Kategorie: Allgemein

  • Hörfunk-Tipp: Macht Armut krank?

    15.11.2018/EG
    Quelle: Bayerischer Rundfunk (BR), München

    BR Gesundheitsgespräch: Prof. Dr. med. Gerhard Trabert und Dr. med. Marianne Koch sprechen über unser Gesundheitssystem: „Die soziale Ungerechtigkeit in Deutschland und weltweit ist die Mutter aller politischen Probleme.“

    „Arme sterben im Durchschnitt fast zehn Jahre früher als Reiche. Sie leiden häufiger und eher an chronischen Krankheiten. Zahlreiche Studien belegen, dass mit dem Geld auch die Gesundheit ungleich verteilt ist.“ ↗br.de

  • Video-Tipp: Einblicke in die politische Elite der USA

    14.11.2018/EG
    Quelle: acTVism, München

    Interview mit Lawrence Wilkersons, ehem. Stabschef unter Außenminister Colin Powell, über das US-Imperium

    Lawrence Wilkerson spricht über den Zustand des US-Imperiums und dessen („America First“) Außenpolitik, die Ideologie der einflussreichen Kräfte, die Konflikte und Krisen sowie über den Klimawandel. actvism.org

  • Soziale Herkunft prägt Lebenssituation von Kindern in Deutschland

    14.11.2018/EG
    Quelle: Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Berlin

    Anteil der armutsgefährdeten Kinder stagniert trotz eine der längsten Aufschwungphasen der Nachkriegszeit

    Fachleute aus amtlicher Statistik und Sozialforschung haben im heute vorgestellten ‘Datenreport 2018 – ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland‘ Zahlen und Fakten zu wichtigen Lebensbereichen zusammengestellt, insbesondere zur Lebenssituation von Kindern:

    • Steigende Kinderarmut erschwert kulturelle, soziale und politische Teilhabe
    • Je gebildeter und wohlhabender die Eltern, desto gesünder die Kinder
    • Bildungschancen von Kindern in Deutschland hängen stark vom Bildungsstand ihrer Eltern ab
    • Hauptschüler in der Schule mehr belastet
    • Zahl der Kinder in Deutschland ist in den letzten 20 Jahren um 14 % gesunken

    wzb.eu

    Der Datenreport wird herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) in Kooperation mit dem Statistischen Bundesamt (Destatis), dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) und dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).

  • Finanzbehörden ‘versäumten‘ Festsetzung von einer Milliarde Euro Hinterziehungszinsen

    14.11.2018/EG
    Quelle: Bundesrechnungshof, Bonn

    Bundesrechnungshof fordert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf, schnellstmöglich bei den Ländern auf eine konsequente Verzinsung hinterzogener Steuervorauszahlungen hinzuwirken

    „In den vergangenen Jahren kauften die Finanzbehörden zahlreiche sogenannte „Steuer-CDs“. Diese enthielten in erster Linie Informationen über Kapitalanlagen von Deutschen im Ausland. Daraufhin zeigten sich viele Bürgerinnen und Bürger beim Finanzamt selbst an und legten bislang verschwiegene ausländische Kapitalerträge offen. Aus deren Nachversteuerung sowie aus der Auswertung der „Steuer-CD-Daten“ ergaben sich für den Fiskus seit dem Jahr 2010 Steuermehreinnahmen in Milliardenhöhe. Hinterzogene Einkommensteuern sind verzinst nachzuzahlen. Die Zinsen betragen für jeden Monat 0,5 %. Nicht nur die hinterzogenen Jahressteuern, sondern auch die hinterzogenen Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind zu verzinsen.

    Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass die Finanzämter nur die hinterzogenen Jahressteuern verzinsten. Ursächlich hierfür waren unzureichende Weisungen sowie eine fehlende IT-Unter­stützung zur Berechnung der Höhe der Zinsen auf Vorauszahlungen. So entgingen dem Fiskus seit dem Jahr 2010 Einnahmen von hochgerechnet 1 Mrd. Euro. Das Bundesministerium der Finanzen ist aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern umgehend für eine IT-Unterstützung bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen auf Steuervorauszahlungen zu sorgen.“ ↗bundesrechnungshof.de

    Zum Thema

    Prüfungsquote der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen ist dramatisch gesunken ↗bundesrechnungshof.de

    Agrarsubventionen vielfach nicht besteuert – Land- und Forstwirte geben steuerpflichtige Einkünfte nicht an ↗bundesrechnungshof.de

  • Der globale Migrationspakt ist kein Vertrag!

    14.11.2018/EG

    Ralph Janik, Rechtswissenschaftler, über einen rechtlich unverbindlichen Kooperationsrahmen zur Steuerung internationaler Migration

    „Der globale Migrationspakt ist kein Vertrag. Vielmehr handelt es sich, wie auch seine Präambel klarstellt, um einen „rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen“, mit dem die internationale Zusammenarbeit gefördert werden soll. Gleichzeitig spricht er davon, die „Souveränität der Staaten und ihre völkerrechtlichen Pflichten“ zu wahren …
    Es gibt es auch keine Unterzeichnung und auch keine spätere Ratifikation. Vielmehr wird der globale Migrationspakt nach Auskunft des schweizerischen Außenministeriums per Akklamation angenommen, also ohne Stimmabgabe …“ ↗voelkerrechtsblog.org

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    16 Antworten zum Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration auswaertiges-amt.de