Neuregelungen zum Jahreswechsel

28.10.2018/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Mindestlohn und Sozialhilfe werden angehoben / Anpassungen in der Pflege und Mietrecht

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten: Ab Januar 2019 beträgt er 9,19 Euro pro Stunde und 9,35 Euro ab Januar 2020. bundesregierung.de

Brückenteilzeit

Ab Januar 2019 können Beschäftigte befristet in Teilzeit arbeiten und danach wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückkehren. Die Neuregelung gilt auch für Beschäftigte, die bisher unbefristet in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit aufstocken wollen. bundesregierung.de

Weiterbildung/Qualifizierung

Mit dem Qualifizierungschancengesetz werden alle Beschäftigten unterstützt, sich weiterzubilden und so auf den zunehmend digitalisierten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Arbeitgeber können Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie Beschäftigte zur Weiterbildung freistellen. bundesregierung.de

Langzeitarbeitslosigkeit

Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose sozialversichert beschäftigen, können Lohnkostenzuschüsse erhalten. bundesregierung.de

Sozialhilfe (ALGII)

Ab Januar 2019 wird der Regelsatz um 1,9 Prozent bzw. 8 Euro auf 424 Euro für Alleinlebende angehoben. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich ebenfalls. „Damit wird ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet.“ bundesregierung.de

Rente

Das Rentenpaket sieht Verbesserungen bei Mütter- und Erwerbsminderungsrente vor und entlastet Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen. bundesregierung.de

Beitragsbemessungsgrenzen

Ab Januar 2019 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung. bundesregierung.de

Gesetzliche Krankenversicherung

Arbeitgeber und Beschäftigte zahlen ab Januar 2019 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen. Das gilt nicht nur – wie bisher – für den allgemeinen Beitragssatz. Dies gilt auch für den individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst bestimmt.
Selbstständige, die wenig verdienen, müssen zudem weniger für ihre Krankenversicherung zahlen: Der Mindestbeitrag zur Krankenkasse und zur sozialen Pflegeversicherung sinkt für sie um mehr als die Hälfte.
Ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der GKV. Zudem gibt es nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen als Ersatz für die bisherige Beihilfe. bundesregierung.de

Pflege

Ab Januar 2019 kann mehr Pflegepersonal eingestellt werden, denn die Krankenkassen finanzieren zusätzliche 13.000 Pflegestellen in der Altenpflege und jede zusätzliche Pflegestelle im Krankenhaus. bundesregierung.de

Für pflegende Angehörige wird es leichter, medizinische Rehabilitationsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die pflegebedürftige Person kann gleichzeitig in der Reha-Einrichtung betreut werden. Andernfalls müssen Kranken-und Pflegekasse die Betreuung organisieren.
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen werden Taxifahrten zu einer ambulanten Behandlung einfacher. Sie gelten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt. ↗bundesgesundheitsministerium.de

In vier pflegesensitiven Krankenhausbereichen gelten ab dem 1. Januar 2019 Pflegepersonaluntergrenzen: Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie, Unfallchirurgie. ↗bundesgesundheitsministerium.de

Zum 1. Januar 2019 steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte. Damit lässt sich sicherstellen, dass alle Mehrausgaben in der Pflegeversicherung solide finanziert werden können – sowohl bereits beschlossene Leistungsausweitungen als auch künftige Vorhaben. bundesregierung.de

Mietrecht

Die Mietpreisbremse soll zum 1. Januar 2019 transparenter und wirksamer werden. Vermieter müssen Auskunft geben, wenn sie eine deutlich höhere als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Mieter werden besser vor zu starken Mieterhöhungen nach Modernisierung geschützt.
Es wird einfacher, zu viel gezahlte Miete vom Vermieter zurückzufordern. Künftig genügt eine einfache Rüge, – etwa der Satz „Ich rüge die Höhe der Miete“. bundesregierung.de

Beim Abschluss einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist ab 1. Januar ein neues Informationsblatt Pflicht.
Versicherungsunternehmen müssen Kunden darin rechtzeitig vorm Unterschreiben auf maximal drei Seiten informieren: über die Art der Versicherung, den Umfang der gedeckten Risiken, Prämien und deren Zahlungsweise sowie über Ausschlüsse. Auch sind Laufzeit sowie Anfangs- und Enddatum des Vertrags anzugeben und die Pflichten des Kunden aufzuführen, um Schäden vom Versicherer erstattet zu bekommen. bgbl.de

Paketversand

Verbraucher und Online-Einzelhändler haben ab dem Januar 2019 die Möglichkeit, auf einer speziellen Webseite Preise zu überprüfen und nach den besten Angeboten zu suchen. Kurierdienste müssen Kunden klare Informationen über Lieferpreise und -konditionen geben. eur-lex.europa.eu

Zahnmedizin

Ab Januar 2019 darf Dentalamalgam nur noch in verkapselter Form verwendet werden. Die Verwendung von Quecksilber in loser Form durch Zahnärzte ist verboten. ↗kzv-lsa.de.de

Ökostrom (EEG-Umlage)

Ab Januar 2019 beträgt die Umlage für Ökostrom, die sogenannte „EEG-Umlage“ nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, 6,405 ct/kWh (Cent pro Kilowattstunde). Die Umlage ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die Strom aus Wind, Wasser und Sonne produzieren. Verbraucher zahlen die EEG-Umlage über die Stromrechnung. bundesregierung.de

Kinderfreibetrag/Kindergeld/Grundfreibetrag

Ab Januar 2019 wird der steuerliche Kinderfreibetrag auf 7.620 Euro erhöht und ab Januar 2020 auf 7.812 Euro. Der Grundfreibetrag für Erwachsene wird auf 9.168 Euro und ab 2020 auf 9.408 Euro erhöht. Das Kindergeld steigt zum 01. Juli 2019 um 5,2 Prozent auf 204 Euro. bundesregierung.de

Abfall/Verpackungsmüll

Im Jahr 2016 sind 220,5 Kilogramm Verpackungsmüll pro Person in Deutschland (Europa: 167,3 kg pro Person) angefallen. Mit dem neuen Verpackungsgesetz wird die Recyclingquote deutlich erhöht, vor allem für Kunststoff, Glas, Eisen, Aluminium, Papier, Getränkekartons und Verbundverpackungen. bundesregierung.de

Tierschutz

Ferkel sollen noch bis Ende 2020 betäubungslos kastriert werden können. bmel.de

Asylrecht

Künftig sind Schutzberechtigte verpflichtet, bei Widerrufs- und Rücknahmeverfahren in Asylsachen mitzuwirken. Nach drei Jahren müssen die im Asylverfahren getroffenen Entscheidungen überprüft werden. Das entsprechende Gesetz ist am 12. Dezember 2018 in Kraft getreten. bundesregierung.de

LKW-Maut

Ab Januar 2019 steigen die Mautsätze für Lkw auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen. ↗bmvi.de