Kategorie: Allgemein

  • Flüchtlingsdebatte: Weshalb man Asylsuchende nicht an der Grenze abweisen kann

    14.06.2018/EG aus dem VERFASSUNGSBLOG, Berlin

    Dana Schmalz, Rechtswissenschaftlerin, über einen populistischen Vorschlag

    „Der Vorschlag, Asylsuchende doch einfach direkt an der Grenze abzuweisen, ist als politisches Material erstaunlich langlebig. Erstaunlich, weil das Recht dem Vorschlag so eindeutig entgegensteht. Das Europarecht steht ihm entgegen, in Form der Regelungen der Dublin-Verordnung. Wenn man die ändern oder missachten möchte, steht dem Vorschlag immer noch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) entgegen, mit dem Verbot der Kollektivausweisung nach Art. 4 Zusatzprotokoll IV. Und falls die entsprechenden Fraktionen überlegen, aus der EMRK auszutreten, steht der Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze auch noch die Genfer Flüchtlingskonvention und das Völkergewohnheitsrecht entgegen, mit dem Refoulement-Verbot und der deklaratorischen Natur der Flüchtlingsanerkennung. Insofern wäre politische Energie besser investiert, indem über rechtskonforme Vorschläge der Gestaltung von Flüchtlingsschutz diskutiert wird.“ verfassungsblog.de

  • Sanktionspolitik als Instrument zur Wertschöpfung

    13.06.2018/EG aus dem Medium LE MONDE diplomatique, Paris/Berlin

    Ibrahim Warde, Ökonom, über die ‘Geschäftskultur‘ der USA

    „Die Gesetze und Praktiken der USA haben ihren Geltungsbereich – per Diktat oder per bereitwilliger Nachahmung – auf die ganze Welt ausgedehnt. Beim Kampf gegen Geldwäsche, Terrorfinanzierung oder Korruption werden allenthalben Gesetze à la USA verabschiedet.

    Erpressen, einfrieren und verklagen

    Häufig ist es auch die US-Justiz, die ausländische Unternehmen wegen Verstößen verfolgt, die außerhalb ihres Territoriums begangen wurden. Im Juni 2014 wurde die französische Bank BNP Paribas zur Zahlung von 8,9 Milliarden Dollar an den amerikanischen Fiskus verurteilt, weil ihre Schweizer Tochter die US-Embargos gegen Kuba, Iran und Sudan verletzt hatte.“ monde-diplomatique.de

  • Video-Tipp: „Armeen im Griff der Konzerne – Verteidigung als Geschäft“

    12.06.2018/EG aus dem Kultursender ARTE, Kehl/Strasbourg

    Deutschlands und Frankreichs Militär verlagern zunehmend an private Unternehmen

    „Bei Auslandseinsätzen geht von der Aufklärungsdrohne bis zur Wäscherei schon jetzt nichts mehr ohne Privatfirmen. Es ist zum Beispiel ein Rüstungskonzern, der das GÜZ betreibt, Deutschlands wichtigsten Truppenübungsplatz. Darüber hinaus engagieren sich unsere Politiker und Militärs für Waffenexporte in alle Welt, um die heimischen Rüstungsindustrien zu erhalten. Ehemalige Minister wechseln als Lobbyisten zu Rüstungsfirmen. Und wer Waffen aus Frankreich oder Deutschland kauft, der bekommt auch gleich eine Ausbildung durch die jeweilige Armee. Externe Firmen liefern längst nicht mehr nur die Ausrüstung der Streitkräfte, sondern auch Know-how und Personal. Wie viel Outsourcing verträgt das staatliche Gewaltmonopol und was heißt das für die demokratische Kontrolle militärischer Aktionen?“ ↗arte.tv

  • Rente: Armutsrisiko steigt und …

    11.06.2018/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    Armutsrisikoquote der Bevölkerung ab 65 Jahren ist in den Jahren 2006 bis 2016 von 10,4 % auf 14,8 % gestiegen

    Nach Variante 2-A der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung wird sich die Bevölkerung im Alter ab 65 Jahren von rund 17 Millionen im Jahr 2015 auf rund 22 Millionen Personen im Jahr 2030 erhöhen. (…) Im Rentenversicherungsbericht (RVB) 2017 wird in der mittleren Variante der Modellrechnungen davon ausgegangen, dass die gesamtdeutsche Beschäftigung – ausgehend von rund 38 Millionen Personen im Jahr 2017 – bis zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2031 auf rund 35,3 Millionen Beschäftigte abnimmt. bundestag.de

    Zum Thema

    Existenzsichernde Stundenlöhne portal-sozialpolitik.de

  • Mangelhafte Gesetze ermöglichen ‘legale‘ Steuervermeidung

    11.06.2018/EG aus dem Blog GABRIEL ZUCMAN, Berkeley/USA

    Wirtschaftswissenschaftler Thomas Tørsløv (University of Copenhagen), Ludvig Wier (University of Copenhagen) und Gabriel Zucman (University of California Berkeley und National Bureau of Economic Research) untersuchten den Export von Unternehmensgewinnen: Steuerbehörden der Hochsteuerländer vernachlässigen Bekämpfung der Gewinnverlagerung in Steueroasen / 40 % der multinationalen Gewinne werden in Niedrigsteuerländer verbucht

    „Aus unserer Sicht ist die wichtigste Erkenntnis, dass der Rückgang der Körperschaftsteuersätze kein natürliches Ereignis ist. Die Gewinnverlagerung ist – mehr als der steuerliche Wettbewerb um Produktivkapital – der Hauptgrund für diesen Rückgang. Sie ist kein notwendiges Nebenprodukt der Globalisierung oder des technologischen Wandels, sondern das Ergebnis der Politik – insbesondere der Steuerdurchsetzung – in Hochsteuerländern. Die Globalisierung bedeutet nicht, dass die Körperschaftsteuersätze sinken müssen.

    Die Steuervermeidung durch multinationale Unternehmen ist quantitativ bedeutsam: Nach unseren Schätzungen wurden im Jahr 2015 fast 40 Prozent der multinationalen Gewinne in Steueroasen verlagert. Diese Verschiebung stieg und hält an, weil sie die Steuereinnahmen (nicht jedoch die Löhne) in den Steueroasen erhöht. (…) Wir betonen, dass unsere Schätzungen über die Höhe der Gewinne, die von multinationalen Unternehmen weltweit verschoben werden, konservativ sind.“ gabriel-zucman.eu