Pflege: Ein organisch wachsendes Geschäftsfeld

21.07.2021/EG
Quelle: Investigate Europe, Berlin

Quequers Capital*: „Der deutsche Markt für private Pflegeheime wird auf einen Wert von etwa 30 Milliarden Euro geschätzt, mit einer stabilen Wachstumsrate von über 3 % aufgrund einer alternden Bevölkerung und dem stetigen Trend hin zu Privatisierung der öffentlichen Anbieter.“

Die 28 größten Pflegeheimbetreiber in Europa betreiben über 1.700 Einrichtungen mit rund 150.000 Betten. Darunter sind laut Recherche der Investigate Europe die in Deutschland aktiven Pflegeheimbetreiber
Alloheim Senioren-Residenzen SE (Inhaber: Nordic Capital) mit rund 22.000 Betten,
Victor’s Group (Inhaber: Hartmut Ostermann) mit rund 15.000 Betten,
Deutsche Wohnen SE (Inhaber: Vonovia, BlackRock, u. w.) mit rund 10.000 Betten,
Kursana GmbH (Inhaber: Dussmann Group / Familie Dussmann) mit rund 9.500 Betten,
Azurit Deutschland GmbH (Inhaber: Azurit Group) mit rund 6.300 Betten,
DOMICIL Senioren-Residenzen Hamburg SE (Inhaber: Dieter Scheck, Markus Scheck, u.w.) mit rund 6.300 Betten,
Schönes Leben Gruppe B.V. & Co. KG (Inhaber: Waterland Privat Equity) mit rund 6.200 Betten,
Emvia Living GmbH (Inhaber: Chequers Capital) mit rund 6.200 Betten und
Vitanas GmbH & Co. KGaA (Inhaber: Oaktree Capital) mit rund 5.400 Betten.

Weitere Informationen lesen Sie hier investigate-europe.eu.
Ein Interview mit Erik Hamann, Geschäftsführer der Orpea Gruppe (Betreiber von Pflegeheimen), lesen Sie hier investigate-europe.eu.

*Das Zitat lesen Sie hier ↗chequerscapital.com.

Ist der Pflegemarkt ein Markt? Auszug aus einem Beitrag von Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit, vom 16.08.2018:
„In der Pflege sind auch private Betreiber tätig und sollen es auch unbedingt sein. Denn eine Vielfalt, ein Wettbewerb der Anbieter liegt im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.“ bundesgesundheitsministerium.de.

Informationen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Wirtschaftsfaktor „Pflege“ lesen Sie hier bmwi.de.

Buchtipp: Pflege in der Krise

09.07.2021/EG

David Gutensohn: Pflege in der Krise
Applaus ist nicht genug

Sachbuch (Gesundheit, Pflege, Politik)

„Eines der größten Probleme der Gegenwart hat uns die Corona-Pandemie unerbittlich vor Augen geführt: Unser Gesundheits- und Pflegesystem ist in der Krise. David Gutensohn schreibt engagiert und fundiert über die Herausforderungen, vor denen wir stehen. Mit konkreten Vorschlägen ruft er zum Wandel auf und zeichnet die Vision eines funktionierenden Gesundheitssektors. Deutlich wird dabei: Der Pflegenotstand betrifft uns alle, und der Zeitpunkt zum Handeln ist jetzt!“

Autor

David Gutensohn hat in Berlin Sozialwissenschaften studiert und in München die Deutsche Journalistenschule besucht. Er ist Redakteur bei ZEIT ONLINE und schreibt über den Arbeitsmarkt, soziale Themen und Gesundheitspolitik. Er beschäftigt sich journalistisch intensiv mit dem Pflegesystem, das er auch persönlich gut kennt, da er selbst Sohn zweier Pflegekräfte ist und einen Großteil seiner Kindheit im Seniorenheim verbracht hat.

