Schlagwort: Partei

  • Ein politisches Angebot

    15.06.2020/EG
    Quelle: Forschungs- und Dokumentationsstelle zur Analyse politischer und religiöser Extremismen in Niedersachsen (FoDEX) am Göttinger Institut für Demokratieforschung der Georg-August-Universität, Göttingen

    FoDEX-Forscher untersuchten das gesellschaftspolitische Potenzial der AfD und ihrer Wählerschaft in Niedersachsen

    Ergebnisse:

    „1. Es gibt nicht den AfD-Wähler, zumindest gibt es in Niedersachsen kaum Anzeichen dafür, dass sich die AfD-Wählerschaft hinsichtlich der Sozialstruktur und der politischen Einstellungen besonders von anderen Partei-Wählern unterscheidet.

    2. Da die Unterschiede zwischen den AfD-Wählern und anderen Wählern in vielen Punkten keineswegs so groß sind, wie oftmals suggeriert wird, gehen wir davon aus, dass die AfD-Unterstützung vorrangig aus soziokulturellen, mentalen und habituellen Motiven resultiert.

    3. Die AfD findet in allen gesellschaftlichen Gruppen und in allen Gebieten von Niedersachsen Zuspruch…“ fodex-online.de.

  • Kosten des Deutschen Bundestages

    19.11.2019/EG
    Quelle: Bundesrechnungshof, Bonn

    Informationen zur Entwicklung des Einzelplans 02 „Deutscher Bundestag“ / Im 19. Bundestag sitzen 709 Abgeordnete

    Für das Jahr 2020 veranschlagt der Deutsche Bundestag Ausgaben für

    • die Abgeordneten und Fraktionen des Deutschen Bundestages in Höhe von 941,0 Millionen Euro (+ 3,0 %),
    • die Verwaltung des Deutschen Bundestages (Bundestagsverwaltung) in Höhe von 65,4 Millionen Euro (+ 4,9 %),
    • den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages in Höhe von 4,5 Millionen Euro (- 1,6 %),
    • die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments in Höhe von 7,5 Millionen Euro (+ 2,6 %) und
    • die Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste in Höhe von 3,3 Millionen Euro (+ 0,2 %).

    Den kompletten Bericht über den „Einzelplan 02“ lesen Sie hier ↗bundesrechnungshof.de.

    Ergänzende Informationen zu Tätigkeiten und Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten und weiterführende Daten lesen Sie hier bundestag.de.

    Zum Thema

    Am 16. Oktober 2019 stellte die AfD einen Antrag auf Änderung des Bundeswahlgesetzes, den Bundestag von jetzt 709 Abgeordneten auf die „gesetzlich vorgesehene Zahl von 598“ zu reduzieren. bundestag.de
    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) vom 13. November 2019: Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. bundestag.de.

    Am 06. November 2019 stellten die Parteien FDP, DIE LINKE sowie das BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN, einen Antrag auf Änderung des Bundeswahlgesetzes, den Bundestag von jetzt 709 Abgeordneten auf 630 Sitze zu reduzieren. bundestag.de

  • Wahlen: Politische Repräsentation per Los?

    19.11.2019/EG
    Quelle: agora42, Stuttgart

    Felix Trautmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Sozialforschung und derzeit Gastprofessor an der Hochschule für Gestaltung Offenbach, über die Repräsentation des Souverän

    „Es ist sicherlich richtig, dass das Losverfahren für eine Kritik der parlamentarischen Repräsentation sowie der Macht der Berufspolitiker*innen steht. Durch das Los wird umso deutlicher die Idee der Gleichheit der Voraussetzungen unterstrichen, die für die demokratische Selbstregierung entscheidend ist. Zudem verbindet sich damit ein weiter gefasstes Gerechtigkeitsversprechen, da die Auslosung als wirksames Mittel gegen die Übermacht politischer Eliten sowie gegen Korruption und Seilschaften angesehen wird.“ agora42.de

