Kategorie: Allgemein

  • Energiewende: Faire Kostenverteilung würde Umstellung beschleunigen

    11.09.2018/EG aus der Ruhr Universität Bochum (RUB), Bochum

    RUB/RWI-Studie: Subventionen für stromintensive Unternehmen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beeinflussen Zahlungsbereitschaft von privaten Haushalten

    „Ein großer Teil der Haushalte wäre bereit, den Ausbau der erneuerbaren Energien mit höheren Strompreisen zu finanzieren, wenn die Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen entfallen würden.

    Die aus Wettbewerbsgründen etablierte Ausnahmeregelung für energieintensive Unternehmen bei der EEG-Umlage sollte daher künftig aus Steuermitteln finanziert werden und nicht dadurch, dass die übrigen Stromverbraucher mehr zu bezahlen haben, meinen die Forscher.“ rub.de

  • Geschäftsfeld Staatsschulden: Staatsanleihen machen Staaten erpressbar

    11.09.2018/EG aus dem Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel

    IfW-Studie: „Seit den 1980er Jahren erzielen Anleger immer häufiger juristische Erfolge gegen Schuldnerregierungen, insbesondere vor Gerichten der USA und Englands.“

    Eine aktuelle Untersuchung auf Basis von Gerichtsdokumenten identifiziert 158 Verfahren gegen 34 Staaten, die zwischen 1976 und 2010 in den USA oder Großbritannien durch private Anleger eingereicht wurden (Schumacher et al. 2018). Private Investoren kaufen Staatspapiere zu niedrigen Preisen auf dem Sekundärmarkt und fordern dann vor Gericht eine vollständige Rückzahlung. Diese Gläubiger scheuen nicht davor zurück, Staatsvermögen im Ausland zu pfänden oder Urteile anderweitig zu vollstrecken. ↗ifw-kiel.de

  • Verfassungsschutz in ‘Maaßen‘

    11.09.2018/EG aus dem Blog VERFASSUNGSBLOG, Berlin

    Claus Leggewie, Politikwissenschaftler, über fragwürdige Dienste und Dienstherren im Namen der Verfassung

    „Ein Geheimdienst, der im Vergleich der europäischen Demokratien einzigartig ist und der von Beginn an keine sinnvolle Aufgabe hatte, der notorisch die Meinungsfreiheit beeinträchtigt, ist schlicht überflüssig. Nicht die Propagierung verfassungswidriger „Ziele“ ist das Problem, sondern das im aktuellen Rechtsradikalismus offensichtlich angelegte gewalttätige und illegale „Verhalten“ ist ein Problem für eine Demokratie – darunter Hetzjagden, die nicht das erste Mal in Chemnitz stattgefunden haben und die der Präsident des BfV verharmlost oder leugnet. Für Straftaten ist er aber gar nicht zuständig, sondern der polizeiliche Staatsschutz mit seinen speziell ausgebildeten Kriminalbeamten. (…) Hier zeigt sich einmal mehr, dass die Fehlkonstruktion „Verfassungsschutz“ eine notorische „ideologische“ Schlagseite hat, das heißt auf „extremistische“ Meinungen und Gesinnungen fixiert bleibt. Maaßens arrogante Auftritte vermitteln eine Ahnung davon, durch welche Mentalitäten auch in der Bundesrepublik Deutschland ein „tiefer Staat“ entstehen könnte. (…) In härter werdenden Zeiten braucht aber die Berliner Republik nichts dringender als rationale Gefahrenabwehr statt ideologischen Verfassungsschutz.“ verfassungsblog.de

  • Wohnungsbau: Restaurative Schizophrenie

    10.09.2018/EG aus der Zeitschrift MERKUR, Berlin

    Philipp Oswalt, Architekt und Publizist, über die politisch gesteuerte Verwendung von Steuermittel für Luxusimmobilien statt Sozialwohnungen

    „Manchmal passieren erstaunliche Dinge vor aller Augen, ohne dass sie bemerkt werden. So dieser Tage in Frankfurt am Main, wo gerade in zentraler Lage ein kleines Neubauviertel mit 35 Wohnhäusern, einigen Gewerbeeinheiten sowie einer öffentlichen Einrichtung fertiggestellt wird. Die Ein- und Zweifamilienhäuser in hochwertiger Ausführung fallen mit Gesamtkosten von etwa 15 000 Euro je Quadratmeter inklusive Grundstückskosten und Erschließung in das Luxussegment des Wohnungsmarkts. Die gutbetuchten Käufer dieser Immobilien mussten allerdings mit 5000 bis 7000 Euro pro Quadratmeter nicht einmal die Hälfte der Kosten tragen, denn die Stadt schoss aus Steuergeldern etwa 9000 Euro pro Quadratmeter zu.“ ↗merkur-zeitschrift.de

  • Pflege: Arbeitsdichte verschlechtert Gesundheit der Beschäftigten und Pflegebedürftigen

    10.09.2018/EG aus dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Berlin

    Umfrage in der Alten- und Krankenpflege: Arbeitskräfte kritisieren Arbeitsbedingungen

    „Die Ergebnisse einer repräsentativen Beschäftigtenbefragung von ver.di und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zeigen, dass in der Alten- und Krankenpflege die Arbeitsbedingungen weitaus stärker von Zeitdruck und überbordender Arbeitsmenge geprägt sind als im Durchschnitt aller Berufsgruppen. So fühlen sich 80 Prozent der Krankenpflegerinnen und -pfleger laut der Befragung bei der Arbeit oft gehetzt, in der Altenpflege sind es 69 Prozent der Beschäftigten, im Durchschnitt aller Berufsgruppen 55 Prozent. Der Anteil der Beschäftigten in der Krankenpflege, die „häufig Abstriche bei der Qualität ihrer Arbeit machen, um die Arbeitsmenge bewältigen zu können“, liegt der Befragung nach bei 49 Prozent (Altenpflege: 42 Prozent; alle Berufsgruppen: 22 Prozent). Dass sich unter diesen Bedingungen nur rund ein Fünftel der Beschäftigten vorstellen kann, bis zur Rente so zu arbeiten, liegt auf der Hand. In der Krankenpflege sagen das 23 Prozent, in der Altenpflege 20 Prozent, während sich im Durchschnitt aller Berufsgruppen 48 Prozent der Beschäftigten vorstellen können, ihren Beruf bis zur Rente ausüben zu können.“ dgb.de

    Zum Thema

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

    Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen

    Präambel

    „Jeder Mensch hat uneingeschränkten Anspruch auf Respektierung seiner Würde und Einzigartigkeit. Menschen, die Hilfe und Pflege benötigen, haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen und dürfen in ihrer besonderen Lebenssituation in keiner Weise benachteiligt werden. Da sie sich häufig nicht selbst vertreten können, tragen Staat und Gesellschaft eine besondere Verantwortung für den Schutz der Menschenwürde hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. (…)“

    Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung

    „Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.“

    Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft

    „Jeder hilfe-und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.“

    Die komplette Pflege-Chart lesen Sie hier ↗pflege-charta.de.