23.11.2016/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin
Bundesregierung legt Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung vor / Betreiber werden zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten verpflichtet und können das Entsorgungsrisiko für 23,556 Mrd. Euro ‘entsorgen‘
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, so die Bundesregierung, die Verantwortung in diesem Bereich so zu regeln, dass Stilllegung, Rückbau und Entsorgung effizient organisiert und durchgeführt werden und die Finanzierung der Vorhaben langfristig sichergestellt wird, ohne dass die Kosten auf die Gesellschaft übertragen werden. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die vorhandene Haftungsmasse zur Erfüllung der Verpflichtungen der Unternehmen auch zukünftig zur Verfügung steht.