Kategorie: Allgemein

  • Austeritätspolitik nach der Finanzkrise 1929 begünstigte die Nationalsozialisten

    26.08.2020/EG
    Quelle: VoxEU, London

    Gregori Galofré-Vilà, Sozialwissenschaftler an der University of Oxford London und Universitat Pompeu Fabra, Christopher Meissner, Wirtschaftswissenschaftler an der University of California Davis, Martin McKee, Mediziner an der London School of Hygiene & Tropical Medicine und David Stuckler, Sozialwissenschaftler an der Università Bocconi Mailand, untersuchen die Folgen der Sparmaßnahmen in den frühen 1930er Jahren

    Viele westliche Länder verfolgten als Reaktion auf die Schulden aus der Finanzkrise 2007-2008 tiefgreifende Sparmaßnahmen und könnten dies im Zuge der COVID-19-Konjunkturpakete erneut tun. Die Autoren untersuchen die Sparmaßnahmen der frühen 1930er Jahren, nach dem Zusammenbruch der Finanzmärkte (Börsen) ab 24. Oktober 1929, und deren Folgen:

    „Wir untersuchen auch die Auswirkungen der Sparmaßnahmen auf die nationalsozialistischen Wahlgewinne in Bezug auf verschiedene Arten von Ausgaben. Dabei stellen wir fest, dass der größte Teil der Wahlauswirkungen der Sparmaßnahmen durch Kürzungen bei den Sozialausgaben für Gesundheit und Wohnen verursacht wurde, zwei der von den Sparmaßnahmen am stärksten betroffenen Haushaltslinien. Diese Kürzungen bei den Sozialausgaben haben das Leid vieler Deutscher plausibel verschärft. Tatsächlich stellen wir fest, dass die Orte mit relativ starken Sparmaßnahmen (gemessen an der Sterblichkeitsrate) relativ viel Leid erfuhren und dass die Wähler in diesen Gebieten mit höherer Sterblichkeit häufig eher die Nazi-Partei wählten. Dies deckt sich mit den Ansichten der damaligen Kommentatoren. Zum Beispiel gab Hjalmar Schacht (ehemaliger Chef der Reichsbank) im Herbst Oktober 1930 der amerikanischen Presse ein Interview, in dem er davor warnte, dass „wenn das deutsche Volk verhungern wird, wird es noch viel mehr Hitler geben“ (The New York Times, 3. Oktober 1930).
    Der Untergang Weimarer Deutschlands und der Aufstieg des Nazi-Faschismus zeigen, dass zu viel harte Sparmaßnahmen soziale Unruhen und unbeabsichtigte politische Konsequenzen auslösen können. Selbst nach der Korrektur alternativer Erklärungen, einschließlich des wirtschaftlichen Abschwungs, ist klar, dass Sparmaßnahmen eine entscheidende Rolle spielten. Unsere Ergebnisse stimmen mit der Hypothese überein, dass Sparmaßnahmen zu erheblichem menschlichen Leid führten und Ungleichheit und Ungerechtigkeit verschärften. Zu einer Zeit, als die Menschen am meisten von ihrer Regierung brauchten, hat die Regierung sie im Stich gelassen, und sie wurden von den Sirenenrufen radikaler populistischer Parteien angelockt.“ voxeu.org

  • Eine Wohnung ist ein lebensnotwendiger Raum

    25.08.2020/EG
    Quelle: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), Berlin

    Wohnungsmangel in Ballungszentren befeuert Immobilienpreise / IG BAU fordert grundlegenden Kurswechsel und konkretisiert Maßnahmen gegen den Mangel an bezahlbaren Wohnungen

    „Mindestens 400.000 Wohnungen müssten jährlich gebaut werden, um die Wohnungsnot zu beseitigen. Das hat auch die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD erkannt und im Koalitionsvertrag erklärt, bis 2021 insgesamt 1,5 Millionen neue Wohnungen zu schaffen.
    Die Realität ist anders: 2017 wurden bundesweit nur 285.000 neue Wohnungen fertiggestellt, auch im vergangenen Jahr gab es keinen nennenswerten Anstieg der Bautätigkeit im Bereich Neubauwohnungen. Die Lücke wächst bedrohlich weiter.“

