Kategorie: Allgemein

  • Hartz IV: Ein sanktioniertes Leben

    03.05.2020/EG
    Quelle: acTVism, München

    Gemeinnütziger Verein „Sanktionsfrei“ geht aktiv gegen Kürzungen nach dem Arbeitslosengeld II (ALG II) an

    Das Nachrichtenmagazin „acTVism“ spricht mit der Gründerin & Geschäftsführerin von „Sanktionsfrei“ Helena Steinhaus über Arbeitslosigkeit, (Grund-)Einkommen und über die Studie zur bedingungslosen Grundsicherung „HartzPlus“. actvism.org

    Zum Thema

    Informationen rund um SGB II, Sozialrecht, soziale Ausgrenzung und Gegenwehr lesen Sie hier tacheles-sozialhilfe.de.

    Stefan Sell, Sozialwissenschaftler an der Hochschule Koblenz, über Rettungsmaßnahmen der von COVID-19-Maßnahmen betroffenen Bedürftige aktuelle-sozialpolitik.de.

    Für den gesetzlichen Rahmen, seit der Wiedervereinigung, sorgten diese Regierungskoalitionen:

    • seit März 2018: CDU/CSU/SPD (Koalitionsverhandlungen dauerten 171 Tage)
    • 2013 bis 2017: CDU/CSU/SPD
    • 2009 bis 2013: CDU/CSU/FDP
    • 2005 bis 2009: CDU/CSU/SPD
    • 2002 bis 2005: SPD/DIE GRÜNEN (Einführung der „Hartz-IV-Gesetze“)
    • 1998 bis 2002: SPD/DIE GRÜNEN
    • 1982 bis 1998: CDU/CSU/FDP
  • Buchtipp: Angst und Macht

    01.05.2020/EG

    Rainer Mausfeld: Angst und Macht
    Herrschaftstechniken der Angsterzeugung in kapitalistischen Demokratien

    Sachbuch (Demokratie, Gesellschaft, Kapitalismus, Politik)

    „Macht und Angst gehören in der politisch-gesellschaftlichen Welt eng zusammen. Macht hat für den, der sie hat, viele Vorteile und für diejenigen, die ihr unterworfen sind, viele Nachteile, denn Macht erzeugt bei den ihr Unterworfenen Angst. Da die Angst selbst wiederum Macht über die Geängstigten ausübt, haben diejenigen, die es verstehen, Angst zu erzeugen, eine sehr wirkungsvolle Methode, auf diese Weise ihre Macht zu stabilisieren und zu erweitern. Angsterzeugung ist ein Herrschaftsinstrument, und Techniken zum Erzeugen von gesellschaftlicher Angst gehören zum Handwerkszeug der Macht. Diese Einsicht ist so alt wie die Zivilisationsgeschichte…“ (mehr …)

  • Arbeitswelt steht vor großen Veränderungen

    01.05.2020/EG
    Quelle: Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Berlin

    Martin Krzywdzinski, Sozialwissenschaftler an der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg, lenkt die Aufmerksamkeit auf die Dynamik in der sich verändernden Arbeitswelt

    „Es spricht einiges dafür, dass die Corona-Krise den Strukturwandel beschleunigen wird, der die deutsche Industrie bereits seit mindestens drei Dekaden prägt. Zwei Entwicklungen treiben ihn voran: die intensive globale Verflechtung der deutschen Industrie und die Verlagerung von Produktionsprozessen in Niedriglohnländer. Dies zieht ein besonderes Spezialisierungsmuster der deutschen Industriestandorte nach sich. In einem Hochlohnland wie Deutschland sind vor allem die Standorte wettbewerbsfähig, die neben der Fertigung auch Innovationsfunktionen übernehmen.“ wzb.eu

    Zum Thema

    Demokratie endet an immer mehr Werkstoren: Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten dank gesetzlich gegebenen Ausweichmöglichkeiten zunehmend prekär

    Sebastian Sick, Rechtsanwalt und Referatsleiter Wirtschaftsrecht im I.M.U.: „Es findet eine schleichende Erosion der Mitbestimmung statt. Die Vorgaben für die Mitbestimmung in den nationalen Gesetzen wurden formal nicht abgeschwächt. Aber durch europäi-sches Recht sind neue Schlupflöcher entstanden.“ ↗imu-boeckler.der (Seite 13)

    DIW-Forscher Markus M. Grabka und Carsten Schröder: „Der Niedriglohnsektor in Deutschland ist größer als bislang angenommen.“ diw.de

    Eine Arbeitsmarktchronik atypischer und prekärer Beschäftigung finden Sie hier ↗miese-jobs.de.

