Kategorie: Allgemein

  • Grundsätze des Wahlrechts

    29.01.2025/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Gemäß Grundgesetz, Artikel 38, müssen Wahlen in Deutschland allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein

    Allgemein

    „Das Wahlrecht steht allen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zu, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auslandsdeutsche können wählen, wenn sie nach dem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Alternativ sind sie wahlberechtigt, wenn sie persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut und davon betroffen sind.“

    Unmittelbar

    „Unmittelbar ist eine Wahl, da die Wählerinnen und Wähler die Abgeordneten direkt (unmittelbar) wählen.“
    Anmerkung der Redaktion: Unmittelbar wirkt nur die Erststimme! Mit der Zweitstimme votieren Sie für eine Partei.

    Frei

    „Jede Wählerin und jeder Wähler entscheidet ohne Druck oder Beeinflussung. Der Grundsatz der Freiheit der Wahl gewährleistet, dass der eigene Wille unverfälscht zum Ausdruck gebracht wird und das Wahlrecht ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen ausgeübt werden kann. Dazu gehört auch, dass es keinen Wahlzwang gibt und jeder Bürger frei darin ist, an einer Wahl teilzunehmen.“
    Anmerkung der Redaktion: Wo beginnt die Beeinflussung und wo endet ein unverfälschter eigener Wille?

    Gleich

    „Bei einer Wahl hat jede Stimme denselben Wert. Jede Wählerin und jeder Wähler hat genau eine Stimme – ohne Gewichtung oder Privilegien.
    Eine Ausnahme bildet die Fünf-Prozent-Hürde: Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, ziehen in der Regel nicht in den Bundestag ein. Diese Regelung soll eine Zersplitterung des Parlaments verhindern. Parteien mit mindestens drei Direktmandaten sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen.“
    Anmerkung der Redaktion: Die angedeutete Gewichtung des politischen Handelns sowie die Duldung bzw. Gewährung der Vorrechte (Privilegien) folgen nach der Wahl.

    Geheim

    „Die Wahl ist geheim. Das wird sichergestellt, indem ein Wähler oder eine Wählerin den Stimmzettel unbeobachtet ankreuzen kann. Eine Stimmabgabe erfolgt in Wahlkabinen, die von außen nicht einsehbar sind. Die ausgefüllten Stimmzettel werden gefaltet und abschließend in die Wahlurne geworfen. So kann niemand erkennen, welche Wahlentscheidung der Wähler oder die Wählerin getroffen hat. In Deutschland ist auch eine Briefwahl möglich, die aber beantragt werden muss. Dann kann die Stimme per Briefpost abgegeben werden. Dies ermöglicht kranken oder anderweitig am Wahltag verhinderten Personen die Ausübung ihres Wahlrechts.“

    Den Beitrag der Bundesregierung zum Wahlwissen lesen Sie hier.

  • Bundestagswahl 2025: Welche Partei be- oder entlastet wen?

    28.01.2025/EG
    Quelle: ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim

    ZEW-Ökonomen untersuchten die finanziellen Wirkungen, die Reformvorschläge verschiedener Parteien für Privathaushalte entfalten.

    Die Forschungsergebnisse lesen Sie hier.

  • Vermögenskasten

    27.01.2025/EG
    Quelle: Finanzwende Recherche, Berlin

    Wohneigentum bildet die Substanz der Vermögensmitte, Kraftfahrzeuge bilden die an Wertverlust leidende Substanz der Vermögensarmen ab

    „Die bedeutendste Anlageklasse der Vermögensarmen ist das eigene Fahrzeug, das im Durchschnittsportfolio einen Anteil von 43 Prozent ausmacht. Insgesamt steckt das Geld überwiegend in renditeschwachen Anlageklassen. Zum Vergleich: Bei der wohlhabenderen Vermögensmitte ist Wohneigentum die Anlageklasse mit dem größten Gewicht im Portfolio (Anteil: 65 Prozent).“ (Studie „Der Armutsnachteil“, Seite 4, Auszug)

    Die Studie lesen Sie hier.

