Gesetzliche Neuregelungen

01.07.2024/EG
Quellen: Bundesregierung, Berlin / Deutscher Bundestag, Berlin

Ausgewählte Neuregelungen zum Juli 2024:

Quorum für öffentliche Beratung von Petitionen wird gesenkt
Der Petitionsausschuss ändert mit Wirkung zum 01.07.2024 dieses Jahres seine Verfahrensgrundsätze. Die für die öffentliche Beratung einer Petition benötigte Zahl an Mitzeichnungen wird gesenkt, die Mitzeichnungsfrist zugleich verlängert. Das für eine öffentliche Beratung erforderliche Quorum wird von bislang 50.000 Unterstützerinnen und Unterstützer auf 30.000 abgesenkt. Die Frist zur Mitzeichnung von Petitionen wird von vier auf sechs Wochen verlängert.
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Anpassung der Renten zum 01.07.2024 um 4,57 Prozent.
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Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente
Ab dem 01.07.2024 erhalten etwa drei Millionen Menschen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, einen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente.
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Brustkrebsvorsorge
Zum 01.07.2024 wird die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte von 69 auf nun 75 Jahre angehoben.
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Lungenkrebsvorsorge
Ab 01.07.2024 können sich starke Raucherinnen und Raucher, im Alter von 50 bis einschließlich 75 Jahren, einer Lungenkrebs-Früherkennung mittels einer Niedrigdosis-Computertomographie (CT) unterziehen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ist eine Kosten-Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung erst nach einem entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) möglich.
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Pfändungsfreigrenze
Zum 01.07.2024 wird die Pfändungsfreigrenze für Nettoeinkommen auf 1.499,99 Euro erhöht.
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Mautpflicht
Zum 01.07.2024 wird die Mautpflicht auf LKW mit mehr als 3,5 Tonnen ausgedehnt. Bisher greift sie erst ab 7,5 Tonnen. Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen sind von der Mautpflicht befreit.
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Datenspeicher für PKW und leichte Nutzfahrzeuge
Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge, die ab dem 07. Juli 2024 zugelassen werden, müssen mit einem Datenspeicher ausgerüstet sein. Dieser erfasst ähnlich einer Blackbox bei Flugzeugen anonymisierte Fahrdaten. Bei einem Unfall können diese Daten zur Aufklärung genutzt werden.
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Cannabis-Anbau in Anbauvereinigungen
Ab dem 01.07.2024 kann Cannabis auch in Anbauvereinigungen angebaut werden. Dazu braucht es eine behördliche Erlaubnis. Die Vereinigungen können Cannabis dann an Erwachsene zum Eigenkonsum weitergeben.
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