    Für den gesetzlichen Rahmen, seit der Wiedervereinigung, sorgten diese Regierungskoalitionen:

    • seit März 2018: CDU/CSU/SPD (Koalitionsverhandlungen dauerten 171 Tage)
    • 2013 bis 2017: CDU/CSU/SPD
    • 2009 bis 2013: CDU/CSU/FDP
    • 2005 bis 2009: CDU/CSU/SPD
    • 2002 bis 2005: SPD/DIE GRÜNEN
    • 1998 bis 2002: SPD/DIE GRÜNEN
    • 1982 bis 1998: CDU/CSU/FDP
  • Neuregelungen ab Mai

    30.04.2020/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Novelle der Straßenverkehrsordnung ist seit 28. April in Kraft / Ab 01. Mai 2020 treten folgende Neuregelungen in Kraft:

    Anhebung der Mindestlöhne in der Alten- und ambulanten Krankenpflege

    Ab 01. Mai 2020 werden in der Alten- und ambulanten Krankenpflege erstmals branchenweit verbindliche Mindestlöhne nach Tätigkeit und Qualifikation eingeführt. Für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung wird der Mindestlohn bis 1. April 2022 in vier Schritten auf 12,55 Euro angehoben. Qualifizierte Pflegehilfskräfte bekommen dann bundeseinheitlich 13,20 Euro, Pflegefachkräfte 15,40 Euro pro Stunde. Zudem bekommen die Beschäftigten für 2020 fünf, ab dem kommenden Jahr sechs bezahlte Urlaubstage mehr. bundesregierung.de

    Straßenverkehrsordnung / Schutz für Radfahrende verbessert / Bußgelder angepasst

    Für das Überholen von Fahrrädern durch Kraftfahrzeuge gilt jetzt ein festgeschriebener Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und zwei Metern außerorts. Rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen innerorts Schrittgeschwindigkeit fahren. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr ist Halten für Kraftfahrzeuge generell verboten.
    Parallel dazu wird die Bußgeldkatalog-Verordnung angepasst. Das Parken auf Geh- und Radwegen wird deutlich teurer. Anstatt von vorher 15 Euro können bis zu 100 Euro Strafe anfallen. Die Novelle ist am 28. April 2020 in Kraft getreten. ↗bmvi.de

    Ehrenamt / Neues THW-Gesetz

    Der Schutz der Bevölkerung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Ehrenamtliche und freiwillige Helferinnen und Helfer bilden dabei in Deutschland eine tragende Säule. Um die Attraktivität dieses besonderen Ehrenamts zu stärken, wurde das THW-Gesetz modernisiert. Darin enthalten sind neue Freistellungsregelungen und finanzielle Unterstützung des Staates. Dieses tritt zum 01. Mai 2020 in Kraft. bundesregierung.de

    Umweltschutz / Neue Düngeverordnung

    Mit der neuen Düngeverordnung sollen Nährstoffe effizienter eingesetzt und die Nitratgehalte in belasteten Teilen des Grundwassers reduziert werden. Nach intensiven Verhandlungen mit der EU-Kommission hatte die Bundesregierung im Februar eine Verordnung vorgelegt, die am 01. Mai 2020 in Kraft tritt. bmel.de

  • Unstatistik des Monats: Reproduktionszahl

    30.04.2020/EG
    Quelle: RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Essen

    Corona-Pandemie: Die Reproduktionszahl und ihre Tücken

    „So bedeutsam die Reproduktionszahl für die Einschätzung des Verlaufs der derzeitigen Pandemie auch ist, so vorsichtig sollte sie daher interpretiert werden. Kleine Verringerungen oder Erhöhungen von R um Differenzwerte von 0,1 bis 0,2 liegen im Bereich des Schätzfehlers und sind eigentlich keine Schlagzeile wert. Vor allem eignet sich die Reproduktionszahl aufgrund der nach wie vor mangelhaften Datengrundlage nicht als zentrale oder gar einzige Entscheidungsgrundlage für die schwierige Frage, ob die derzeitigen Kontaktbeschränkungen gelockert werden können oder nicht. Nur eine hinreichend groß angelegte repräsentative Panelstichprobe von Personen, die sich regelmäßig in kurzer Frequenz einem Test unterziehen, kann das zentrale Problem der mangelnden Kenntnis der Dunkelziffer und damit der wahren Ansteckungsgefahr lösen.“ ↗rwi-essen.de

    Zum Thema COVID-19

    Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO) untersuchte die „Vorerkrankungen mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe“:

    „Mit Hilfe der Hochrechnung konnte ermittelt werden, dass unter den 83 Millionen Einwohnern Deutschlands bei insgesamt 21,9 Millionen Personen mindestens eine der berücksichtigten Vorerkrankungen vorliegt, sodass sie ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe von COVID-19 haben. Damit liegt eine solche Vorerkrankung bei mehr als einem Viertel der Einwohner vor (26,4 Prozent). Dabei zeigt sich ein deutlicher Anstieg mit zunehmen-den Lebensalter, während Jüngere weniger betroffen sind. Während bei unter 20-jährigen Einwohnern nur etwas mehr drei Prozent mindestens eine dieser Vorerkrankungen aufweisen, steigt der Patientenanteil mit zunehmendem Alter kontinuierlich an und liegt bei den über 80-Jährigen bei 80 Prozent. Knapp zwei Drittel (66,1 Prozent) der insgesamt 21,9 Millionen Patienten mit mindestens einer Vorerkrankung sind 60 Jahre alt oder älter.“ wido.de