Kategorie: Allgemein

  • Ist der Bundestag ein Selbstbedienungsladen für Parteien?

    14.06.2018/EG aus dem VERFASSUNGBLOG, Berlin

    Sophie Schönberger, Rechtswissenschaftlerin, über die verfassungswidrigen Pläne der Regierungskoalition zur Reform der Parteienfinanzierung

    „Über Geld zu reden ist ja immer eine heikle Angelegenheit. Das gilt erst recht, wenn es um den Zusammenhang von Geld und Demokratie geht. Dass Geld überhaupt eine relevante Größe im demokratischen Prozess darstellt, ist in gewisser Weise ohnehin schon schwer zu ertragen. Denn weil Geld in der Regel in demokratischen Gesellschaften keineswegs gleich verteilt ist, droht sein Einfluss auf demokratische Entscheidungen eines der zentralsten Versprechen der demokratischen Herrschaftsform zu gefährden: die fundamentale Gleichheit aller Bürger.“ ↗verfassungsblog.de

    Zum Thema unser Beitrag „Parteienfinanzierung: CDU, CSU und SPD fordern 15 % mehr Geld“ vom 07.06.2018:

    Gesetzentwurf: CDU, CSU und SPD wollen die Obergrenze für staatliche Parteienfinanzierung ab 2019 um 15,2 % auf 190 Mio. Euro erhöhen

    Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf (sogenannte absolute Obergrenze), um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vergangenen Jahr erhöht hat. Demnach wurde für 2018 die absolute Obergrenze um 2,2 Prozent auf 165 Millionen Euro erhöht.
    Nach Angaben der Regierungsparteien (CDU, CSU, SPD) reicht dieser Inflationsausgleich nicht aus, um die Aufwendungen zur Nutzung neuer (digitaler) Kommunikationswege und Medien für die „von der Verfassung übertragenen Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes“ zu finanzieren. ↗bundestag.de

    Beispiele privilegierter Finanzierungsformen von Parteien:

    • die staatliche Teilfinanzierung (Erstattung der Wahlkampfkosten)
    • steuerliche Begünstigungen von ‘Kleinspenden‘
    • steuerliche Begünstigung von Mitgliedsbeiträgen
    • steuerliche Begünstigung von Mandatsträgerabgaben
    • öffentliche Mittel für die Arbeit von Parlamentsfraktionen
    • staatliche Unterstützung parteinaher Stiftungen
    • kostenlose Sendezeiten für Wahlwerbung (inkl. Gesprächsrunden und Interviews)
    • kostenlose Bereitstellung von Werbeflächen (inkl. Presseberichte und -fotos)
    • Entscheidung über die (eigenen) Diäten sowie andere Ämter und hohe Posten in der Justiz und Verwaltung („Gesetzgeber in eigener Sache“)

    Die Gesamteinnahmen der Parteien im Jahr 2015:

    • AfD 14,8 Mio. Euro (Anteil staatlicher Mittel: 5,2 Mio. Euro/35,2 %)
    • CDU 143,4 Mio. Euro (49,3 Mio. Euro/34,4 %)
    • CSU 59,1 Mio. Euro (13,4 Mio. Euro/22,7 %)
    • DIE LINKE 28,0 Mio. Euro (11,0 Mio. Euro/39,2 %)
    • FDP 25,8 Mio. Euro (8,9 Mio. Euro/34,4 %)
    • GRÜNE 40,0 Mio. Euro (15,1 Mio. Euro/37,8 %)
    • SPD 156,8 Mio. Euro (50,1 Mio. Euro/31,9 %)

    Das Reinvermögen (Besitzposten abz. Schuldposten) der Parteien im Jahr 2015:

    • AfD 10,0 Mio. Euro
    • CDU 149,2 Mio. Euro
    • CSU 37,0 Mio. Euro
    • DIE LINKE 29,1 Mio. Euro
    • FDP 6,8 Mio. Euro
    • GRÜNE 42,8 Mio. Euro
    • SPD 202,1 Mio. Euro

    Die komplette Unterrichtung zu den Einnahmen, Ausgaben und Vermögensverhältnissen der Parteien lesen Sie hier ↗bundestag.de.

    Nachtrag am 18.06.2018:

    Die namentliche Abstimmung zur Änderung des Parteiengesetzes sehen Sie hier ↗bundestag.de.

    Die Geldflüsse an die Parteien können Sie hier recherchieren ↗lobbypedia.de.