    Die IG BAU fordert einen wohnungspolitischen Kurswechsel mit folgenden Maßnahmen:

    • „Es müssen in den nächsten Jahren 400.000 neue Wohnungen pro Jahr gebaut werden, mit einem Fokus auf Sozialwohnungen und bezahlbaren Wohnraum.
    • Ein Bestand von mindestens zwei Millionen Sozialmietwohnungen muss bis zum Jahr 2030 aufgebaut werden. Insgesamt sollen 155.000 zusätzliche Sozialwohnungen durch Kombination von Neubau (80.000 neue Sozialmietwohnungen pro Jahr), Modernisierung sowie Ankauf von Beständen und Belegrechten (75.000 Wohnungen pro Jahr) entstehen.
    • Für den Neubau von 80.000 Sozialwohnungen und für 75.000 Sozialbindungen je Jahr durch Modernisierungsförderungen und Ankauf von Belegrechten sind pro Jahr mindestens 6,3 Milliarden Euro an Fördermitteln durch Bund und Länder anteilig bereitzustellen.
    • Gezielte Förderungen des Neubaus von jährlich 60.000 bezahlbaren Mietwohnungen (für Haushalte, die die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus knapp überschreiten) in Ballungsgebieten und Wachstumsregionen.
    • Für die Schaffung von 60.000 Wohnungen im Segment des „bezahlbaren Wohnens“ sind pro Jahr insgesamt drei Milliarden Euro durch Bund und Länder bereitzustellen. Die Förderung soll durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten in Verbindung mit möglichst dauerhaften Mietpreisbegrenzungen erfolgen.
    • Öffentliche und gemeinwohlorientierte Wohnungsbaugesellschaften sowie Genossenschaften sollen geschaffen und durch die Wiedereinführung der steuerrechtlichen Wohnungsgemeinnützigkeit unterstützt werden.
    • Dazu gehört auch, öffentliche Liegenschaften im Konzeptverfahren zum Preis bis maximal 300 Euro pro m2 Bauland zu vergeben und vorzugweise kommunalen oder anderen gemeinwohlorientierten bzw. gemeinnützigen Unternehmen zur Bebauung überlassen.
    • Die Baulandbereitstellung sollte durch die Aufstellung von entsprechenden Bebauungsplänen durch die Kommunen flankiert werden. In Gebieten ohne Bebauungsplan (§ 34 Baugesetzbuch), müssten Bauvorhaben zur Wohnungsversorgung einkommensschwächerer Haushalte ermöglicht werden.“igbau.de

    Zum Thema

    Die Pestel-Studie „Bedarf an Sozialwohnungen in Deutschland“ lesen Sie hier ↗igbau.de

    Die Wohnsituation in 77 deutschen Städten lesen Sie hier boeckler.de.

  • Buchtipp: Die Indianer

    21.08.2020/EG

    Heike Bungert: Die Indianer
    Geschichte der indigenen Nationen in den USA

    Sachbuch (Geschichte, USA)

    „Die Geschichte der Indianer beginnt zwar vor rund 16.000 Jahren, doch mit der Ankunft der Weißen im 15. Jahrhundert ändert sich alles für die indigenen Völker auf dem nordamerikanischen Kontinent.
    Heike Bungert, die zu den führenden deutsche Kennerinnen gehört, hat mit diesem Buch eine kompetente Darstellung auf dem neuesten Stand der Forschung geschrieben, die sich fernhält von romantischen Klischees und stattdessen auch die aktive Rolle der Indigenen in den Blick nimmt. Heike Bungert schildert in dieser Gesamtdarstellung die Geschichte der indigenen Kulturen Nordamerikas, die Begegnung der Indianer mit den Euroamerikanern, die Vertreibung und den Versuch der Zerstörung indigener Gesellschaften, aber auch den Widerstand der Indianer. Ein besonderes Augenmerk richtet ihre kenntnisreiche Darstellung auf die bis heute schwierige Koexistenz zwischen dem Staat der USA und den Angehörigen der indigenen Nationen.“

    Autorin

    Heike Bungert ist Professorin für Neuere und Neueste Geschichte unter besonderer Berücksichtigung der Nordamerikanischen Geschichte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und eine ausgewiesene Expertin für indianische Geschichte.

