12.01.2017/EG aus dem Bundeskartellamt, Bonn
Bundeskartellamt verhängt Bußgeld in Höhe von 4,43 Millionen Euro gegen fünf Möbel-Unternehmen
Das Bundeskartellamt hat seine Kartellverfahren gegen Hersteller von Möbeln wegen verbotener Preisbindung von Händlern abgeschlossen. Gegen die fünf Hersteller aeris GmbH, hülsta-werke Hüls GmbH & Co. KG, Kettler GmbH, Rolf Benz AG & Co. KG und Zebra Nord GmbH sowie gegen vier verantwortliche Manager wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt 4,43 Mio. Euro verhängt. ↗bundeskartellamt.de.