Kategorie: Allgemein

  • Ungleichheit aus Sicht der Bundesregierung

    25.09.2019/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

    Bundesregierung bewertet soziale Ungleichheit in Deutschland:

    „Der Bevölkerungsanteil der Menschen, die als armutsgefährdet gelten, ist zwischen2005 und 2010 nahezu unverändert geblieben, danach leichtangestiegen. Nettovermögen sind weiterhin stark ungleich verteilt: Der Anteil, den die weniger vermögende Hälfte der Bevölkerung besitzt, liegt bei 2%. Andererseits ist der Anteil der Personen, die materielle Entbehrungen im Alltag erfährt, geringer als noch vor vier Jahren. In Deutschland wird Einkommensungleichheit bereits stark durch Steuern und Sozialtransfers verringert und liegt unter dem EU-Durchschnitt. Gegen Ungleichheit wirken zudem eine hohe Erwerbstätigkeit, eine geringe Arbeitslosigkeit, starke Tarifpartner und eine funktionierende betriebliche Mitbestimmung. Für die weitere Bekämpfung von Ungleichheit setzt die Bundesregierung darauf, dass auch Menschen und Haushalte im unteren Bereich der Einkommensverteilung besser von den derzeit guten wirtschaftlichen Bedingungen profitieren. Im Bereich der Arbeitsförderung hat sie dafür gesetzliche Grundlagen zur Verbesserung der Qualifizierung und der Beschäftigungschancen geschaffen. Um die finanzielle Situation von erwerbstätigen Eltern mit geringen Einkommen zu verbessern, wurde mit dem „Starke Familien“-Gesetz auch der Kinderzuschlag ausgeweitet.“ bundestag.de (Seite 44, Punkt 10)

    Zum Thema

    Wiederanstieg der Einkommensungleichheit diw.de

    Datenbank zur weltweiten Ungleichheit (World Inequality Database (Datenbank zur weltweiten Ungleichheit, leitende Wissenschaftler sind Facundo Alvaredo, Lucas Chancel, Thomas Piketty, Emmanuel Saez und Gabriel Zucman), hier Deutschland wid.world

    Entwicklung der Vermögensungleichheit in Deutschland bundestag,de

    Was uns die Ungleichheit wirklich kostet ↗werner-vontobel.ch

    Armin Schäfer, Politikwissenschaftler an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, über die politische Ungleichheit in Deutschland. dradio.de

  • 980. Sitzung des Bundesrates

    23.09.2019/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 20. September 2019:

    TOP 25A Grundgesetzänderung zur Grundsteuerreform
    Mit der geplanten Verfassungsänderung soll die Grundsteuer eindeutig der Befugnis des Bundes zugeordnet werden. Hierzu bekommt der Bund in Artikel 105 Grundgesetz uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz. Zugleich sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, die Grundsteuer abweichend von dem geplanten wertabhängigen Modell (vgl. (TOP 25 b) zu berechnen: Ihnen gibt Artikel 72 Absatz 3 künftig eine umfassende abweichende Regelungskompetenz.
    Der Bundesrat stimmte für die Grundgesetzänderung.

    TOP 25B Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform
    Der Gesetzentwurf soll die Grundsteuer-Einnahmen der Gemeinden und Städte sichern. Die grundsätzliche Struktur der Grundsteuer bleibt mit dem Gesetzentwurf erhalten. Sie wird weiter in einem dreistufigen Verfahren berechnet: Bewertung der Grundstücke, Multiplikation der Grundstückswerte mit einer Steuermesszahl und einem Hebesatz der Kommune.
    Bei dem Reformvorhaben besteht Zeitdruck: Es muss bis Ende des Jahres beschlossen sein. Dann hätte der Bund fünf Jahre Zeit, um die notwendigen Daten zu erheben. Ebenso lange dürfen auch die bestehenden Regelungen noch gelten. Ab 2025 soll die Grundsteuer dann erstmals nach den neuen Grundstückswerten erhoben werden.
    Der Bundesrat stimmte für den Gesetzentwurf.

    TOP 27 Gesetz für bessere Löhne in der Pflege
    Mit dem Gesetzentwurf soll die Grundlage für Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche geschaffen werden. Ziel sind höhere, nach Qualifikation differenzierende Mindestlöhne und ein Wegfall der Ost-West-Differenzierung beim Pflegemindestlohn. Erreicht werden soll dies über eine Anpassung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG). So soll ein neuer § 7a Absatz 1a AEntG eingeführt werden, mit dem ermöglicht wird, Tarifverträge auf die gesamte Pflegebranche zu erstrecken.
    Der Bundesrat stimmte für den Gesetzentwurf.

    Die vollständige Tagesordnung mit den Erläuterungen zu Inhalt und Beschlüssen lesen Sie hier bundesrat.de.

