Kategorie: Allgemein

  • Soloselbständige haben Arbeitnehmerrechte, wenn …

    03.12.2020/EG
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Erfurt

    Arbeitnehmereigenschaft hängt von der Weisungsbindung sowie persönlicher Abhängigkeit fremdbestimmter Arbeit ab

    „Die Arbeitnehmereigenschaft hängt nach § 611a BGB davon ab, dass der Beschäftigte weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit leistet. Zeigt die tatsächliche Durchführung eines Vertragsverhältnisses, dass es sich hierbei um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an. Die dazu vom Gesetz verlangte Gesamtwürdigung aller Umstände kann ergeben, dass Crowdworker als Arbeitnehmer anzusehen sind. Für ein Arbeitsverhältnis spricht es, wenn der Auftraggeber die Zusammenarbeit über die von ihm betriebene Online-Plattform so steuert, dass der Auftragnehmer infolge dessen seine Tätigkeit nach Ort, Zeit und Inhalt nicht frei gestalten kann…“

    Die Mitteilung lesen Sie hier ↗bundesarbeitsgericht.de

    Zum Thema

    Plattformdienste werden Anreizsystem anpassen juve.de.

    „Zwischen Plattformbetreiber und Beschäftigten herrscht eine ausgeprägte Informations- und Machtasymmetrie. Die Plattformen sammeln unterschiedliche Leistungsparameter der Beschäftigten und überführen sie in ein Ranking- und Reputationssystem. Für die Beschäftigten selbst ist dabei nicht einsehbar, welche Daten erhoben und wie diese zueinander gewichtet werden. Diese Bewertungen haben den Stellenwert von Arbeitszeugnissen und entscheiden über Arbeitseinsätze und Verdienstmöglichkeiten. Die Plattformen selbst sind dabei geschlossene Ökosysteme, erworbene Reputationen können nicht auf andere Plattformen transferiert werden. Dieser sogenannte Lock-In-Effekt macht einen Plattformwechsel de facto unmöglich.“ dgb.de

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales will Arbeit in der Plattformökonomie fairer gestalten bmas.de.

  • Altenpflege bleibt Pflegenotstand

    02.12.2020/EG
    Quelle: Barmer Institut für Gesundheitssystemforschung (BIFG), Berlin

    Barmer Pflegereport 2020: Zahl eingesetzter Pflegekräfte reicht nicht

    Fazit (Auszug siehe Seite 217):
    „Die Einkommen in der Altenpflege sind weiterhin unterdurchschnittlich und für Fach- und Hilfskräfte deutlich niedriger als in der Krankenpflege. Tarifvertragliche Bindungen und eine Erhöhung des Einkommens sind deshalb wesentliche Wünsche der Pflegekräfte (Benedix & Medjedović, 2014, S.62 f.). Altenpflegekräfte sind überdurchschnittlich häufig mit ihrem Einkommen unzufrieden und haben vielfach Angst, dass sie am Ende ihres Lebens nur über eine unzureichende Rente verfügen können (siehe Kapitel3.3.3). Soll die Altenpflege attraktiver werden, ist das Gehalt insbesondere für die Rekrutierung von Pflegekräften relevant, während für das Halten von Pflegekräften vor allem die Arbeitsbedingungen verbessert werden müssen. Höhere Personalschlüssel und höhere Gehälter für Altenpflegekräfte sind somit notwendig. Ohne eine Finanzreform führen diese aber zu höheren Pflegesätzen und dann auch zu steigenden Eigenanteilen, die aber schon jetzt (zu) hoch sind (siehe Kapitel2.2.2). Wenn der Zugang zur Versorgung im Pflegeheim für Pflegebedürftige in gleicher Weise wie bis-her gewährleistet werden soll, ist daher eine Finanzreform der Pflegeversicherung not-wendig, die die Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs flankiert.“

    Den Pflegereport 2020 lesen Sie hier bifg.de

    Zum Thema

    Aktuelle Daten zur Lohndifferenz zwischen den Pflegeberufen lesen Sie hier iab.de.

