11.12.2018/EG
Quelle: Bundesrechnungshof, Bonn
Bundesrechnungshof: „Um die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes umzusetzen, müsse der Bund die Führung der DB-Unternehmen übernehmen.“
Aus dem Bundeshaushalt flossen seit dem Jahr 2009, dem Inkrafttreten der ersten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen (LuFV), knapp 30 Milliarden Euro für Ersatzinvestitionen an die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU). Der Bundesrechnungshof hat insbesondere folgende Schwachstellen in der Systematik der LuFV festgestellt:
- Unzureichende Informationen über den Zustand der Eisenbahninfrastruktur,
- fehlende Kontrolle der wirtschaftlichen Mittelverwendung,
- Fehlanreize, die dazu führen können, dass die Instandhaltung zulasten des Bundes vernachlässigt wird,
- mangelnde Wirksamkeit der vereinbarten Sanktionen und
- fehlende Erfolgskontrollen. ↗bundesrechnungshof.de
Zum Thema
Deutsche Bahn AG Konzern-Zwischenbericht 2018: Kennzahlen Januar bis Juni 2018:
Umsatz 21,5 Milliarden Euro (+ 2,3 %), Pünktlichkeit 93,9 Prozent (- 1,0 %).
Informationen zu den Konzernaktivitäten der Deutschen Bahn AG außerhalb Deutschlands lesen Sie hier ↗deutschebahn.com.
Umfrage für die Verbraucherzentrale Bundesverband: Öffentliche Verkehrsmittel sind oft unpünktlich, zu teuer und zu voll ↗vzbv.de.