Kategorie: Allgemein

  • EU-Handelsbilanz: Gewinner und Verlierer

    19.05.2020/EG
    Quelle: Statistisches Amt der Europäischen Union (Eurostat), Luxemburg

    Handelsbilanz der EU-Staaten 2019: Deutschlands Exportniveau unverändert hoch / 16 von 27 EU-Mitgliedstaaten und 13 von 19 Euroländer meldeten Handelsdefizite

    Europäische Union (27 Mitgliedstaaten)
    Wie Eurostat für das erste Quartal 2020 mitteilt, betrugen die Warenausfuhren aller 27 EU-Mitgliedstaaten 1.264,4 Milliarden Euro. Nach den Berechnungen von Eurostat lagen Deutschlands Exporte bei 325,6 Milliarden Euro (-3,0 % ggü. I/2019) und erhöhten damit den Exportanteil, an allen EU-Mitgliedstaaten, auf 25,8 Prozent.

    Euroraum (19 Mitgliedstaaten)
    Die Warenexporte aus dem Euroraum summierten sich im ersten Quartal 2020 auf 1.046,0 Milliarden Euro. Der Exportanteil Deutschlands erhöhte sich hier auf 31,1 Prozent.

    Die komplette Mitteilung lesen Sie hier europa.eu.

    Zum Thema

    Die Berechnungen des Statistischen Bundesamtes lesen Sie hier destatis.de.

    Die Berechnungen der Deutschen Bundesbank lesen Sie hier bundesbank.de.

    „Der Welthandel ist ein Nullsummenspiel, bei dem die Überschüsse des einen die Defizite des anderen sind.“ makronom.de

    „Ungesunder Überschuss“ ↗boeckler.de

    „Das süße Gift der Exportüberschüsse“ makronom.de

    IMK-Report zur Rolle der Nominallöhne für die Handels- und Leistungsbilanzüberschüsse boeckler.de

    Die Finanzierung des EU-Haushaltes (Beiträge der Mitgliedstaaten) wird künftig am Anstieg der wirtschaftlichen Entwicklung bemessen:
    „Gegenwärtig gehören die fünf Mitgliedstaaten, die gemessen an ihrem BNE prozentual den niedrigsten Beitrag zahlen (Dänemark, Deutschland, Niederlande, Österreich und Schweden) zu den acht EU-Ländern mit dem größten relativen Wohlstand. Dieselben fünf Mitgliedstaaten kommen derzeit auch in den Genuss eines Rabatts auf den von ihnen zu zahlenden Beitrag zum EU-Haushalt. Umgekehrt leisten alle Mitgliedstaaten mit einem unterdurchschnittlichen Wohlstand trotz ihrer geringeren Kapazitäten einen gemessen an ihrem BNE-Anteil überdurchschnittlichen Beitrag zum EU-Haushalt. Einfach ausgedrückt: Die reichsten Mitgliedstaaten zahlen am wenigsten, während die ärmsten unverhältnismäßig hohe Beiträge entrichten.“ ↗ec.europa.eu
    BNE=Bruttonationaleinkommen

  • 989. Sitzung des Bundesrates

    16.05.2020/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 15. Mai 2020:

    TOP 8 Algorithmen
    Der Bundesrat fordert verstärkte Anstrengungen bei der Regulierung von Algorithmen. Grundrechtssensible Algorithmen, die beispielsweise mit einer Gesichtserkennung verbunden sind, müssten besonders kontrolliert werden, unterstreicht der Bundesrat. Hier sollten Mechanismen greifen, die das Persönlichkeitsrecht der Bürgerinnen und Bürger schützen. Denkbar wäre das Recht auf Kenntnis der involvierten Logik oder ein weitergehender Zugang zu Informationen über algorithmische Systeme. Zentrale datenethische Fragen seien derzeit noch offen und müssten bei einer Regulierung geklärt werden.
    Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

    TOP 17 Patientendaten-Schutzgesetz
    Der Bundesrat sieht umfangreichen Änderungsbedarf an dem von der Bundesregierung geplanten Patientendaten-Schutz-Gesetz, mit dem das Gesundheitswesen weiter digitalisiert werden soll. Der Regierungsentwurf für das Patientendatenschutz-Gesetz sieht unter anderem vor, dass ärztliche Verordnungen ab 2022 nur noch per eRezept erfolgen. Versicherte können dann per App eRezepte in einer Apotheke ihrer Wahl – entweder vor Ort oder auch online – einlösen. Das grüne Rezept für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gibt es laut Gesetzentwurf künftig ebenfalls elektronisch. Auch Facharzt-Überweisungen lassen sich danach digital übermitteln.
    Die Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.

