Schlagwort: Politik

  • Immer mehr Menschen zieht es in die Stadt

    21.04.2020/EG
    Quelle: ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, Niederlassung Dresden

    ifo-Studie: „Städte quellen über, das Land dünnt sich aus: Anteil der Landbevölkerung auf niedrigstem Stand seit 1871“

    „Verkehrsstaus, Mietexplosion, Warteschlangen auf dem Amt – Deutschlands Städte quellen scheinbar über. Insbesondere junge Menschen zieht es in die großen urbanen Magneten wie Berlin, München oder dem Rhein-Main-Gebiet. (…). Dominiert in Deutschland die Landflucht oder die Landlust? Wie ist die aktuelle Entwicklung historisch einzuordnen? War Deutschland früher ländlicher oder sogar noch urbaner? (…). Mit 88% aller Einwohner leben heute anteilig so viele Menschen in den größeren Städten von Berlin/Brandenburg wie seit 1871 nicht. Ein nochmals stärkerer Trend zur Urbanisierung zeigt sich in Hessen…“ ifo.de

  • Geldvermögen privater Haushalte erreicht 6,46 Billionen Euro

    20.01.2020/EG
    Quelle: Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main

    Steigerung des Geldvermögens der privaten Haushalte in Deutschland Ende 2019 um 7,2 Prozent, gegenüber 2018, auf 6.458,4 Milliarden Euro bzw. 77.600 Euro je Einwohner

    Wie die Deutsche Bundesbank mitteilt, summierte sich das Geldvermögen (Bargeld, Einlagen, Schuldverschreibungen, Aktien, Anteilsrechte, Investmentfonds, Versicherung, Alterssicherung, Finanzderivate, Mitarbeiteraktienoptionen, Kredite und sonstige Forderungen) der privaten Haushalte* in Deutschland, zum Jahresende 2019, auf 6.458,4 Milliarden Euro. Damit übertraf es den Vorjahreswert um 435,2 Milliarden Euro bzw. 7,2 Prozent. bundesbank.de

    *Private Haushalte sind Einzelpersonen oder mehrere Personen umfassende Lebensgemeinschaften, die als selbstständige Wirtschaftseinheiten in erster Linie als Anbieter von Arbeitskraft und als Konsumenten in Erscheinung treten. Zum Sektor der privaten Haushalte zählen auch die privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter (Gewerkschaften, Kirchen, Parteien, Verbände, Vereine und Ähnliche).

    Zum Thema

    Das Sachvermögen (Immobilien, Ausrüstung, Nutztiere, Nutzpflanzungen, geistiges Eigentum) der privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck wird von der Deutschen Bundesbank, zum Jahresende 2018, mit 8.655 Milliarden Euro erfasst. bundesbank.de (Seite 11)

    Vermögen und Finanzen privater Haushalte in Deutschland: Ergebnisse der Vermögensbefragung 2017:
    „Wie ungleich die Verteilung ist, lässt sich demnach auch am Anteil des Vermögens ablesen, das den oberen 10 % der Nettovermögensverteilung gehört. Diese Gruppe nannte in Deutschland im Jahr 2017 etwa 55 % des gesamten Nettovermögens ihr Eigen.“ bundesbank.de (Seite 16)

    Einkommens- und Verbrauchsstichprobe / Geld- und Immobilienvermögen sowie Schulden privater Haushalte siehe destatis.de.

  • Corona-Pandemie: Schleift die Beschränkung der Versammlungsfreiheit auch die Meinungsfreiheit?

    16.04.2020/EG
    Quelle: Verfassungsblog, Berlin

    Hartmut Aden, Rechtswissenschaftler, Clemens Arzt, Rechtswissenschaftler, und Jan Fährmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter, alle an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, über die „Versammlungsfreiheit – auch in Krisenzeiten!“

    „Die Bundesländer haben in den letzten Wochen durch ihre Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch weitreichende Beschränkungen der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) erlassen. Die Versammlungsfreiheit ist als kollektive Meinungsfreiheit für die Demokratie essentiell, wie das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten immer wieder unterstreicht. Gerade in Krisenzeiten, in denen Regierungen, Verwaltungen und Sicherheitsbehörden weitreichende Möglichkeiten zu Grundrechtseingriffen haben, ist die Versammlungsfreiheit ein wichtiges demokratisches Korrektiv. (…). Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus als alternativlos darzustellen, ist verantwortungslos mit Blick auf den Schaden, den Rechtsstaat und Demokratie nehmen können – viele Autor*innen haben in den letzten Wochen davor gewarnt, etwa Meyer-Resende, Farahat und Lepsius. Dies gilt auch für die Versammlungsfreiheit, denn eine vermeintliche Alternativlosigkeit versperrt den Blick darauf, dass Demonstrationen unter Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen für den Gesundheitsschutz selbstverständlich auch während der aktuellen Krise möglich sein können und müssen (so auch Gutmann/Kohlmeier; Martini/Plöse). Dies gilt umso mehr, wenn Demonstrationen sich gegen die getroffenen Maßnahmen selbst richten und daher auch zeitlich nicht verschoben werden können (BayVGH; Harker/Deyda/Söker/Brandt).“ verfassungsblog.de

  • Corona-Pandemie: Kontaktbeschränkungen bis 03. Mai

    16.04.2020/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020: geltende Kontaktbeschränkungen bis 03. Mai 2020 verlängert

    • Der Schulbetrieb soll ab 4. Mai schrittweise wieder aufgenommen werden – zunächst prioritär für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge sowie die letzte Klasse der Grundschule.
    • Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen wieder stattfinden können.
    • Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht insgesamt wieder aufgenommen werden kann.
    • Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
    • Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können wieder öffnen. Dabei müssen sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten.
    • Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, unter den gleichlautenden Auflagen sowie unter Nutzung persönlicher Schutzkleidung ab dem 4. Mai den Betrieb wieder aufzunehmen.
    • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen zunächst weiter nicht stattfinden.
    • Die Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, auf private Reisen und Besuche weiterhin zu verzichten.
    • Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

    Rechtzeitig vor dem 04. Mai werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung erneut bewerten und weitere Maßnahmen beschließen.

    Den Wortlaut des Beschlusses lesen Sie hier bundesregierung.de.

  • Mit der Corona-Pandemie mutiert die Macht

    09.04.2020/EG
    Quelle: WZB Democracy Blog, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Berlin

    Sascha Kneip, wissenschaftlicher Mitarbeiter am WZB, über die bedrohte Demokratie in Zeiten der Bedrohung

    „Demokratie, so haben wir gelernt und auch unseren Studierenden immer beizubringen versucht, unterscheidet sich von der Autokratie unter anderem dadurch, dass in demokratischen Regimen die Bevölkerung die Herrschenden kontrolliert und nicht umgekehrt. (…). Wie sehr sich die Rollen zwischen Bürgern und Repräsentanten, zwischen Herrschaftsunterworfenen und Herrschaftsausübenden verschoben haben, zeigen schon die öffentlichen Äußerungen führender Politikerinnen und Politiker seit Beginn der Krise. (…). Die normativen Grundlagen der Demokratie müssen, mit anderen Worten, mittelfristig wieder mit dem Handeln der Exekutive und den Einstellungen der Bürger in Einklang gebracht werden. (…). Was uns allen droht, wenn dies nicht passiert, zeigen im Extremen gerade unsere Nachbarländer Ungarn und Polen…“ democracy.blog.wzb.eu