31.01.2018/EG
Haushaltsausschuss des Bundestages bewilligt den parteinahen Stiftungen 581 Mio. Euro – Steigerung gegenüber dem Vorjahr um fast 5 Prozent
Alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien – mit Ausnahme der sich ebenfalls um eine Stiftung bemühenden AfD – haben parteinahe Stiftungen initiiert, die aktiv politische Arbeit betreiben.
Für das Jahr 2017 bewilligte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages den parteinahen Stiftungen insgesamt 581 Millionen Euro, ein Plus von 4,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. ↗bundestag.de
„… wählte die Mehrzahl der politischen Stiftungen die Rechtsform „e.V.“, da diese eine einfache und völlig autonome Konstituierung ermöglicht und damit gleichzeitig öffentliche Aufsicht und ordnungspolitische Auflagen der Gesellschaft weitgehend vermieden werden können. Nach Ansicht von Vieregges schützten sich die Parteistiftungen damit bereits präventiv gegen mögliche Verpflichtungen zur Offenlegung ihrer Finanzen.
(…)
Die politischen Stiftungen sind also rein rechtlich selbständige, unabhängige, nichtstaatliche Einrichtungen und lassen sich daher formal der Gruppe der NRO zuordnen. Eine solche Eingliederung der Parteistiftungen in die Kategorie der NRO ist sowohl in Eigendarstellungen der Stiftungen als auch in Teilen der Forschungsliteratur zu finden. Allerdings lassen sich einige spezifische Kennzeichen identifizieren, die eine solche Zuordnung nicht gerechtfertigt erscheinen lassen. Zum einen werden die Stiftungen fast vollständig aus staatlichen Mitteln finanziert, was bedeutet, dass sie im Gegensatz zu NRO weder finanzielle Spenden noch unentgeltliche Arbeitsleistungen mobilisieren müssen. Zudem kann eine enge personelle und ideologische Verzahnung zwischen den Stiftungen und ihren Mutterparteien ebenso wenig von der Hand gewiesen werden wie die Tatsache, dass die Stiftungen im Ausland in aller Regel eine zur offiziellen deutschen Außenpolitik des Auswärtigen Amtes komplementäre Arbeit leisten.“ ↗fu-berlin.de (2007, „Die Auslandsarbeit der politischen Stiftungen – Zwischen Entwicklungs- und Transformationskontext“, eine Dissertation von Miriam Egger, 05_Kap_II, Seite 42)
„Der Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung von Honduras Mitte 2009 etwa wurde von der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung offen unterstützt.“ Einen Bericht von Harald Neuber, Journalist, über das außenpolitische Engagement parteinaher ‘Stiftungen‘ lesen Sie hier ↗heise.de.
‘Stiftungen‘ der im Deutschen Bundestag vertretenden Parteien:
- Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. ist eine parteinahe ‘Stiftung‘ der SPD
- Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Stiftung des privaten Rechts, ist eine parteinahe Stiftung der FDP.
- Hanns-Seidel-Stiftung e.V. ist eine parteinahe ‘Stiftung‘ der CSU
- Heinrich-Böll-Stiftung e.V. ist eine parteinahe ‘Stiftung‘ von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. ist die parteinahe ‘Stiftung‘ der CDU
- Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V. ist die parteinahe ‘Stiftung‘ von DIE LINKE