    TOP 22 Netzwerk-Durchsetzungsgesetz (Hassposts)
    Die Bundesregierung will mit dem Entwurf zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes die Nutzerfreundlichkeit der Meldewege bei Beschwerden über rechtswidrige Inhalte verbessern. Zudem will die Bundesregierung Informationspflichten für halbjährliche Transparenzberichte der Plattformbetreiber ergänzen und im Telemediengesetz einen unmittelbaren Auskunftsanspruch gegenüber den Diensteanbietern schaffen. Dieser Anspruch soll für Nutzerinnen und Nutzer gelten, die Opfer rechtswidriger Inhalte in sozialen Netzwerken geworden sind.
    Die Stellungnahme des Bundesrates geht an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dann dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Dieser hatte bereits am 6. Mai 2020 mit der ersten Lesung des Entwurfs begonnen.

    TOP 70 Sozialschutz-Paket II
    Die Belastungen des Arbeitsmarktes durch die Corona-Krise sollen weiter abgefedert werden: Es sieht eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vor. Für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, steigt der Betrag ab dem vierten Monat um 10 auf 70 Prozent. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern erhalten weitere 7 Prozent mehr. Ab dem siebten Monat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent bzw. 87 für Haushalte mit Kindern. Die Regelungen gelten bis Ende 2020. Erleichterungen kommen auch für Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 endet: Sie erhalten drei Monate länger Arbeitslosengeld.
    Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

    TOP 71 Pandemieschutzgesetz II
    Das Gesetz enthält zahlreiche Rechtsänderungen und Verordnungsermächtigungen zur Bewältigung der Corona-Epidemie.
    Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet.

    TOP 77A Stephan Harbarth wird ab 06. Mai 2020 neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichtes
    Der Bundesrat wählte Prof. Dr. Stephan Harbarth zum neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes. Er ist seit Ende 2018 Vorsitzender des Ersten Senats und Vizepräsident des höchsten deutschen Gerichts. Harbarth tritt die Nachfolge von Prof. Dr. Andreas Voßkuhle an, dessen Amtszeit als Präsident und als Richter am Bundesverfassungsgericht am 6. Mai 2020 endete. Zur Nachfolgerin Voßkuhles als Richterin im Zweiten Senat wählte der Bundesrat Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein. Nach Artikel 94 des Grundgesetzes werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt.

    Die komplette Tagesordnung lesen Sie hier ↗bundesrat.de.

  • Buchtipp: Prekäre Arbeit, prekäre Liebe

    15.05.2020/EG

    Christine Wimbauer, Mona Motakef: Prekäre Arbeit, prekäre Liebe
    Über Anerkennung und unsichere Lebensverhältnisse

    Sachbuch (Arbeitswelt, Beziehung, Einkommen, Demokratie, Gesellschaft, Psychologie)

    „Erwerbsarbeit und Paarbeziehungen sind wichtige Quellen für Anerkennung. Doch was geschieht, wenn Arbeit prekär wird? Wie wirken sich unsichere Arbeitsverhältnisse und Anerkennungsdefizite auf die Liebe aus, auf Beziehungen und auf die Lebenszusammenhänge der Menschen überhaupt? Welche Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern werden sichtbar? (mehr …)

  • Arbeitsmarkt: Tarifbindung nimmt seit Jahren ab

    13.05.2020/EG
    Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg

    Tarifbindung ist seit Jahren rückläufig / Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben ist im Jahr 2019 weiter zurückgegangen

