985. Sitzung des Bundesrates

15.02.2020/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 20. Dezember 2019:

Tagesordnungspunkt (TOP) 2: Einführung einer bundesweiten Wohnungslosenstatistik (und Erfassung)
Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze
Mit dem Gesetz soll eine verlässliche Datengrundlage für die Wohnungslosenberichterstattung und die Statistik der untergebrachten Personen geschaffen werden. Damit soll erstmals eine einheitliche Wohnungslosenstatistik entstehen.
Der Bundesrat verzichtete auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses.

TOP 6: Versuch eines sexuellen Kontakts zu Kindern im Internet wird strafbar
Außerdem erhalten Ermittler mehr Befugnisse: Trotz des strafrechtlichen Verbots dürfen sie als so genannte Keuschheitsprobe zur Verfolgung von Cyber-Grooming (Internet-Anbahnung) auch computergenerierte Missbrauchsvideos einsetzen. Dadurch sollen sie Zugang zu Plattformen erhalten, auf denen kinderpornografisches Material getauscht wird. Voraussetzung für die Nutzung computergenerierter Missbrauchsvideos ist jedoch, dass sie ein Richter zuvor genehmigt hat.
Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen. Dann kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Einen Tag später soll es in Kraft treten.

TOP 30: Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen
Die Bundesregierung möchte das Anfertigen von Fotos Verstorbener bei Unfällen und Unglücksfällen sowie das Anfertigen und Übertragen von Bildaufnahmen des Intimbereichs und der weiblichen Brust unter Strafe stellen. Hierdurch soll der Problematik des sogenannten Gaffens und des sogenannten Upskirtings (Schrittfotos) oder Downblousings (Ausschnittfotos) entgegengewirkt werden.
Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Regelung in § 201a Absatz 1 Nummer 4 StGB-E einer weitergehenden tatbestandlichen Eingrenzung, insbesondere durch ein Absichtserfordernis, bedarf, um der Gefahr zu begegnen, auch nicht hinreichend strafwürdige Verhaltensweisen zu erfassen.

TOP 38: Verordnung zum Kastenstand in der Schweinehaltung
Der Bundesrat hat einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Schweinhaltung kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Es kam daher nicht zu einer Entscheidung über die Regierungspläne, den so genannten Kastenstand neu zu regeln.
Die so genannte Kastenhaltung soll nach den Regierungsplänen künftig höchstens 5 Tage statt wie bisher 35 Tage im Abferkelbereich und 8 Tage statt bisher 4 Wochen im Deckzentrum erlaubt sein. Die bisher übliche lange Fixierung in engen Kästen schränke die Ausübung wesentlicher Grundbedürfnisse der Sauen stark ein und könne zu erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden führen, heißt es zur Begründung. Sie soll daher auf das unvermeidliche Maß reduziert werden. Grundsätzlich sind Sauen und Ferkel in der Gruppe zu halten.

TOP 50: Straßenverkehrsnovelle soll die Sicherheit für Radfahrer verbessern, Bußgelder erhöhen, Parkvorrechte für Carsharing-Fahrzeuge durchsetzen, …

Radfahren
Künftig soll beim Überholen durch Kraftfahrzeuge ein Mindestabstand von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts gelten. Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen müssen beim Rechtsabbiegen grundsätzlich auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr soll ein generelles Halteverbot zur Sicherheit für Radfahrer beitragen.

Tempolimit
Das ursprünglich vom Umweltausschuss geforderte generelle Tempolimit auf Autobahnen konnte sich im Bundesratsplenum nicht durchsetzen.

Bußgelder
Bußgeld für Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen werden teurer. Auch Parken ohne Parkschein, Zweite-Reihe-Parken, Parken an unübersichtlichen Kurven und auf Carsharing-Plätzen, vor Feuerwehrzufahrten sowie das Behindern von Rettungsfahrzeugen soll künftig höher sanktioniert werden.

Den Beschluss des Bundesrates zu TOP 50 lesen Sie hier bundesrat.de.

Die komplette Tagesordnung lesen Sie hier bundesrat.de.