Schlagwort: Einkommen

  • Auch Beschäftigte sind systemrelevant

    27.03.2020/EG
    Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin

    Lohnniveau spiegelt die Systemrelevanz nicht

    „Bestimmte Berufsgruppen und Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens sind systemrelevant. Dazu zählen beispielsweise das Gesundheitswesen, die innere Sicherheit, die Grund- und Lebensmittelversorgung, Kindernotbetreuung oder der Erhalt der Verkehrs- und IT-Infrastruktur. Die große Mehrheit der als systemrelevant definierten Berufe weist jedoch außerhalb von Krisenzeiten ein geringes gesellschaftliches Ansehen sowie eine unterdurchschnittliche Bezahlung auf. Darüber hinaus zeigt sich, dass systemrelevante Berufe mehrheitlich von Frauen ausgeübt werden. Die Diskrepanz zwischen gesellschaftlicher Unverzichtbarkeit und tatsächlicher Entlohnung – gemessen am Stundenlohn und beruflichem Prestige – ist in Krisenzeiten besonders offensichtlich.“ diw.de

  • Buchtipp: Die neuen Biedermenschen

    27.03.2020/EG

    Karl Kollmann: Die neuen Biedermenschen
    Von der 68er-Rebellion zum linksliberalen Establishment

    Sachbuch (Gesellschaft, Soziologie)

    „Der Soziologe Karl Kollmann zeichnet nach, wie es dazu kommen konnte, dass aus dem Wunsch nach Befreiung in nur zwei Generationen wiederum ein gesellschaftliches Korsett geschnürt wurde, das enge Lebensmuster vorgibt. Diese folgen nun nicht mehr rechtskonservativen, sondern linksliberalen Verhaltensregeln, die allerdings ebenso peinlich eingehalten werden (müssen) wie einst jene der Elterngeneration.
    Die kollektive Kampfkraft der 68er-Generation gegen Krieg und Militarisierung und für Gleichberechtigung ist weitgehend verpufft. An ihre Stelle ist eine Individualisierung getreten, die Gesellschaft oft als Dienstleistung für den Einzelnen/die Einzelne betrachtet. Als Treibmittel für diesen Übergang zum neuen Biedermenschen ortet der Autor Konsumismus und Kommerzialisierung so gut wie aller Lebensbereiche. Diese Kapitalkraft sei von den 68ern schlicht übersehen oder zumindest unterschätzt worden.
    Dem neuen linksliberalen Establishment ist es gelungen, kulturelle Hegemonie und mediale Meinungsführerschaft zu erlangen. Gepaart mit entsprechendem Arbeitsethos lässt es sich in den oft engen städtischen Zirkeln als Mittelschicht gut leben.
    Die soziale Frage spielt folgerichtig eine untergeordnete Rolle. Stattdessen wird das Hohelied auf Diversität und Multikulturalität gesungen, wobei man die eigenen Kinder doch lieber in den privaten Kindergarten und die bessere Schule fernab von den sozialen Brennpunkten der Ausländerviertel schickt, die so nicht genannt werden. Die verordnete sprachliche Korrektheit hilft dabei mit, die gesellschaftliche Realität zu verdecken.
    Karl Kollmann demaskiert eine sich selbst als postmateriell darstellende neue Mittelschicht, die ihr 68er-Erbe dazu verwendet, sich wohlig in städtischen Gesellschaftsblasen einzurichten.“ (mehr …)

  • Ein Nullsteuersatz wäre nicht das Ende

    17.03.2020/EG
    Quelle: ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München

    Ökonomenpanel von ifo und FAZ befürworten Senkung des Körperschaftssteuersatzes

    „Der Wissenschaftliche Beirat beim BMF hat sich für eine Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit ausgesprochen. Auslöser war möglicherweise ein Blick in die USA, wo die tarifliche Belastung deutlich gesenkt wurde. Sie liegt dort mittlerweile bei knapp 26%. Konkret soll der Körperschaftsteuersatz in Deutschland von derzeit 15% auf 10% reduziert werden. Damit sinkt die Steuerbelastung auf Unternehmensgewinne von 30% auf 25%.“ ↗ifo.de

