Arbeitslosigkeit im Schatten der Statistik

31.08.2017/EG aus Blog O-Ton Arbeitsmarkt, Remagen

Offizielle Arbeitslose (ALG I) + Bedarfsgemeinschaften (ALG II, bekannt als Hartz IV) + Doppelbezieher (ALG I und II) = 7,05 Millionen Menschen

„Im Juni (teilweise aktuellste verfügbare Werte durch Wartezeiten in der Statistik) gab es rund 2,47 Millionen Arbeitslose gemäß der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Gleichzeitig lebten aber rund 7,05 Millionen Menschen von Arbeitslosengeld und/oder Hartz-IV-Leistungen. Über 759.000 Menschen bezogen Arbeitslosengeld und rund 6,37 Millionen Menschen lebten in einem Hartz-IV-Haushalt, einer so genannten Bedarfsgemeinschaft, darunter über 2 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Mai 2017). 79.000 (gerundeter Wert aus März, aktuelle Zahlen sind nur mit Wartezeit verfügbar) von ihnen waren Doppelbezieher von Arbeitslosengeld und Hartz-IV-Leistungen.“ o-ton-arbeitsmarkt.de

Bundesverfassungsgericht fordert bei Leistungskürzungen eine Folgeabwägung

22.08.2017/EG aus dem Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

Sozialgerichte müssen in Eilverfahren zu den Kosten der Unterkunft und Heizung prüfen, welche negativen Folgen (z. B. Wohnungs- oder Obdachlosigkeit) den Betroffenen im konkreten Einzelfall drohen

„Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit haben in einstweiligen Rechtsschutzverfahren anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob tatsächlich die notwendige Eilbedürftigkeit für eine vorläufige Leistungsgewährung vorliegt. Sie können die Eilbedürftigkeit von vorläufigen Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung deshalb nicht nur pauschal darauf beziehen, ob schon eine Räumungsklage erhoben worden ist. Dies hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und einer Verfassungsbeschwerde teilweise stattgegeben.“ bundesverfassungsgericht.de

Sozialbericht

03.08.2017/EG aus der Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin

Jeder zweite Euro des Bundeshaushaltes wird zur Absicherung elementarer Lebensrisiken benötigt

Im Jahr 2016 hatten die sozialen Leistungen ein Volumen von rund 918 Milliarden Euro (+ 3,7 Prozent ggü. 2015). Das entspricht 29,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die größten Posten des Sozialbudgets:

  • Rentenversicherung (293 Mrd. Euro für rund 25,6 Mio. Rentenbezieher)
  • Krankenversicherung (220 Mrd. Euro)
  • Pensionen (55 Mrd. Euro für rund 1,2 Mio. Pensionsbezieher)
  • Kindergeld und Familienleistungsausgleich (44 Mrd. Euro)
  • Entgeltfortzahlungen (43 Mrd. Euro)
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (43 Mrd. Euro) und
  • Sozialhilfe (40 Mrd. Euro)

Die komplette Tabelle lesen Sie auf Seite 274 ↗bmas.de.

Prioritäten der EU-Staaten

07.03.2017/EG aus dem statistischen Amt der Europäischen Union ‘Eurostat‘, Luxemburg

2015 stellte die soziale Sicherung den bedeutendsten Aufgabenbereich der Staatsausgaben in allen EU-Mitgliedstaaten dar

Das Verhältnis der Ausgaben des Staates für soziale Sicherung zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) variierte in den EU-Mitgliedstaaten von 9,6 Prozent in Irland bis 25,6 Prozent in Finnland. In Deutschland betrug der Anteil 19 Prozent. Dabei waren die Ausgaben für die Alterssicherung mit 2,4 Prozent in Irland bis 15,7 Prozent in Griechenland die dominanten Sektoren der sozialen Sicherung. In Deutschland betrug der Anteil 9,2 Prozent. ec.europa.eu

Sozialpolitik: Investitionen oder Kosten

19.12.2016/EG aus dem wirtschaftspolitischen Blog ’Makroskop‘, Wiesbaden

Gesundheitsökonom Hartmut Reiners mit einem Beitrag über das Elend der Sozialpolitik

„Die Sozialabgaben werden von der herrschenden ökonomischen Lehre als Kostenfaktor betrachtet, der die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft beeinträchtigt. Das ist eine bornierte Sichtweise, die nicht der Tatsache gerecht wird, dass das Sozialbudget für das Funktionieren moderner Volkswirtschaften unverzichtbar ist.“ ↗makroskop.eu