Schlagwort: Gesellschaft

  • Bargeldlose Sozialhilfe

    28.09.2019/EG
    Quelle: Blog norberthaering.de

    Norbert Häring, Wirtschaftsjournalist, über die ‘Möglichkeiten‘ bargeldloser Sozialhilfe am Beispiel Australien

    „In Australien laufen seit einigen Jahren in verschiedenen Regionen Versuche, bei denen Sozialhilfe auf Debitkarten ausgezahlt wird. Diese sollen das Verhalten der Inhaber steuern. Zum Bezahlen bestimmter Güter und Dienste können sie nicht verwendet werden. Die „mitfühlend-konservative“ Regierung will das Programm nun gegen Widerstände auf das ganze Land ausweiten. (…). Es braucht nicht viel Fantasie, sich vorzustellen, wie so ein Programm, wenn es einmal eingeführt ist, immer weiter ausgeweitet werden kann.“ ↗norberthaering.de

  • Deutsche ‘Einheit‘

    28.09.2019/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

    Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2019

    „Unzufriedenheit ist in den neuen Ländern spürbar, wenn es um politische Fragen geht. So fühlen sich laut einer jüngst für die Bundesregierung durchgeführten Umfrage 57 Prozent der Ostdeutschen als Bürger zweiter Klasse. Die Wiedervereinigung halten nur rund 38 Prozent der Befragten im Osten für gelungen. Bei Menschen unter 40 sind es sogar nur rund 20 Prozent. Besorgniserregend sind die Zustimmungswerte für die Demokratie im Osten Deutschlands: Knapp die Hälfte der Menschen im Osten sind eher unzufrieden mit ihrer Funktionsweise. Diese Unzufriedenheit findet auch einen Ausdruck in den signifikant unterschiedlichen Wahlergebnissen im Osten und im Westen in den letzten Jahren.“ bundestag.de (Seite 13, Punkt 4. Einstellungen und Lebenszufriedenheit)

  • Grundsteuer wird neu geregelt

    28.09.2019/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

    Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vor und schont Aktiengesellschaften

    Das Bundesverfassungsgericht erklärte im Urteil vom 10. April 2019 die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Einheitswerte für Grundbesitz werden nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes in den „alten“ Bundesländern noch heute auf der Grundlage der Wertverhältnisse zum 1. Januar 1964 ermittelt und bilden die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts bestimmte, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat.
    Im Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Berechnung der Steuer der Wert eines unbebauten Grundstücks anhand der Bodenrichtwerte ermittelt werden, die regelmäßig von unabhängigen Gutachterausschüssen errechnet werden. Bei bebauten Grundstücken werden die Erträge (Mieten, Pachten) zur Berechnung der Steuer herangezogen. Als erster Hauptfeststellungszeitpunkt für die Feststellung der Grundsteuerwerte ist der 01. Januar 2022 vorgesehen.
    Die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe soll in Zukunft durch eine standardisierte Bewertung der Flächen und der Hofstellen mittels einer weitgehenden Automation des Bewertungs- und Besteuerungsverfahrens erfolgen. ↗bundestag.de

    Bundesregierung schont Aktiengesellschaften: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes bundestag.de.

  • Ungleichheit aus Sicht der Bundesregierung

    25.09.2019/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

    Bundesregierung bewertet soziale Ungleichheit in Deutschland:

    „Der Bevölkerungsanteil der Menschen, die als armutsgefährdet gelten, ist zwischen2005 und 2010 nahezu unverändert geblieben, danach leichtangestiegen. Nettovermögen sind weiterhin stark ungleich verteilt: Der Anteil, den die weniger vermögende Hälfte der Bevölkerung besitzt, liegt bei 2%. Andererseits ist der Anteil der Personen, die materielle Entbehrungen im Alltag erfährt, geringer als noch vor vier Jahren. In Deutschland wird Einkommensungleichheit bereits stark durch Steuern und Sozialtransfers verringert und liegt unter dem EU-Durchschnitt. Gegen Ungleichheit wirken zudem eine hohe Erwerbstätigkeit, eine geringe Arbeitslosigkeit, starke Tarifpartner und eine funktionierende betriebliche Mitbestimmung. Für die weitere Bekämpfung von Ungleichheit setzt die Bundesregierung darauf, dass auch Menschen und Haushalte im unteren Bereich der Einkommensverteilung besser von den derzeit guten wirtschaftlichen Bedingungen profitieren. Im Bereich der Arbeitsförderung hat sie dafür gesetzliche Grundlagen zur Verbesserung der Qualifizierung und der Beschäftigungschancen geschaffen. Um die finanzielle Situation von erwerbstätigen Eltern mit geringen Einkommen zu verbessern, wurde mit dem „Starke Familien“-Gesetz auch der Kinderzuschlag ausgeweitet.“ bundestag.de (Seite 44, Punkt 10)

    Zum Thema

    Wiederanstieg der Einkommensungleichheit diw.de

    Datenbank zur weltweiten Ungleichheit (World Inequality Database (Datenbank zur weltweiten Ungleichheit, leitende Wissenschaftler sind Facundo Alvaredo, Lucas Chancel, Thomas Piketty, Emmanuel Saez und Gabriel Zucman), hier Deutschland wid.world

    Entwicklung der Vermögensungleichheit in Deutschland bundestag,de

    Was uns die Ungleichheit wirklich kostet ↗werner-vontobel.ch

    Armin Schäfer, Politikwissenschaftler an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, über die politische Ungleichheit in Deutschland. dradio.de

  • 980. Sitzung des Bundesrates

    23.09.2019/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 20. September 2019:

    TOP 25A Grundgesetzänderung zur Grundsteuerreform
    Mit der geplanten Verfassungsänderung soll die Grundsteuer eindeutig der Befugnis des Bundes zugeordnet werden. Hierzu bekommt der Bund in Artikel 105 Grundgesetz uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz. Zugleich sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, die Grundsteuer abweichend von dem geplanten wertabhängigen Modell (vgl. (TOP 25 b) zu berechnen: Ihnen gibt Artikel 72 Absatz 3 künftig eine umfassende abweichende Regelungskompetenz.
    Der Bundesrat stimmte für die Grundgesetzänderung.

    TOP 25B Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform
    Der Gesetzentwurf soll die Grundsteuer-Einnahmen der Gemeinden und Städte sichern. Die grundsätzliche Struktur der Grundsteuer bleibt mit dem Gesetzentwurf erhalten. Sie wird weiter in einem dreistufigen Verfahren berechnet: Bewertung der Grundstücke, Multiplikation der Grundstückswerte mit einer Steuermesszahl und einem Hebesatz der Kommune.
    Bei dem Reformvorhaben besteht Zeitdruck: Es muss bis Ende des Jahres beschlossen sein. Dann hätte der Bund fünf Jahre Zeit, um die notwendigen Daten zu erheben. Ebenso lange dürfen auch die bestehenden Regelungen noch gelten. Ab 2025 soll die Grundsteuer dann erstmals nach den neuen Grundstückswerten erhoben werden.
    Der Bundesrat stimmte für den Gesetzentwurf.

    TOP 27 Gesetz für bessere Löhne in der Pflege
    Mit dem Gesetzentwurf soll die Grundlage für Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche geschaffen werden. Ziel sind höhere, nach Qualifikation differenzierende Mindestlöhne und ein Wegfall der Ost-West-Differenzierung beim Pflegemindestlohn. Erreicht werden soll dies über eine Anpassung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG). So soll ein neuer § 7a Absatz 1a AEntG eingeführt werden, mit dem ermöglicht wird, Tarifverträge auf die gesamte Pflegebranche zu erstrecken.
    Der Bundesrat stimmte für den Gesetzentwurf.

    Die vollständige Tagesordnung mit den Erläuterungen zu Inhalt und Beschlüssen lesen Sie hier bundesrat.de.