EUGH: Bürgerinitiative „Stopp TTIP“ zulässig

11.05.2017/EG aus dem Gericht der Europäischen Union, Luxemburg

Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Europäischen Kommission für nichtig, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative „Stop TTIP“ abgelehnt wurde

Urteil vom 10. Mai 2017: „Die Kommission hat mit ihrem Beschluss vom 10. September2014 die Registrierung der geplanten Bürgerinitiative abgelehnt, da diese außerhalb ihrer Befugnisse liege, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union unterbreiten zu können, um die Verträge umzusetzen.
Der Bürgerausschuss hat daraufhin vor dem Gericht der Europäischen Union Klage erhoben und begehrt die Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission.
Mit seinem heutigen Urteil gibt das Gericht der Klage statt und erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig.“ curia.europa.eu