    Zum Thema

    Blog „Steuermythen“ zur Unternehmensbesteuerung in Deutschland
    Fakt 3: „Trumps Unternehmenssteuersenkung hatte bisher keine messbaren positiven Effekte auf Investitionen, Wachstum oder Löhne.steuermythen.de

    Paul Kirchhof, (Steuer-)Rechtswissenschaftler, am 09.05.2002: „Auch der oft geforderte „Steuerwettbewerb“ würde den Blickwinkel verkürzen, nähme er nicht auch die durch Steuerzahlung ermöglichten Staatsleistungen zur Kenntnis. (…). Sollte dieser Wettbewerb dagegen eine Konkurrenz um die niedrigste Steuerbelastung meinen, wäre dieses auch ein Wettstreit um verminderte Sicherheit, niedrigere Bildungs- und Gesundheitsstandards, verringerte Kultur- und Verfassungsstaatlichkeit. Hat dieser Steuersenkungswettbewerb sein Idealziel einer Nullsteuerbelastung erreicht, ist der Staat tot.“ zeit.de

  • Globalisierung erhöht Einkommensungleichheit

    06.03.2020/EG
    Quelle: Arbeiterkammer, Wien

    Philipp Heimberger, Wirtschaftswissenschaftler am Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche, untersuchte die Effekte der Globalisierung auf die Einkommen

    „Die in diesem Beitrag vorgestellten Meta-Analyse- und Meta-Regressionsergebnisse deuten auf mehrere Erkenntnisse hin. Erstens stellen wir fest, dass die Globalisierung im Durchschnitt einen (kleinen bis mittelgroßen) die Einkommensungleichheit erhöhenden Effekt hat. (…). Zweitens gibt es Hinweise darauf, dass die Handelsglobalisierung die Einkommensungleichheit in geringerem Maße beeinflusst hat als die finanzielle Globalisierung. (…). Drittens finden wir keine ökometrische Evidenz dafür, dass die Globalisierung dazu beigetragen hat, die Einkommensungleichheit in den Schwellenländern durchschnittlich zu verringern. Im Gegensatz dazu zeigen die Ergebnisse, dass der ungleichheitssteigernde Effekt in den Schwellenländern ähnlich stark war wie in den entwickelten Ländern.“ (siehe S. 67:521ff)

    Die komplette Analyse lese lesen Sie hier arbeiterkammer.at (S. 43:497ff).

  • Grundrente

    20.02.2020/EG
    Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin

    Grundrente war für die Regierungsparteien (CDU/CSU und SPD) eine „Kraftanstrengung“ / Einführung soll zum Januar 2021 erfolgen

    „Die Grundrente ist als Rentenzuschlag konzipiert und soll von einer nachzuweisenden Bedürftigkeit wie in den Fürsorgesystemen unabhängig sein. Grundrente erhält, wer mindestens 33 Jahre „Grundrentenzeiten“ erworben hat. Das sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet wurden. Die eigene Rente soll dann in Abhängigkeit von den individuell erworbenen Entgeltpunkten um einen „Zuschlag“ bis zur maximalen Grenze von 0,8 Entgeltpunkten (80 % des Durchschnittsverdienstes) erhöht werden. Bei 33 bis 35 Jahren Grundrentenzeiten soll der Grundrentenzuschlag dabei in einer Staffelung ansteigend berechnet werden, damit auch Versicherte mit weniger als 35 Jahren Grundrentenzeiten einen Zuschlag erhalten können.
    Der Zugang zur Grundrente erfolgt ohne Antragstellung und über die Feststellung des Grundrentenbedarfes. Dazu findet eine Einkommensprüfung statt. Dabei gilt zunächst ein Einkommensfreibetrag in Höhe von monatlich 1.250 Euro für Alleinstehende (15.000 Euro im Jahr) und 1.950 Euro für Eheleute oder Lebenspartner (23.400 Euro im Jahr). Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird die Grundrente um 60 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens gemindert. Übersteigt das Einkommen von Alleinstehenden auch den Betrag von 1.600 Euro (19.200 Euro im Jahr) bzw. bei Eheleuten oder Lebenspartnern von 2.300 Euro (27.600 Euro im Jahr), ist das über diesen Betrag liegende Einkommen vollständig auf die Grundrente anzurechnen.“

    Den Entwurf des Gesetzes zur Einführung der Grundrente lesen Sie hier bmas.de.