06.03.2018/EG aus der Bundesregierung, Berlin
Neuregelungen im März 2018
Ab März 2018 gelten neue Mindestlöhne für Dachdecker und Gebäudereiniger, es können Online-Dienste auch im EU-Ausland genutzt werden, das Urheberrecht wurde reformiert und der Einsatz von Antibiotika wurde neu geregelt. ↗bundesregierung.de
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