Schlagwort: Partei

  • Bundestag: ‘Nebeneinkünfte‘ der Mandatsträger

    11.07.2021/EG
    Quelle: Otto Brenner Stiftung (OBS), Frankfurt am Main

    Arbeitspapier der OBS über die „Aufstocker im Bundestag IV“ / „Sinn der (Abgeordneten-)Diäten ist es, die Abgeordneten von anderen Einkommensquellen unabhängig zu machen“

    „Nebeneinkünfte, so ein zentraler Befund der OBS-Untersuchung über „Aufstocker“ im Bundestag, sind das Problem einer privilegierten Minderheit von (männlichen) Abgeordneten, die überproportional aus der Unionsfraktion kommen. 261 Bundestagsabgeordnete der zu Ende gehenden 19. Wahlperiode gaben an, „entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat“ ausgeübt zu haben. Die geschätzten ca. 53 Millionen Euro Nebeneinkünfte der 19. Wahlperiode wurden zu fast 60 Prozent von Mitgliedern der Union generiert. In der FDP-Fraktion, ein Novum in der Geschichte der Untersuchungsreihe, gibt es kein Mitglied ohne veröffentlichungspflichtige Angaben.“
    Auszug Seite 31: „Die Zahl der aus Nebentätigkeiten angegebenen Nebeneinnahmen hat sich gegenüber den vorangegangenen Wahlperioden mehr als verdoppelt und die mittleren Gesamteinkünfte sind insgesamt um 40 Prozent auf fast 53 Millionen Euro gestiegen. Unabhängig von der Gesamtsumme der Nebeneinnahmen, ist die stark gestiegene Zahl der gemeldeten Einnahmen viel kritischer zu betrachten. Es kann angenommen werden, dass mit jeder Meldung einer Nebentätigkeit auch eine Gegenleistung erbracht wurde – also Zeit auf Kosten des Mandats in Anspruch genommen wurde.“

    Die Bilanz der Nebeneinkünfte lesen Sie hier otto-brenner-stiftung.de.

  • Bundestagswahl: Die Wahl aus 53 Parteien

    10.07.2021/EG
    Quelle: Der Bundeswahlleiter, Berlin

    Bundestagswahl: 53 Parteien können an der Bundestagswahl am 26. September 2021 teilnehmen

    Dr. Georg Thiel, Bundeswahlleiter: „Ich möchte besonders hervorheben, dass sich trotz der schwierigen Rahmenbedingungen in der Zeit der Pandemie viele Vereinigungen der ersten Verfahrensstufe gestellt haben, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können. Dafür möchte ich allen danken.“
    Die zur Wahl stehenden Parteien lesen Sie hier bundeswahlleiter.de.

    Zum Thema

    Das interaktive Wahltool „Wahl-O-Mat“ wird voraussichtlich Ende August oder Anfang September freigeschaltet.
    „Der Wahl-O-Mat ist ein Frage-und-Antwort-Tool, das zeigt, welche zu einer Wahl zugelassene Partei der eigenen politischen Position am nächsten steht. 38 Thesen können mit „stimme zu“, „stimme nicht zu“, „neutral“ oder „These überspringen“ beantwortet werden – alle zur Wahl zugelassenen Parteien können sich am Wahl-O-Mat beteiligen. Auf diese Weise können die Nutzerinnen und Nutzer die eigenen Antworten mit denen der Parteien abgleichen. Der Wahl-O-Mat errechnet daraufhin den Grad der persönlichen Übereinstimmung mit den ausgewählten Parteien.“
    Der Wahl-O-Mat ist ein Produkt der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb.

  • Buchtipp: Liebeserklärung an eine Partei, die es nicht gibt

    25.06.2021/EG

    Hanno Burmester, Clemens Holtmann: Liebeserklärung an eine Partei, die es nicht gibt
    Warum wir Politik radikal neu denken müsse

    Sachbuch (Demokratie, Parteien, Politik, Wahlen)

    „Unsere Zeit schreit nach politischer Veränderung. Ob Klimakrise oder das absurde Ausmaß globaler und nationaler Ungleichheit: wir stehen vor existenziellen Herausforderungen, denen wir nur mit mutiger, grundsätzlicher Politik begegnen können. Doch obwohl sich die politischen Rahmenbedingungen in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert haben, verharren Parteien in den Strukturen der Nachkriegszeit. Deshalb ist klar: wir brauchen radikal andere Parteien.“

    Autoren

    Clemens Holtmann hat die Partei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG (DiB) mitgegründet. Er war in der europäischen Bewegung DiEM25 engagiert und hat als Geschäftsführer einer Stiftung junge politische Talente gefördert.
    Hanno Burmester ist Organisationsentwickler und Fellow des Think-Tanks Das Progressive Zentrum. Als Berater kennt er Unternehmen aller Größe von innen. Die Bundespolitik hat er als Mitarbeiter im Bundestag, einer Parteizentrale und als investigativer Journalist kennengelernt.

