Kategorie: Allgemein

  • Geldvermögen privater Haushalte

    18.04.2024/EG
    Quelle: Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main

    Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland erreicht Ende 2023 rund 7,7 Billionen Euro

    Wie die Deutsche Bundesbank mitteilt, summierte sich das Geldvermögen¹ der privaten Haushalte² in Deutschland, zum Ende des vierten Quartals 2023 auf 7.715 Milliarden Euro (+ 6,5 % ggü. IV/2022).
    Die Daten lesen Sie hier.

    ¹Bargeld, Einlagen, Schuldverschreibungen, Aktien, Anteilsrechte, Anteile an Investmentfonds, Ansprüche aus Nichtlebensversicherungen, Ansprüche gegenüber Alterssicherungssystemen, Finanzderivate, Mitarbeiteraktienoptionen, Kredite und sonstige Forderungen.
    ²Einzelpersonen oder mehrere Personen umfassende Lebensgemeinschaften, die als selbstständige Wirtschaftseinheiten in erster Linie als Anbieter von Arbeitskraft und als Konsumenten in Erscheinung treten. Zum Sektor der privaten Haushalte zählen auch die privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter (Gewerkschaften, Kirchen, Parteien, Verbände, Vereine und ähnliche Organisationen).

    Zum Thema

    Das Sachvermögen (Immobilien, Ausrüstung, Nutztiere, Nutzpflanzungen, geistiges Eigentum) der privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck wird von der Deutschen Bundesbank, zum Jahresende 2022, mit 12.398 Milliarden Euro (+ 14 % ggü. 2021) angegeben. Quelle: Publikation „Vermögensbilanzen“, Seite 14.

    Die Deutsche Bundesbank veröffentlichte im Monatsbericht Juli 2022 eine verteilungsbasierte Vermögensbilanz der privaten Haushalte in Deutschland. Die Daten zur Vermögensverteilung im Zeitraum 2009 bis 2021 lesen Sie hier, ab Seite 23.

    Andreas von Westphalen, Deutschlandfunk, im Gespräch mit dem Wirtschaftswissenschaftler Thomas Piketty, über die Sakralisierung des Kapitals und deren Folgen, hören Sie hier.

    Ergänzende Beiträge hören und lesen Sie mit Hilfe der Schlagwortsuche.

  • BVG stärkt Meinungsfreiheit

    18.04.2024/EG
    Quelle: Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

    Bundesregierung muss kritische Äußerungen hinnehmen

    Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat der Verfassungsbeschwerde eines Journalisten stattgeben. Der Journalist Julian Reichelt, Chefredakteur von nius.de, wendete sich gegen eine einstweilige Verfügung, durch die ihm eine kritische Äußerung gegenüber der Bundesregierung untersagt wurde.
    Wesentliche Erwägungen der Kammer:
    „Die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet. Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG.

    1. a) Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten…“

    Den Beschluss lesen Sie hier.

  • Buchtipp: „Wahrheiten und Mehrheiten“

    12.04.2024/EG

    Peter Strohschneider: Wahrheiten und Mehrheiten
    Kritik des autoritären Szientismus

    Sachbuch (Demokratie, Politik, Wissenschaft)

    „Ob Klima-, Umwelt- oder Gesundheitskrise: Die Machtworte der Wissenschaft verheißen Abhilfe im Zeichen moderner Sachrationalität. Tatsächlich aber verbündet sich hier naive Wissenschaftsgläubigkeit mit einem tendenziell undemokratischen Machtanspruch.
    Peter Strohschneider widmet sich in seinem Buch Formen dieses autoritären Szientismus in der Gegenwart – und zeigt, wie wissenschaftliche Wahrheiten und politische Mehrheiten auch konstruktivere Allianzen eingehen können.“

    Autor

    Peter Stohschneider lehrte Literaturwissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Für seinen Blick auf Wissenschaft und Politik prägende Jahre war er u. a. Vorsitzender des Wissenschaftsrats und der Zukunftskommission Landwirtschaft sowie Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

    C.H.Beck Verlag, ISBN 978-3-406-81568-3, Buch

  • Ein Stimmungsbild aus der gesellschaftlichen Mitte

    11.04.2024/EG
    Quelle: Bertelsmann Stiftung, Gütersloh

    Silke Borgstedt, Geschäftsführerin in der Sinus Gruppe, und Robert Vehrkamp, Politologe an der Leuphana Universität, Lüneburg, näherten sich den politischen Bedürfnissen der Mittelschicht

    „Den Milieus der Mitte ist wichtig, dass Schulden dort „gebremst“ werden, wo Ausgaben als unnötig oder unfair empfunden werden. Investitionen in die Zukunftsfähigkeit gelten nicht als Schulden. Vielmehr bilden Investitionen in funktionierende Infrastrukturen aus ihrer Sicht überhaupt erst die Basis, Wachstum zu erwirtschaften. Es kann nur mehr gearbeitet werden, wenn Kitas, Schulen und Pflegesysteme funktionieren. Effizientere und nachhaltigere Mobilität kann nur gelingen, wenn Infrastrukturen entsprechend ausgebaut sind. Zentraler Wunsch der Milieus der Mitte ist daher weniger eine Konzentration auf große polarisierende Debatten, sondern auf Programme für einen gelingenden Alltag (Infrastrukturen, Bildung, Bürokratieentlastung/Digitalisierung etc.).“ (Auszug von Seite 3)

    Die Studie lesen Sie hier.

    Wen Ökonomen des ifo-Institutes der Mittelschicht zugehörig sehen, lesen Sie hier.

  • Regionalpolitik beeinflusst Wahlverhalten

    10.04.2024/EG
    Quelle: Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel

    Ökonomen Robert Gold, IfW Kiel, und Jakob Lehr, Universität Mannheim, untersuchten den Einfluss von EU-Fördermittel auf Wahlen

    „Unsere Untersuchung zeigt, dass regionalpolitische Maßnahmen den Aufstieg populistischer Parteien bremsen können. Insbesondere öffentliche Investitionen in die regionale Entwicklung, die durch das EU-Programm für Regionalpolitik finanziert werden, verringern die Unterstützung für Parteien vom rechten Rand des politischen Spektrums. Tatsächlich sinkt die Unterstützung für populistische Parteien in europäischen Regionen, die Mittel aus dem Entwicklungsziel (Ziel-1) der EU-Strukturfonds erhalten, um etwa 20 Prozent. Dieses Ergebnis wird durch verschiedene empirische Modelle gestützt …“

    Die Studie lesen Sie hier.