  • Neuregelungen im Dezember 2020

    30.11.2020/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Gesetzliche Neuregelungen im Dezember 2020

    E-Mobilität: Ladeinfrasturktur
    Ab 01. Dezember 2020 können Wohnungseigentümer und Mieter, die den Ausbau einer privaten Ladestation für E-Fahrzeuge planen, einfacher umsetzen. bundesregierung.de

    Wohnen: Maklerkosten bei Immobilienkauf
    Ab dem 23. Dezember 2020 sollen die Kosten für den Käufer maximal 50 Prozent des gesamten Maklerlohns betragen. bundesregierung.de

    Umwelt: CO2-Preis
    Ab 2021 sollen Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, einen CO2-Preis bezahlen. Der CO2-Preis ist zunächst auf 25 Euro je Tonne CO2 festgelegt und soll bis 2026 schrittweise auf höchstens 65 Euro je Tonne CO2 steigen. Das Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes ist am 10. November 2020 in Kraft getreten. bundesregierung.de

  • 997. Sitzung des Bundesrates

    28.11.2020/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 27. November 2020:

    TOP 1 Anpassungen der ALG-II-Regelsätze
    Der Bundesrat stimmte für die Anpassungen der Regelsätze zum 01.01.2021.

    TOP 9 Maßnahme zur Sicherung lokaler Apotheken
    Der Bundesrat billigte für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken.
    Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 entschieden, dass die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneien in Deutschland für ausländische Internet-Apotheken gegen den freien Warenverkehr verstößt. Das neue Gesetz erreicht einheitliche Preise dadurch, dass es die Rechtswirkung des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung – auch für EU-Versandapotheken – als Voraussetzung dafür vorsieht, an gesetzlich Versicherte Medikamente abgeben und mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Apotheken, für die der Rahmenvertrag gilt, werden verpflichtet, bei der Abgabe verordneter Arzneimittel an gesetzlich Versicherte im Wege der Sachleistung den einheitlichen Apothekenabgabepreis einzuhalten und Versicherten in der GKV keine Zuwendungen zu gewähren.
    Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann dann am Folgetag zu großen Teilen in Kraft treten.

    TOP 12 Volkszählung
    Der Bundesrat billigte die Verschiebung des Zensus auf das Jahr 2022.
    Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

    TOP 22 Auskunftspflichten für Postdienstleister
    Der Bundesrat fordert bessere Möglichkeiten für Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung von verdächtigen Postsendungen.
    Der Gesetzentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

    TOP 23 Nordrhein-Westfalen und Hessen fordern höhere Strafen für organisierte Steuerhinterziehung
    Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Strafen für bandenmäßig organisierte Steuerhinterziehung zu erhöhen und die Aufklärung solcher Straftaten zu verbessern.
    Der Gesetzentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst und anschließend beide Dokumente dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

    Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier bundesrat.de.

  • Buchtipp: Die Ökonomie des Alltagslebens

    27.11.2020/EG

    Foundational Economy Collective: Die Ökonomie des Alltagslebens
    Für eine neue Infrastrukturpolitik

    Sachbuch (Gemeingut, Ökonomie, Politik)

    „Duschen, Radio an, Espressokanne auf den Herd, Kinder in die Kita, ab in die U-Bahn: Alle diese Handlungen, die wir für selbstverständlich halten, wären ohne komplexe Infrastruktur nicht möglich. Ähnliches gilt für Gesundheitsversorgung und Bildung, die ohne staatliche Investitionen in Gebäude und Personal nicht funktionieren würden. Doch in den vergangenen Jahrzehnten wurden in ganz Europa immer mehr Krankenhäuser, Schulen, Bahnstrecken oder gleich ganze Verkehrsnetze privatisiert und so der Profitlogik unterworfen – mit bisweilen dramatischen Folgen.
    Inzwischen wächst der Widerstand; in vielen Ländern formieren sich Bewegungen für eine Rekommunalisierung z. B. der Wasserversorgung. Was wir brauchen, so die Autorinnen und Autoren, ist eine neue, progressive Infrastrukturpolitik. Wir müssen die Ökonomie wieder als etwas begreifen, das zuallererst dem guten Leben der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet ist.“ (mehr …)