    Quadriga Verlag, ISBN: 978-3-7517-0608-7, E-Buch, 223 Seiten, 15 Euro

  • Buchtipp: Die demokratische Regression

    05.03.2021/EG

    Armin Schäfer, Michael Zürn: Die demokratische Regression

    Sachbuch (Demokratie, Parteien, Politik, Ungleichheit)

    „In der Debatte um den Aufstieg national-autoritärer Parteien dominieren zwei Ansätze: ein ökonomischer, der wachsende Ungleichheit infolge der Globalisierung in den Mittelpunkt stellt, und ein kultureller, der gesellschaftliche Liberalisierungsprozesse in den Blick nimmt. Beide Erklärungen, kritisieren Armin Schäfer und Michael Zürn, seien seltsam politikfrei. Daher fragen sie nach den genuin politischen Ursachen dieser Entwicklung: Wie haben sich die Parteien, wie hat sich ihr Verhältnis zu den Bürgern verändert? Was geschieht, wenn Politik sich als ausführendes Organ von Sachzwängen präsentiert? Wer die autoritären Bewegungen stoppen möchte, so die Autoren, muss am politischen Prozess selbst ansetzen und Willy Brandts Formel »Mehr Demokratie wagen« neu denken.“ (mehr …)

  • Finanzierung der Bundestagsfraktionen ist lückenhafte geregelt

    16.01.2021/EG
    Quelle: Bundesrechnungshof, Bonn

    Bundestagsfraktionen erhalten jährlich 120 Millionen Euro ohne effektive Kontrolle

    Zusammenfassung aus dem Bericht des Bundesrechnungshofes:

    „Die Fraktionen des Deutschen Bundestages (Fraktionen) erhalten jährlich 120 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt. Diese Mittel sind zweckgebunden. Aber: Auch wenn die Fraktionen die Mittel zweck- und damit rechtswidrig verwenden, bleibt dies regelmäßig ohne Folgen. Denn es gibt strukturelle Defizite im Kontroll- und Sanktionssystem. Diese Defizite stellen die verfassungsrechtliche Legitimation des Systems der Fraktionsfinanzierung in Frage.
    Grund für die Kontroll- und Sanktionsdefizite sind Regelungslücken. In wichtigen Be-reichen ist nicht geklärt, wofür genau die Fraktionen ihre Mittel verwenden dürfen. Unklar ist insbesondere, wie eine zulässige Unterrichtung der Öffentlichkeit von einer unzulässigen Parteiwerbung abzugrenzen ist. Die dynamische Entwicklung der sozialen Medien verschärft dieses Problem. Zwar hat der Gesetzgeber seit dem Jahr 1995 Ausführungsbestimmungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraktionen vorgesehen. Diese wurden jedoch bislang nicht erlassen. Zudem fehlt eine Regelung im Gesetz, um Fehlverhalten zu sanktionieren – es bleibt damit ohne Konsequenzen. (Nummer 2)
    Ohne einheitliche und verbindliche Vorgaben für die Fraktionen fehlt ein allgemein anerkannter Maßstab für Prüfungen des Bundesrechnungshofes. Stellt der Bundes-rechnungshof Mängel fest, bleibt dies regelmäßig folgenlos. Denn den Fraktionen drohen keinerlei Sanktionen. Zweckwidrig verwendete Mittel müssen sie noch nicht einmal zurückzahlen. Eine effektive Kontrolle der Fraktionsmittel ist damit nicht sichergestellt. (Nummer 3)
    Der Bundesrechnungshof hält es daher für erforderlich,

    • Regelungslücken zu schließen und die im Gesetz vorgesehenen Ausführungsbestimmungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraktionen zu erlassen,
    • dabei insbesondere Art und Umfang einer zulässigen Unterrichtung der Öffentlichkeit durch die Fraktionen verbindlich zu regeln und
    • die gesetzlichen Grundlagen für eine Rückforderung zweckwidrig verwendeter Fraktionsmittel sowie weitere Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen. (Nummer 4)“

    Den Bericht lesen Sie hier ↗bundesrechnungshof.de.