Atrium Verlag, ISBN: 978-3-85535-119-0, Buch, 80 Seiten, 9 Euro

Pflege: Ein geschwächtes System für Pflegebedürftige

01.07.2021/EG
Quelle: Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), Berlin

Pflege-Report 2021: Deutlicher Anstieg der Sterblichkeit in Pflegeheimen während der ersten und zweiten Pandemiewelle

„Die Sterblichkeit von Bewohnerinnen und Bewohnern der Pflegeheime in Deutschland ist in den ersten beiden Pandemiewellen drastisch angestiegen. Lag die Letalität in Pflegeheimen bereits rund drei Wochen nach Start des ersten Lockdowns (6. bis 12. April 2020) um 20 Prozent höher als im Mittel der Vorjahre, so überstieg sie in den ersten drei Monaten der zweiten Pandemiewelle von Oktober bis Dezember 2020 das Niveau der Vorjahre um durchschnittlich 30 Prozent. In der Spitze lag die Übersterblichkeit in der 52. Kalenderwoche 2020 sogar bei 80 Prozent. Dies zeigt der Pflege-Report 2021 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO)…“ wido.de

Zum Thema

Zur Teststrategie zum Schutz der Pflegeeinrichtungen sehen Sie einen Beitrag der Politsatiresendung „Die Anstalt“ ab Minute 15:40 hier ↗zdf.de.

Altenpflege bleibt Pflegenotstand

02.12.2020/EG
Quelle: Barmer Institut für Gesundheitssystemforschung (BIFG), Berlin

Barmer Pflegereport 2020: Zahl eingesetzter Pflegekräfte reicht nicht

Fazit (Auszug siehe Seite 217):
„Die Einkommen in der Altenpflege sind weiterhin unterdurchschnittlich und für Fach- und Hilfskräfte deutlich niedriger als in der Krankenpflege. Tarifvertragliche Bindungen und eine Erhöhung des Einkommens sind deshalb wesentliche Wünsche der Pflegekräfte (Benedix & Medjedović, 2014, S.62 f.). Altenpflegekräfte sind überdurchschnittlich häufig mit ihrem Einkommen unzufrieden und haben vielfach Angst, dass sie am Ende ihres Lebens nur über eine unzureichende Rente verfügen können (siehe Kapitel3.3.3). Soll die Altenpflege attraktiver werden, ist das Gehalt insbesondere für die Rekrutierung von Pflegekräften relevant, während für das Halten von Pflegekräften vor allem die Arbeitsbedingungen verbessert werden müssen. Höhere Personalschlüssel und höhere Gehälter für Altenpflegekräfte sind somit notwendig. Ohne eine Finanzreform führen diese aber zu höheren Pflegesätzen und dann auch zu steigenden Eigenanteilen, die aber schon jetzt (zu) hoch sind (siehe Kapitel2.2.2). Wenn der Zugang zur Versorgung im Pflegeheim für Pflegebedürftige in gleicher Weise wie bis-her gewährleistet werden soll, ist daher eine Finanzreform der Pflegeversicherung not-wendig, die die Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs flankiert.“

Den Pflegereport 2020 lesen Sie hier bifg.de

Zum Thema

Aktuelle Daten zur Lohndifferenz zwischen den Pflegeberufen lesen Sie hier iab.de.

Pflege: Bereitschaftsdienst ist vergütungspflichtig!

19.08.2020/EG
Quelle: Arbeitsgericht Berlin

24-Stunden-Pflegekraft hat Anspruch auf Vergütung für 21 Stunden täglich statt 30 Stunden wöchentlich / Begrenzung der Arbeitszeit auf 30 Stunden war treuwidrig

„Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der Klage einer im Rahmen einer „24-Stunden-Pflege zu Hause“ eingesetzten Arbeitnehmerin auf Zahlung zusätzlicher Vergütung im Wesentlichen stattgegeben und insoweit die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt.
Die Klägerin, eine bulgarische Staatsangehörige, wurde auf Vermittlung einer deutschen Agentur, die mit dem Angebot „24 Stunden Pflege zu Hause“ wirbt, von ihrem in Bulgarien ansässigen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt, um eine hilfsbedürftige 96-jährige Dame zu betreuen. In dem Arbeitsvertrag der Klägerin war eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich vereinbart. In dem Betreuungsvertrag mit der zu versorgenden Dame war eine umfassende Betreuung mit Körperpflege, Hilfe beim Essen, Führung des Haushalts und Gesellschaftleisten und ein Betreuungsentgelt für 30 Stunden wöchentlich vereinbart. Die Klägerin war gehalten, in der Wohnung der zu betreuenden Dame zu wohnen und zu übernachten…“ berlin.de