  • Steuervermeidung: Phantominvestitionen steigen

    21.09.2019/EG
    Quelle: International Monetary Fund, Washington, DC

    Inaktive Unternehmen (Briefkastenfirmen) in Steueroasen untergraben die Steuererhebung / Luxemburg beherbergt ausländische Direktinvestitionen (FDI) in Höhe von rund vier Billionen US-Dollar

    Nach offiziellen Statistiken beherbergt Luxemburg, ein Land mit 614.000 Einwohnern, ausländische Direktinvestitionen (FDI) in Höhe von rund vier Billionen US-Dollar. Die Höhe der ausländischen Direktinvestitionen (FDI) steht in keinem Verhältnis zur Luxemburger Wirtschaftskraft. Wie ist das möglich?
    „Weltweit belaufen sich Phantom-Investitionen auf erstaunliche 15 Billionen Dollar oder das gesamte jährliche BIP der Wirtschaftsmächte China und Deutschland. Und trotz gezielter internationaler Versuche, die Steuervermeidung einzudämmen – insbesondere die G20-Initiative Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) und der automatische Austausch von Bankkontoinformationen innerhalb des Common Reporting Standard (CRS) – steigen die Phantominvestitionen weiter an und übertreffen das Wachstum echter FDI. In weniger als einem Jahrzehnt sind die Phantom-DI von rund 30 % auf fast 40 % der globalen FDI gestiegen (siehe Grafik). Dieses Wachstum ist einzigartig für FDI. Laut Lane und Milesi-Ferretti (2018) sind die DI-Positionen seit der globalen Finanzkrise schneller gewachsen als das Welt-BIP, während grenzüberschreitende Positionen in Portfolioinstrumenten und anderen Investitionen dies nicht getan haben.
    (…).
    Investitionen in ausländische Phantomunternehmen könnten darauf hindeuten, dass inländisch kontrollierte multinationale Unternehmen Steuerhinterziehung betreiben. Ebenso deuten Investitionen aus ausländischen Phantomunternehmen darauf hin, dass multinationale Unternehmen unter ausländischer Kontrolle versuchen, Steuern im Gastland zu vermeiden. Es überrascht nicht, dass das Risiko einer Volkswirtschaft für Phantominvestitionen mit dem Körperschaftsteuersatz steigt.“ ↗imf.org

  • Parteien sollen (eigene) Bundestagssitze reduzieren

    20.09.2019/EG
    Quelle: Verfassungsblog, Berlin

    Staatsrechtler fordern Bundestag zur Reform der Bundeswahlgesetzes auf / 100 deutsche Staatsrechtler wenden sich mit einem Offenen Brief an den Deutschen Bundestag:

    „Der Bundestag hat derzeit 709 Mitglieder, 111 mehr als das Bundeswahlgesetz normalerweise vorsieht. Nach der nächsten Wahl könnten es sogar über 800 Abgeordnete sein. Aufgrund eines Wandels der Parteienlandschaft haben – so wie das Wahlrecht derzeit ausgestaltet ist – Überhangmandate und die 2013 eingeführten entsprechenden Ausgleichsmandate in einer noch nie da gewesenen Größenordnung zugenommen. Zugleich hat das Wahlrecht als wichtigste demokratische Äußerungsform paradoxerweise einen geradezu entdemokratisierenden Effekt: Es ist derart kompliziert geworden, dass kaum noch ein Wähler versteht, was seine beiden Stimmen letztlich bewirken. (…).“ verfassungsblog.de

  • Buchtipp: Tätigsein in der Postwachstumsgesellschaft

    20.09.2019/EG

    Irmi Seidl, Angelika Zahrnt (Hg.): Tätigsein in der Postwachstumsgesellschaft

    Sachbuch (Arbeit, Gesellschaft, Politik, Wirtschaft)

    Der hohe Ressourcenverbrauch und die Emissionen unseres Wirtschaftens sprengen die planetaren Grenzen. Trotzdem halten viele in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft am Ziel fest, die Wirtschaftsleistung weiter zu steigern. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass Wirtschaftswachstum ausreichend Arbeitsplätze schaffen soll.
    „Tätigsein in der Postwachstumsgesellschaft“ basiert auf folgender These: Wir brauchen eine Relativierung der Erwerbsarbeit, um uns aus der Abhängigkeit vom Wirtschaftswachstum lösen und innerhalb der planetaren Grenzen wirtschaften zu können. Voraussetzung dafür ist eine neue Gewichtung von Erwerbsarbeit und unbezahlter Arbeit sowie ein Umbau der Systeme der sozialen Sicherung und der Besteuerung, die bislang wesentlich auf Erwerbsarbeit beruhen. Auch brauchen wir mehr Zeit, Infrastrukturen und Anerkennung für andere Tätigkeiten als Erwerbsarbeit. (mehr …)