Eine wenig beachtete Zahl

26.10.2016/EG

Fakten zur CETA-Debatte

Der Handel zwischen Deutschland und Kanada hat in den vergangenen 10 Jahren um 69,5 Prozent zugenommen. Nach einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden im Jahr 2005 Waren im Wert von 8,2 Milliarden Euro gehandelt. Im Jahr 2015 betrug das Handelsvolumen 13,9 Milliarden Euro – ohne CETA.

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16 Jahre Handelsabkommen mit Mexiko

24.10.2016/EG aus dem Medium ’amerika21‘, Berlin

Journalistin* Saskia Haun über die Erfahrungen aus dem seit 16 Jahren bestehenden Globalabkommen der EU mit Mexiko

„… vor allem Konzerne und große EU-Unternehmen profitierten bisher von dem Abkommen. Die meisten europäischen Investoren übernahmen bereits bestehende mexikanische Unternehmensgruppe, oft wurden jedoch keine neuen Arbeitsplätze geschaffen.“ amerika21.de

Zum Thema

Die kanadische Nicht-Regierungs-Organisation ‘Council of Canadians‘ erklärt in einem Fünf-Minuten-Video von den Erfahrungen mit dem Nordamerikanischen Freihandelsabkommen (NAFTA) zwischen Canada, Mexiko und USA. Das Video sehen Sie hieryoutube.com.

*Berichtigung am 22.02.2017: Wir wurden heute von Saskia Haun darauf hingewiesen, dass sie eine Europawissenschaftlerin ist und keine Journalistin. Wir haben uns bei Saskia Haun entschuldigt.

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Video-Tipp: Geld regiert die Welt

Philosoph und Publizist Hon.-Prof Dr. Richard David Precht im Interview (44 Minuten) mit Prof. Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), zum Machtverhältnis politischer und wirtschaftlicher Interessen

Gesellschaftliche und ökonomische Verwerfungen (Armut, Finanzkrisen, Monopolisierungstendenzen, Wirtschaftskrisen, …) lassen politische Entscheider zunehmend überfordert wirken. Bei Gastgeber Precht gibt der Ökonom Fratzscher einige sehr interessante und wenig publizierte Antworten. ↗zdf.de

CETA: Bundesverfassungsgericht formuliert Auflagen

13.10.2016/EG aus dem Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge ab und gibt Richtlinien vor:

„Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, (…). Die Bundesregierung muss allerdings sicherstellen,

– dass ein Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche von CETA umfassen wird, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen,

– dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache eine hinreichende demokratische Rückbindung der im Gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet ist, und

– dass die Auslegung des Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland ermöglicht.

Bei Einhaltung dieser Maßgaben bestehen für die Rechte der Beschwerdeführer sowie für die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages keine schweren Nachteile, die im Rahmen einer Folgenabwägung den Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten erscheinen ließen.“ bundesverfassungsgericht.de

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Viel Arbeit für Schiedsgerichte

08.10.2016/EG aus dem Medium ’Der Standard‘, Wien

Journalist Andreas Schnauder mit einem Beitrag über klagende Konzerne und verklagte Staaten

„Mit Ceta und TTIP, oder ohne: Die umstrittenen Schiedsgerichte, bei denen sich geprellt fühlende Unternehmen ihre Ansprüche gegenüber Staaten einklagen, gibt es zuhauf. Und die Fälle vor den diversen Gerichten häufen sich. Am Montag startet …“ derstandard.at

Zum Thema

Eine Dokumentation (43 Minuten) des WDR zu Schiedsgerichten sehen Sie hier ↗ardmediathek.de.