Kategorie: Allgemein

  • Corona-Pandemie: Merkmale von verstorbenen Patienten in Italien

    23.03.2020/EG
    Quelle: Istituto Superiore di Sanità (ISS), Rom

    Bericht über die Merkmale von COVID-19 positiv verstorbenen Patienten in Italien (Stand: 20. März 2020)

    Am 20. März 2020 gab das Höhere Institut für Gesundheit (ISS) die häufigsten chronischen Vorerkrankungen von 481 verstorbenen Patienten bekannt. Daraus geht hervor, dass das mediane Alter der verstorbenen COVID-19-Patienten 78,5 Jahre beträgt, 73,8 Prozent waren an Bluthochdruck, 33,9 Prozent an Diabetes mellitus, 30,1 Prozent an einer ischämischen Herzkrankheit, 22,0 Prozent an Vorhofflimmern, 20,2 an Nierenversagen, 19,5 Prozent an einer Krebserkrankung und 13,7 Prozent an COPD (chronische Lungenerkrankung). Nahezu jeder zweite verstorbene Patient hatte drei und mehr Vorerkrankungen.
    Den Bericht lesen Sie hier iss.it.

  • Corona-Pandemie: Bundesweite Beschränkung

    22.03.2020/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Bundesregierung und Regierungschefs der Länder beschließen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

    „I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

    II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

    III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

    IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

    V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den
    Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

    VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

    VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

    VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

    IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

    Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

    Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.

    Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.“ ↗bundesregierung.de

    Zum Thema

    Umfassende Informationen zur Corona-Pandemie lesen Sie hier ↗rki.de.

  • Sozialstaat: Die soziale Frage der Demokratie

    20.03.2020/EG
    Quelle: Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Berlin

    Kilian Lüders, wissenschaftliche Hilfskraft am WZB, und Wolfgang Schroeder, Politikwissenschaftler an der Universität Kassel, mit einem Beitrag zur Legitimität des Sozialstaates

    „Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland ist mit dem Sozialstaat zwar aufs Ganze betrachtet nicht unzufrieden, allerdings zeigt sich eine skeptische Grundhaltung in der Bevölkerung in einzelnen Bereichen. Insbesondere die Leistungen für Alterssicherung und Pflege werden als defizitär wahrgenommen. Diese Befunde sind relevant für die Legitimität demokratischer Systeme, da der Sozialstaat maßgeblich für die Zuteilung von Lebenschancen verantwortlich ist.“ wzb.eu (WZB Mitteilungen, März 2020, Seite 25 ff)

  • Befristete Beschäftigung: Sicherheit für Arbeitgeber und Unsicherheit für Arbeitnehmer

    20.03.2020/EG
    Quelle: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

    Befristete Beschäftigungsverhältnisse sind zwischen 1996 und 2018 von 1,3 auf 3,2 Millionen gestiegen / Anteil dieser atypischen Beschäftigungsform ist in Berlin mit 12,9 % am höchsten und in Sachsen mit 6,7 % am niedrigsten

    „Aus der Perspektive der zumeist jungen Betroffenen stellen befristete Beschäftigungsverhältnisse eine Belastung dar: Studien zeigen, dass Befristete im Vergleich zu unbefristet Beschäftigten über ein niedrigeres Einkommen verfügen und ein größeres Armutsrisiko aufweisen (Seils 2016). Darüber hinaus erschweren befristete Beschäftigungsverhältnisse die Familiengründung (Auer/Danzer/Fichtl 2015) und die soziale Teilhabe (Gundert/Hohendanner 2011).“ ↗wsi.de

  • Buchtipp: Der Griff in die Kasse

    20.03.2020/EG

    Hans Herbert von Arnim: Der Griff in die Kasse
    Wie das Abgeordnetenhaus von Berlin seine Bezüge maßlos erhöht – und wie die Selbstbereicherung noch gestoppt werden kann.

    Wer wünscht sich das nicht: eine Gehaltserhöhung um 58 Prozent! Das Berliner Abgeordnetenhaus macht es möglich – allerdings nur für seine eigenen Mitglieder, die sich diese hemmungslose Aufstockung ihrer Bezüge zum 1. Januar 2020 genehmigt haben.
    Wie dieser Griff in die Staatskasse eingefädelt und alle Kontrollen ausgehebelt wurden, das zeichnet der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim präzise nach. (mehr …)