019/EG
    Quelle: Gemeinschaftssender 3sat, Mainz

    Dokumentation zur aktuellen Situation der Finanzbranche

    „2008 mussten weltweit Banken gerettet werden – durch das Geld der Steuerzahler. Das sollte sich nie mehr wiederholen. Sind die Banken heute unter Kontrolle? Was hat die Branche aus der Finanzkrise gelernt? (…) Die Autoren stoßen immer wieder auf deutliche Indizien, dass die Finanzkrise keineswegs vorbei ist. Im Gegenteil: 2018 gibt es erstaunliche Parallelen zu der Zeit kurz vor dem Mega-Crash.“ ↗3sat.de

  • Marktwirtschaft: Akteure sind dem Profit verpflichtet!

    09.05.2019/EG
    Quelle: Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut (HWWI), Hamburg

    Henning Vöpel, Wirtschaftswissenschaftler der Hamburg School of Business Administration (HSBA) und HWWI-Geschäftsführer, über den Einfluss und die Wirkung von Partikularinteressen auf die Soziale Marktwirtschaft

    „Die Angriffe auf die Soziale Marktwirtschaft mehren sich – von allen Seiten. Das ist gefährlich, denn sie bleibt die größte Bastion der Demokratie. Kommt die Marktwirtschaft ins Rutschen, wackelt die Demokratie. Im letzten Jahr hat Xavier Sala-i-Martín* in Davos auf dem Weltwirtschaftsforum bereits die Befürchtung geäußert, Demokratie und Marktwirtschaft könnten historisch ihre beste Zeit schon hinter sich haben. Die Äußerungen von Kevin Kühnert sind mitnichten der erste Angriff auf die Marktwirtschaft. Die ersten kamen sogar von jenen, die immer vorgaben, sie schützen zu wollen.“ ↗hwwi.org

    * Xavier Sala-i-Martín: Wirtschaftswissenschaftler an der Columbia University, New York, und Chefberater des Global Competitiveness Report des Weltwirtschaftsforums