    „In Westdeutschland arbeiteten 46 Prozent der Beschäftigten im Jahr 2019 in Betrieben mit Branchentarifvertrag. Im Jahr 2018 waren es mit 48 Prozent noch zwei Prozentpunkte mehr. In Ostdeutschland sank der entsprechende Anteil der Beschäftigten 2019 gegenüber dem Vorjahr um einen Prozentpunkt von 35 auf 34 Prozent.“ iab-forum.de

    Zum Thema

    Antrag der Länder Bremen, Brandenburg, Thüringen, vom 09.05.2019 und 07.06.2019 im Bundesrat: „Entschließung des Bundesrates „Funktionsschwäche der Tarifautonomie: Problem benennen, Strategie entwickeln, Gestaltungswillen bezeugen“:

    „Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
    1. Der Bundesrat stellt fest:
    1.1 Die Tarifautonomie leidet an einer Funktionsschwäche. Ein System, das die Regelung der Arbeitsbedingungen weitgehend den Sozialpartnern überlässt, funktioniert dann nicht mehr, wenn diese die ihnen vom Verfassungsgeber zugeschriebene Mitverantwortung nicht in ausreichendem Umfang wahrnehmen und die tarifliche Ordnung ihre gestaltende Kraft verliert.
    1.2 Der verfassungsrechtliche Rang der Tarifautonomie kann eine Untätigkeit des Gesetzgebers nicht rechtfertigen. Es ist nicht nur „irgendein“ Tarifvertragssystem zur Verfügung zu stellen, sondern eines, das seinen verfassungsrechtlichen Aufgaben auch gerecht wird. Wenn es erforderlich wird, hat der Gesetzgeber den Rahmen entsprechend auszugestalten.
    1.3 Das Tarifautonomiestärkungsgesetz war wichtig, um dem im Jahr 2014 bereits vorangeschrittenen Bedeutungsverlust der Tarifautonomie – vor allem im Niedriglohnsektor – zu begegnen. Es ist jedoch eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erforderlich. Dies betrifft insbesondere die Regelungen des Tarifvertragsgesetzes zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen.
    1.4 Korrekturen im Bereich der Allgemeinverbindlichkeit reichen in der gegenwärtigen Situation allein nicht aus. Vielmehr sind die Rahmenbedingungen für Tarifautonomie und Sozialpartnerschaft insgesamt in den Blick zu nehmen.“
    Den Entschließungsantrag lesen Sie hier bundesrat.de.
    Den Beschluss des Bundesrates lesen Sie hier bundesrat.de.

    Martin Krzywdzinski, Sozialwissenschaftler an der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg, lenkt die Aufmerksamkeit auf die Dynamik in der sich verändernden Arbeitswelt wzb.eu.

    Sebastian Sick, Rechtsanwalt und Referatsleiter Wirtschaftsrecht am Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung: „Es findet eine schleichende Erosion der Mitbestimmung statt. Die Vorgaben für die Mitbestimmung in den nationalen Gesetzen wurden formal nicht abgeschwächt. Aber durch europäisches Recht sind neue Schlupflöcher entstanden.“ ↗imu-boeckler.der (Seite 13)

  • Corona-Pandemie: Welche Maßnahmen wirken?

    12.05.2020/EG
    Quelle: Ökonomenstimme, Zürich

    Tobias Hartl, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Ökonometrie der Universität Regensburg, und Enzo Weber, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Regensburg, erforschten die Wirkung getroffener (Eindämmungs-)Maßnahmen

    „Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass die Abflachung der Infektionen vor allem mit den Schul- und Kitaschließungen, den Ausgangsbeschränkungen und mit der Einstellung des Profi- und Breitensports verbunden ist. Für die Schließungen der Dienstleistungsbranchen des öffentlichen Lebens finden sich dagegen kaum zusätzliche Effekte.“ ↗oekonomenstimme.org

    Zum Thema

    Mythen und Antworten rund um Covid-19 ↗bundesregierung.de.

    Infektionsmonitor Bundesländer und Landkreise experience.arcgis.com.