Staatsleistungen an Kirchen

10.03.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Bundesländer meiden eine Evaluierung der seit 1803 bestehenden Staatsleistungen an Kirchen in Höhe von 523 Mio. Euro im Jahr 2017

Die Fraktion DIE LINKE ist im Finanzausschuss mit ihrem Antrag auf die ‘Einrichtung einer Kommission beim Bundesfinanzministerium der Finanzen zur Evaluierung der Staatsleistungen seit 1803‘ an der Regierungskoalition (CDU/CSU/SPD) gescheitert. Seit über 200 Jahren leistet der Staat Zahlungen an die Kirchen für die enteigneten kirchlichen Besitztümer. Nach gegenwärtigem Stand belaufen sich die Staatsleistungen im gesamten Bundesgebiet auf 523 Millionen Euro im Jahr 2017. bundestag.de

Zum Thema

Ein Beitrag der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Unionstaatsleistungen.de.

Staatsleistungen von 1949 bis 2017↗staatsleistungen.de.