Kategorie: Allgemein

  • „Die soziale Spaltung droht noch weiter zu wachsen“

    08.08.2018/EG aus dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Berlin

    Paritätisches Jahresgutachten 2018: „Das deutsche Steuersystem verschärft soziale Ungleichheit, indem es zu wenig solidarisch umverteilt“

    „Selbst der Mindestlohn hat nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei seiner Einführung maximal 60.000 Menschen von den damals 1,3 Millionen Aufstockern aus der Grundsicherung geführt. Die steigenden Mietkosten in den städtischen Zentren und zunehmend auch im näheren Umland werden weder durch Anpassungen des Mindestlohns, noch durch entsprechende Reformen der vorgelagerten Sicherungssysteme – namentlich des Wohngeldes – auch nur annähernd kompensiert. Ebenfalls zu berücksichtigen ist das große Ausmaß der Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen durch Menschen, die eigentlich Rechtsansprüche auf zusätzliche Leistungen haben.“

    (…)

    „Atypische und/oder schlecht bezahlte Beschäftigungsverhältnisse haben deutlich zugenommen. Rund ein Viertel der Beschäftigten arbeitet heute im Niedriglohnsektor. Leiharbeit sollte einen Weg in reguläre Beschäftigung ebnen und wurde deshalb stark dereguliert. Wir wissen heute jedoch, dass der sogenannte Übernahmeeffekt bei den Entleihfirmen nicht einmal bei jedem zehnten Leiharbeiter eintritt. Gleichwohl ist die Zahl der Leiharbeiter von damals 300.000 auf heute rund eine Million gestiegen. Auch bei den Minijobs, derzeit rund 7 Millionen, funktioniert der Wechsel in reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse nicht. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen verharrt darüber hinaus seit langem bei etwa 900.000 Menschen.“

    Das komplette Paritätische Jahresgutachten 2018 lesen Sie hier infothek.paritaet.org.

    Anmerkung der Redaktion: Zum Thema Ungleichheit finden Sie ergänzende Artikel im Schlagwort-Archiv.

  • 1,2 Millionen offene Stellen?

    08.08.2018/EG aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg

    Anteil der Neueinstellungen mit Stellenbesetzungsschwierigkeiten bei 42,7 Prozent

    Im zweiten Quartal 2018 waren in Westdeutschland 941.000 (77,5 %) offene Stellen zu vergeben, in Ostdeutschland 273.000 (22,5 %). Für 22 Prozent aller offenen Stellen wird kein Berufsabschluss benötigt.

    Der Anteil der Neueinstellungen mit Stellenbesetzungsschwierigkeiten an allen Neueinstellungen lag bei 42,7 Prozent. Hierzu meldet das IAB folgende Ursachen:

    • zu geringe Zahl der Bewerber (31,4 %)
    • unzureichende berufliche Qualifikation der Bewerber (23,0 %)
    • zu hohe Lohn-/ Gehaltsforderungen (15,3 %)
    • fehlende Bereitschaft der Arbeitssuchenden die Arbeitsbedingungen zu erfüllen (14,6 %)

    Die aktuellen Ergebnisse der IAB-Stellenerhebung für das zweite Quartal 2018 lesen Sie hier iab.de.

  • Kapitalflucht aus Afrika: ‘Einwanderung‘ löst keine Empörung und kein Sicherheitsbedürfnis aus

    07.08.2018/EG aus dem Forschungsinstitut für politische Ökonomie (PERI) der Universität von Massachusetts, Amherst, MA (USA)

    Nach Berechnungen der Wirtschaftswissenschaftler Leonce Ndikumana und James K. Boyce wurden in den vergangenen Jahrzehnten rund 1,4 Billionen US-Dollar aus Afrika in andere Länder transferiert

