1.060 Sitzung des Bundesrates

23.12.2025/EG

Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 19. Dezember 2025:

TOP 2: Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026

Der Bundesrat erteilte seine Zustimmung.

„Der Haushalt sieht für das kommende Jahr Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 524,54 Milliarden Euro vor. 387,21 Milliarden Einnahmen sind Steuereinnahmen, 97,96 Milliarden Euro stammen aus Krediten und rund 39,36 Milliarden Euro aus sonstigen Quellen. Ein Teil der Nettokreditaufnahme, nämlich 57,57 Milliarden Euro, unterliegt der Bereichsausnahme für verteidigungsbezogene und bestimmte sicherheitsbezogene Ausgaben und fällt somit nicht unter die Schuldenbremse.“

„Nachdem der Bundespräsident das Haushaltsgesetz ausgefertigt hat und es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, kann es mit Wirkung zum 01. Januar 2026 in Kraft treten.“

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TOP 4C: Aktivrente

Der Bundesrat erteilte seine Zustimmung.

„Durch die Reform können Rentnerinnen und Rentner nach Erreichen des Regelrenteneintrittsalters mit 67 Jahren 2.000 Euro pro Monat steuerfrei bei nichtselbstständiger Arbeit verdienen. Jeder Euro, den sie darüber hinaus verdienen, wird versteuert. Dabei zahlt der Arbeitgeber weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge, was die Sozialversicherungen finanziell stabilisiert. Dies trage auch zur Stärkung der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit bei, so die Bundesregierung.

Nicht betroffen von der Aktivrente sind geringfügige Beschäftigungen und der Lohn aus selbstständiger Arbeit, da in diesen Beschäftigungsformen schon eine Steuervergünstigung vorliege oder für eine Weiterarbeit keine Anreize geschaffen werden müssten, so die Gesetzesbegründung.“

„Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden, es tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.“

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TOP 23: Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes

Der Bundesrat erteilte seine Zustimmung.

„Das Gesetz führt die Wehrerfassung wieder ein: Alle 18-jährigen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erhalten künftig einen Fragebogen zu Motivation und Eignung. Männer sind verpflichtet, diesen auszufüllen, während Frauen dies freiwillig tun können. Zusätzlich müssen alle Männer, die ab Januar 2008 geboren wurden, nach Eintritt der Volljährigkeit zur Musterung.“

„Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt und danach verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil zum 01. Januar 2026 in Kraft.“

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TOP 80: Steueränderungsgesetz 2025

Der Bundesrat erteilte seine Zustimmung.

Die Umsatzsteuersatz für die Gastronomie, mit Ausnahme des Getränkeausschanks, ab dem 01. Januar 2026 von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent. Von dem reduzierten Steuersatz sollen nicht nur klassische Restaurants und Hotels profitieren, sondern auch Bäckereien, Metzgereien, Catering-Unternehmen sowie Anbieter im Bereich Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.

Die Pendlerpauschale wird ab dem ersten gefahrenen Kilometer auf 38 Cent pro Kilometer angehoben.

Im Vereinsrecht sollten die Haftungsprivilegien für Ehrenamtler erweitert werden.

Die Übungsleiterpauschale wird auf 3.300 Euro erhöht.

Die Ehrenamtspauschale wird auf 960 Euro erhöht.

Der E-Sport wird künftig als gemeinnützig anerkannt.

Gewerkschaftsmitglieder können ihren Beitrag zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen absetzen.

„Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt überwiegend zum 01. Januar 2026 in Kraft.“

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