    Zum Thema

    „Während die obersten 10 % der Vermögensverteilung über den betrachteten Zeitraum mehr als 50 % des gesamten Nettovermögens der Haushalte in Deutschland hielten, entfiel auf die untere Hälfte der Vermögensverteilung mit durchschnittlich 0,6 % ein äußerst geringer Anteil.“ (Deutsche Bundesbank, Monatsbericht „Eine verteilungsbasierte Vermögensbilanz der privaten Haushalte in Deutschland“, Juli 2022, Seite 22, Auszug)

    Ergänzende Beiträge hören und lesen Sie mit Hilfe der Schlagwortsuche.

  • Buchtipp: „Fehldiagnose“

    24.01.2025/EG

    Tom Krebs: Fehldiagnose
    Wie Ökonomen die Wirtschaft ruinieren und die Gesellschaft spalten

    Sachbuch (Ökonomie, Politik)

    „Deutschland steckt in einer Dauerkrise. Die Wirtschaft stagniert, der Lebensstandard vieler Menschen ist dramatisch gesunken und die AfD gewinnt an Zustimmung. In diesem Buch zeigt der renommierte Ökonom Tom Krebs, dass eine Fehldiagnose marktliberaler Ökonomen und die entsprechenden Fehlentscheidungen der Bundesregierung für die schlechte Lage in Deutschland verantwortlich sind. Um den Wohlstand zu retten und den Zusammenhalt zu stärken, muss sich die deutsche Politik von der marktliberalen Märchenwelt der Ökonomen befreien. Denn nur ein Ansatz, der die Sorgen der Menschen ernst nimmt und gleichzeitig eine positive Vision der Zukunft bietet, kann uns aus der Misere führen.“

    Autor

    Tom Krebs ist Professor für Makroökonomik und Wirtschafts­politik an der Universität Mannheim. Vor seinem Wechsel an die Universität Mannheim hat er an verschiedenen US-Universitäten geforscht und promoviert. In seiner Forschung untersucht Tom Krebs die Auswirkungen von Wirtschaftskrisen und Wirtschaftspolitik auf Wachstum, Ungleichheit und Lebensqualität. Tom Krebs ist Mitglied der Mindestlohnkommission und war der erste Gastprofessor am Bundesministerium der Finanzen 2019/2020. Zudem war er als wirtschaftspolitischer Berater am Internationalen Währungsfonds, an der Weltbank und der amerikanischen Zentralbank in Minneapolis tätig.
    Verlag: Westend
    Erscheinung: Oktober 2024

    Die Buchvorstellung im Deutschlandfunk lesen und hören Sie hier.

  • Stromnetz: Finanzierungsoptionen und Netzentgelte

    23.01.2025/EG
    Quelle: Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), Düsseldorf

    Patrick Kaczmarczyk und Tom Krebs, beide Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Mannheim, untersuchten die finanziellen Auswirkungen des notwendigen Netzausbaus

    „Die vorliegende Studie untersucht die Auswirkungen des notwendigen Netzausbaus und der damit verbundenen Investitionen von 651 Milliarden Euro auf die Netzentgelte. Die Ergebnisse zeigen, dass die gewählte Finanzierungsoption die Höhe der Belastungen für die Wirtschaft und die Gesellschaft maßgeblich beeinflusst. Die Option der Ausweitung des Eigenkapitals der Netzbetreiber durch öffentliches Kapital (ÖÖP) und zusätzliches Fremdkapital stellt die mit Abstand kostengünstigste Lösung dar. […]. Auch wenn die Netzentgelte im Laufe der Zeit deutlich zurückgingen und nach 2045 wieder auf das Ausgangsniveau fallen würden, wären die drastischen, kurzfristigen Anstiege der Netzentgelte bis 2037 für Unternehmen und Haushalte kaum tragbar. Die sozialen und wirtschaftlichen Folgen wären voraussichtlich verheerend.“ (Quelle: Study Nr. 98, Fazit, S. 25, Auszug)

    Die Studie lesen Sie hier.

    Zum Thema

    Redaktionelle Anmerkung: Beobachten Sie die auf ihrer Stromrechnung angegebene Position „Netzentgelte“. Netzentgelte werden für den Betrieb und Ausbau der Stromnetze erhoben.

    Die durchschnittliche Strompreisentwicklung von 2014 bis 2024 sowie der Stromnetzentgelte von 2009 bis 2024 lesen Sie hier.