    Der Bericht von Leonce Ndikumana und James K. Boyce enthält Schätzungen der Kapitalflucht aus einer repräsentativen Stichprobe von 30 afrikanischen Ländern im Zeitraum 1970 bis 2015. Die Wirtschaftswissenschaftler stellen fest, dass die untersuchten Länder durch Kapitalflucht über den Zeitraum von 46 Jahren insgesamt 1,4 Billionen Dollar (Zinserträge nicht eingerechnet) verloren haben. Dieser Betrag übersteigt bei weitem den Schuldenstand dieser Länder ab 2015 in Höhe von rund 500 Milliarden US-Dollar. Demnach wäre Afrika, hätte die Kapitalflucht nicht stattgefunden und das Kapital in Afrika investiert worden, heute von den Schulden befreit und viele der aktuellen Fluchtursachen wären folglich nicht entstanden. ↗peri.umass.edu

    Zum Thema

    Schuldenreport 2018: Seit dem Beginn der Finanzkrise 2008 hat sich die Gesamtverschuldung aller Niedrig- und Mitteleinkommensländer fast verdoppelt. ↗erlassjahr.de

    Der Washingtoner Think-Tank Global Financial Integrity (GFI) schätzt, dass Entwicklungs- und Schwellenländern jährlich eine Billion Dollar durch unlautere Finanzflüsse verloren geht. journal21.ch

    David Beasley, Direktor des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (WFP): „Mit jedem Prozent einer hungernden Bevölkerung wachse der Anteil der Flüchtlinge um zwei Prozent.“ bundestag.de

  • Welchen Zweck erfüllt die Arbeit?

    07.08.2018/EG aus dem Blog agora42, Stuttgart

    Peggy Hetmank-Breitenstein, Philosophin, über die Verteilung der Lasten

    „Wenn das Wochenende als Befreiung von Werktagen, der Urlaub als Befreiung vom Arbeitsalltag verstanden wird, wenn sogar vom „verdienten“ Wochenende oder Urlaub gesprochen wird („Wir gehen nun ins wohlverdiente Wochenende!“ „Den Urlaub in diesem Jahr habe ich mir aber verdient!“), dann ist damit zugleich unterstellt, dass Wochenende wie Urlaub sich dem Arbeitsalltag verdanken, dass sie von dem in ihm Geleisteten abhängig sind und ihm insofern nach- oder untergeordnet sind. Richtig daran ist: In unserem Alltag, in unserer Gesellschaft dienen Wochenende und Urlaub im Wesentlichen dazu, wieder fit zu machen für die folgenden Werktage, den Arbeitsalltag also. Als wirklich befreite oder freie Zeit können Wochenende und Urlaub so gar nicht in den Blick genommen und verstanden werden.“ ↗agora42.de

  • Rente: Sozialhilfeträger muss sachkundig beraten

    06.08.2018/EG aus dem Bundesgerichtshof, Karlsruhe

    Bundesgerichtshof urteilte zu Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei deutlich erkennbarem Beratungsbedarf in einer wichtigen rentenversicherungsrechtlichen Frage

    „Im Sozialrecht bestehen für die Sozialleistungsträger besondere Beratungs- und Betreuungspflichten. Eine umfassende Beratung des Versicherten ist die Grundlage für das Funktionieren des immer komplizierter werdenden sozialen Leistungssystems. Im Vordergrund steht dabei nicht mehr nur die Beantwortung von Fragen oder Bitten um Beratung, sondern die verständnisvolle Förderung des Versicherten, das heißt die aufmerksame Prüfung durch den Sachbearbeiter, ob Anlass besteht, den Versicherten auch von Amts wegen auf Gestaltungsmöglichkeiten oder Nachteile hinzuweisen, die sich mit seinem Anliegen verbinden; denn schon gezielte Fragen setzen Sachkunde voraus, über die der Versicherte oft nicht verfügt. Die Kompliziertheit des Sozialrechts liegt gerade in der Verzahnung seiner Sicherungsformen bei den verschiedenen versicherten Risiken, aber auch in der Verknüpfung mit anderen Sicherungssystemen. Die Beratungspflicht ist deshalb nicht auf die Normen beschränkt, die der betreffende Sozialleistungsträger anzuwenden hat.“ bundesgerichtshof.de

    Zum Thema

    Teilzeit arbeiten und dazu eine Teilrente bekommen – das ist für viele ältere Arbeitnehmer seit Einführung der Flexirente attraktiv. Bei der betrieblichen Altersvorsorge kann das aber zu bösen Überraschungen führen, … ihre-vorsorge.de