  • Noch mehr Geld für Parteien

    14.06.2018/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    Geldleistungen an die im Bundestag vertretenden Parteien sollen um 3 % steigen

    Die Geldleistungen an die im Bundestag vertretenen Parteien waren für das Haushaltsjahr 2017 auf rund 88 Millionen Euro festgesetzt worden. Für das Jahr 2018 sollen die Geldleistungen um 3,04 Prozent erhöht werden, so der im Benehmen mit dem Ältestenrat genannte Vorschlag.

    Die Erhöhung beinhaltet die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst (Entgelte für Beschäftigte) sowie ausgewählter Teilindizes (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Verpflegungs-, Beherbergungs- und Verkehrsdienstleistungen) des Verbraucherpreisindexes.

    Im Bundestag sind derzeit die Parteien AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, CSU, DIE LINKE, FDP und SPD vertreten. ↗bundestag.de

  • Flüchtlingsdebatte: Weshalb man Asylsuchende nicht an der Grenze abweisen kann

    14.06.2018/EG aus dem VERFASSUNGSBLOG, Berlin

    Dana Schmalz, Rechtswissenschaftlerin, über einen populistischen Vorschlag

    „Der Vorschlag, Asylsuchende doch einfach direkt an der Grenze abzuweisen, ist als politisches Material erstaunlich langlebig. Erstaunlich, weil das Recht dem Vorschlag so eindeutig entgegensteht. Das Europarecht steht ihm entgegen, in Form der Regelungen der Dublin-Verordnung. Wenn man die ändern oder missachten möchte, steht dem Vorschlag immer noch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) entgegen, mit dem Verbot der Kollektivausweisung nach Art. 4 Zusatzprotokoll IV. Und falls die entsprechenden Fraktionen überlegen, aus der EMRK auszutreten, steht der Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze auch noch die Genfer Flüchtlingskonvention und das Völkergewohnheitsrecht entgegen, mit dem Refoulement-Verbot und der deklaratorischen Natur der Flüchtlingsanerkennung. Insofern wäre politische Energie besser investiert, indem über rechtskonforme Vorschläge der Gestaltung von Flüchtlingsschutz diskutiert wird.“ ↗verfassungsblog.de

  • Sanktionspolitik als Instrument zur Wertschöpfung

    13.06.2018/EG aus dem Medium LE MONDE diplomatique, Paris/Berlin

    Ibrahim Warde, Ökonom, über die ‘Geschäftskultur‘ der USA

    „Die Gesetze und Praktiken der USA haben ihren Geltungsbereich – per Diktat oder per bereitwilliger Nachahmung – auf die ganze Welt ausgedehnt. Beim Kampf gegen Geldwäsche, Terrorfinanzierung oder Korruption werden allenthalben Gesetze à la USA verabschiedet.

    Erpressen, einfrieren und verklagen

    Häufig ist es auch die US-Justiz, die ausländische Unternehmen wegen Verstößen verfolgt, die außerhalb ihres Territoriums begangen wurden. Im Juni 2014 wurde die französische Bank BNP Paribas zur Zahlung von 8,9 Milliarden Dollar an den amerikanischen Fiskus verurteilt, weil ihre Schweizer Tochter die US-Embargos gegen Kuba, Iran und Sudan verletzt hatte.“ ↗monde-diplomatique.de

  • Video-Tipp: „Armeen im Griff der Konzerne – Verteidigung als Geschäft“

    12.06.2018/EG aus dem Kultursender ARTE, Kehl/Strasbourg

    Deutschlands und Frankreichs Militär verlagern zunehmend an private Unternehmen

    „Bei Auslandseinsätzen geht von der Aufklärungsdrohne bis zur Wäscherei schon jetzt nichts mehr ohne Privatfirmen. Es ist zum Beispiel ein Rüstungskonzern, der das GÜZ betreibt, Deutschlands wichtigsten Truppenübungsplatz. Darüber hinaus engagieren sich unsere Politiker und Militärs für Waffenexporte in alle Welt, um die heimischen Rüstungsindustrien zu erhalten. Ehemalige Minister wechseln als Lobbyisten zu Rüstungsfirmen. Und wer Waffen aus Frankreich oder Deutschland kauft, der bekommt auch gleich eine Ausbildung durch die jeweilige Armee. Externe Firmen liefern längst nicht mehr nur die Ausrüstung der Streitkräfte, sondern auch Know-how und Personal. Wie viel Outsourcing verträgt das staatliche Gewaltmonopol und was heißt das für die demokratische Kontrolle militärischer Aktionen?“ ↗arte.tv