    Zum Thema

    Impulsvortrag von Julian Nida-Rümelin, Philosoph an der Ludwig-Maximilians-Universität München, „Ist Demokratie möglich?“ br.de

    Armin Schäfer, Politikwissenschaftler an der Universität Münster, über repräsentative Demokratie und politische Ungleichheit deutschlandfunk.de

  • Parteien nutzen zunehmend persönliche Profile für ihre ‚Botschaften‘

    23.10.2019/EG
    Quelle: Landesanstalt für Medien NRW, Düsseldorf

    Simon Hegelich, Politikwissenschaftler, und Juan Carlos Medina Serrano, Datenwissenschaftler, beide an der Hochschule für Politik der Technischen Universität München, untersuchten die Microtargeting-Aktivitäten* der Parteien in Deutschland bei der Wahl des Europäischen Parlaments 2019: CDU und SPD besonders engagiert

    „Die CDU und die SPD sind offenbar in das Microtargeting eingestiegen. Beide Parteien haben über 15.000 Anzeigen auf Facebook geschaltet. Diese Anzeigen sind häufig inhaltlich identisch, werden aber auf unterschiedliche Zielgruppen angewandt. Das sieht man auch an den geringen Durchschnitts-Kosten pro Anzeige. SPD und CDU geben nur 19 und 17 Euro pro geschalteter Anzeige aus. Daraus lässt sich schließen, dass diese Parteien angefangen haben, mit unterschiedlichen Targetings zu experimentieren.
    (…).
    Bei Microtargeting geht es darum, basierend auf Datenanalysen zielgerichtete Werbung an die Wähler zu übermitteln. Zunächst ist das ein ganz normales Vorgehen in Wahlkämpfen. Eine Politikerin, die vor der Landwirtschaftskammer eine Rede hält, wird vermutlich andere Themen ansprechen, als wenn sie sich auf einer Gewerkschaftsveranstaltung äußert. Durch gezielte Werbung in Sozialen Netzwerken verändert sich dieses Vorgehen jedoch erheblich und wirft sehr grundlegende ethische Fragen auf: Die Kommunikation in den Sozialen Netzwerken ist fragmentiert, d. h. es besteht die Möglichkeit, dass unterschiedliche Teilöffentlichkeiten ganz verschiedene Informationen aufnehmen. Damit besteht die Gefahr, dass Politiker oder Parteien widersprüchliche Positionen verbreiten und damit ihr wahres politisches Programm verschleiern. Die zweite Gefahr ist wesentlich schwieriger zu fassen: …“ ↗blm.de

    *Microtargeting nutzt eine auf Datenanalysen basierende und an Zielpersonen (Wähler) adressierte Werbung

  • Parteien sollen (eigene) Bundestagssitze reduzieren

    20.09.2019/EG
    Quelle: Verfassungsblog, Berlin

    Staatsrechtler fordern Bundestag zur Reform der Bundeswahlgesetzes auf / 100 deutsche Staatsrechtler wenden sich mit einem Offenen Brief an den Deutschen Bundestag:

    „Der Bundestag hat derzeit 709 Mitglieder, 111 mehr als das Bundeswahlgesetz normalerweise vorsieht. Nach der nächsten Wahl könnten es sogar über 800 Abgeordnete sein. Aufgrund eines Wandels der Parteienlandschaft haben – so wie das Wahlrecht derzeit ausgestaltet ist – Überhangmandate und die 2013 eingeführten entsprechenden Ausgleichsmandate in einer noch nie da gewesenen Größenordnung zugenommen. Zugleich hat das Wahlrecht als wichtigste demokratische Äußerungsform paradoxerweise einen geradezu entdemokratisierenden Effekt: Es ist derart kompliziert geworden, dass kaum noch ein Wähler versteht, was seine beiden Stimmen letztlich bewirken. (…).“ verfassungsblog.de