    Die Stellungnahme von Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes, lesen Sie hier ↗bundesrechnungshof.de.

    Zum Thema

    Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und die Finanzierung parteinaher Stiftungen
    „Die dafür ausgegebenen Steuergelder sind in den vergangenen drei Jahrzehnten gestiegen: Allein die aus dem Bundeshaushalt den parteinahen Stiftungen jährlich zufließenden Mittel wurden im Zeitraum von 1990 bis 2017 von damals 260.323.000 DM auf 581.428.000 Euro erhöht, (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 23.01.2018, Drucksache 19/503) d. h. nominal um das 4,5 fache. Selbst bei Berücksichtigung der Inflation handelt es sich dabei real um mehr als eine Verdreifachung des Geldzuflusses. Dieser Zuwachs bewegt sich außerhalb aller Vergleichbarkeit etwa von Steige-rungen des Haushaltsvolumens des Bundes, des allgemeinen Wirtschaftswachstums oder anderer angemessen heranziehbarer Kenngrößen. Im Gegensatz zur Parteienfinanzierung nach dem Parteiengesetz, für die eine „absolute Obergrenze“ (§ 18 Abs. 2, § 19a Abs. 5 PartG) und „relative Obergrenzen“ (§ 18 Abs. 5, § 19a Abs. 5 PartG) festgelegt sind, gibt es für die parteinahen Stiftungen das 3,6-fache an Steuergeld aufgebracht wie für die staatliche Parteienfinanzierung. Dies hat zuletzt der Bund der Steuerzahler gerügt (Die Welt vom 12.2.2018, „Parteinahe Stiftungen kosten Steuerzahler 581 Millionen“). Die Mittel, welche die parteinahen Stiftungen aus dem Bundeshaushalt bekommen, sind zudem auf eine Vielzahl von Einzeltiteln verteilt. (…). Im Unterschied zur Regelung der Parteienfinanzierung, für die detaillierte gesetzgeberische Regelungen im Parteiengesetz danach geschaffen wurden, welche sich in hohem Maße an die Empfehlungen der Kommission angelehnt haben, gibt es ein solches Gesetz zur Regelung der Institution „parteinaher Stiftungen“ und ihrer Finanzierung bis heute nicht.
    Um die „rechtliche Grauzone“ zu beseitigen, ist es daher verfassungsrechtlich geboten, dem Status und dem Finanzierungssystem der sogenannten parteinahen Stiftungen eine rechtliche Grundlage zu geben – also ein Gesetz zu verabschieden, welches das Recht der parteinahen Stiftungen hinsichtlich ihres rechtlichen Status und der Finanzierung mit Haushaltsmitteln des Bundes regelt.“
    Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD (Antragsteller) abgelehnt. bundestag.de

    Namentliche Abstimmung zum Bundeswahlgesetz (Größe des Bundestages) bundestag.de.

    „Niemand versteht, warum Spenden erst ab 10.000 Euro in den Rechenschaftsberichten der Parteien auftauchen – und dass, sofern sie unter 50.000 Euro bleiben, erst eineinhalb Jahre später. In einem Wahljahr müssen insbesondere die Daten zur Wahlkampffinanzierung zeitnah veröffentlicht werden. Es gibt zudem zu viele Möglichkeiten, die Veröffentlichungspflichten durch Stückelung der Beträge zu umgehen – das haben sicher auch einige ehemalige Großspender erkannt.“
    Größter Profiteur (Stand: 27.12.2020) ist die CDU mit neun Spenden über 50.000 Euro, die sich zu einer Gesamthöhe von fast 876.000 Euro summieren. FDP und AfD jeweils eine Spende über 50.000 Euro. transparency.de

    Beispiele privilegierter Finanzierungsformen von Parteien:

    • die staatliche Teilfinanzierung (Erstattung der Wahlkampfkosten)
    • steuerliche Begünstigungen von ‘Kleinspenden‘
    • steuerliche Begünstigung von Mitgliedsbeiträgen
    • steuerliche Begünstigung von Mandatsträgerabgaben
    • öffentliche Mittel für die Arbeit von Parlamentsfraktionen
    • staatliche Unterstützung parteinaher Stiftungen
    • kostenlose Sendezeiten für Wahlwerbung (inkl. Gesprächsrunden und Interviews)
    • kostenlose Bereitstellung von Werbeflächen (inkl. Presseberichte und -fotos)
    • Entscheidung über die (eigenen) Diäten sowie andere Ämter und hohe Posten in der Justiz und Verwaltung („Gesetzgeber in eigener Sache“)