08.03.2018/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin
Wissenschaftliche Dienste (WD) bewerten türkischen Militäreinsatz in Syrien als Verstoß gegen die VN-Charta
WD zur „Völkerrechtliche Bewertung der „Operation Olivenzweig“ der Türkei gegen die kurdische YPG in Nordsyrien“:
„Angesichts der bestehenden Zweifel am Vorliegen einer Selbstverteidigungslage nach Art. 51 VN-Charta sowie am verhältnismäßigen Vorgehen der türkischen Streitkräfte in Nordsyrien steht die Berufung der Türkei auf das Selbstverteidigungsrecht auf ausgesprochen ‘tönernen Füßen‘.
Den NATO-Bündnispartnern würde es nun obliegen, das NATO-Mitglied Türkei z.B. im Rahmen von NATO-Konsultationen nach Art. 4 NATO-Vertrag aufzufordern, triftige Beweise für das Vorliegen einer Selbstverteidigungslage nach Art. 51 VN-Charta beizubringen und von einer Weiterverfolgung der militärstrategischen Ziele in Nordsyrien Abstand zu nehmen. In diesem Zusammenhang könnte die Türkei an ihre Verpflichtung aus Art. 1 NATO-Vertrag erinnert werden, sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltanwendung zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar sind.“ ↗bundestag.de
Zum Thema
Rüstungsexporte Deutschlands 2008 bis 2017 ↗bundestag.de.