21.04.2017/EG aus dem Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur Volksverhetzung
„Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur Volksverhetzung stattgegeben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Die Strafgerichte müssen den Sinngehalt einer zu beurteilenden Äußerung zutreffend erfassen und sich zudem auf der Ebene der Abwägung mit der Frage auseinandersetzen, welche Bedeutung der Meinungsfreiheit für die zu treffende Entscheidung zukommt.“ ↗bundesverfassungsgericht.de
Zum Thema ein Beitrag von Lukas Gerhardinger, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öfffentliches Recht an der Universität Freiburg, zum geplanten Netzwerkdurchsetzungsgesetz der Bundesregierung↗verfassungsblog.de.