    C.H.Beck Verlag, EAN: 978-3-406-75836-2, Broschur, 286 Seiten, 17 Euro

  • Schule: Frühe Trennung verschärft Ungleichheit

    20.08.2020/EG
    Quelle: Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Berlin

    Studie von Sönke Hendrik Matthewes, wissenschaftlicher Mitarbeiter am WZB: Hauptschulschüler profitieren von zwei weiteren Jahren des gemeinsamen Lernens in Schulsystemen ohne getrennte Haupt- und Realschulen / Längeres gemeinsames Lernen geht nicht zulasten der besseren Schüler

    Fazit
    „Die Ergebnisse zeigen eindeutig, dass leistungsschwache Schülerinnen und Schüler profitieren, wenn sie zwei weitere Jahre gemeinsam lernen, anstatt auf Haupt- und Realschulen aufgeteilt zu werden, und dass dies nicht zulasten ihrer leistungsstärkeren Mitschülerinnen und -schüler geht. Die frühe leistungsbezogene Aufteilung auf verschiedene Schulformen im traditionellen drei- bzw. vielgliedrigen Schulsystem benachteiligt also leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler in ihrer Kompetenzentwicklung, ohne einen Mehrwert für andere Gruppen zu schaffen. Das zweigliedrige Schulsystem, auf das viele Bundesländer in den vergangenen Jahren umgestellt haben, ist in dieser Hinsicht eine klare Verbesserung. Die hier vorgestellten Ergebnisse deuten darauf hin, dass sich Kompetenzarmut so deutlich verringern lässt. Da sich im zweigliedrigen System auch die wohnortnahe Beschulung im ländlichen Raum einfacher aufrechterhalten lässt, ergibt sich ein klar positives Fazit für die Zusammenlegung von Haupt- und Realschulen…“. wzb.de

    Zum Thema

    Marcel Helbig, Sozialwissenschaftler an der Universität Erfurt, und Rita Nikolai, Erziehungswissenschaftlerin an der Humboldt-Universität Berlin, belegen Zusammenhang von sozialer Mischung und Schulqualität an Berliner Schulen:
    „Sozial benachteiligte Schüler*innen sollten eigentlich die gleichen Chancen haben, die besten Schulen zu besuchen wie Schüler*innen aus sozial privilegierten Schichten, (…). Allerdings zeigen unsere Analysen das Gegenteil.“ wzb.de

    Dossier Bildung ↗bpb.de

    Privatschulen: Schulgebühren (mit interaktiven Karten) ↗destatis.de

    Bildungsfinanzbericht 2019 destatis.de

  • Pflege: Bereitschaftsdienst ist vergütungspflichtig!

    19.08.2020/EG
    Quelle: Arbeitsgericht Berlin

    24-Stunden-Pflegekraft hat Anspruch auf Vergütung für 21 Stunden täglich statt 30 Stunden wöchentlich / Begrenzung der Arbeitszeit auf 30 Stunden war treuwidrig

    „Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der Klage einer im Rahmen einer „24-Stunden-Pflege zu Hause“ eingesetzten Arbeitnehmerin auf Zahlung zusätzlicher Vergütung im Wesentlichen stattgegeben und insoweit die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt.
    Die Klägerin, eine bulgarische Staatsangehörige, wurde auf Vermittlung einer deutschen Agentur, die mit dem Angebot „24 Stunden Pflege zu Hause“ wirbt, von ihrem in Bulgarien ansässigen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt, um eine hilfsbedürftige 96-jährige Dame zu betreuen. In dem Arbeitsvertrag der Klägerin war eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich vereinbart. In dem Betreuungsvertrag mit der zu versorgenden Dame war eine umfassende Betreuung mit Körperpflege, Hilfe beim Essen, Führung des Haushalts und Gesellschaftleisten und ein Betreuungsentgelt für 30 Stunden wöchentlich vereinbart. Die Klägerin war gehalten, in der Wohnung der zu betreuenden Dame zu wohnen und zu übernachten…“ berlin.de