Schlagwort: Politik

  • Menschen in der Hartz-IV-Kaste

    10.08.2019/EG
    Quelle: O-Ton Arbeitsmarkt, Remagen

    Rechtsgutachten von Anne Lenze, Rechtswissenschaftlerin an der Hochschule Darmstadt, zur Ermittlung der Bedarfe von Kindern

    „Je länger Kinder in Armut leben, desto negativer sind die Folgen für ihre Entwicklung und ihre Bildungschancen. Eine Metastudie, die 59 quantitative und qualitative Untersuchungen über Kinderarmut in Deutschland auswertet, kommt zu dem Ergebnis, dass arme Kinder häufig kein eigenes Zimmer, keinen Rückzugsort für Schularbeiten haben, kaum oder gar kein Obst und Gemüse essen. Sie sind häufiger sozial isoliert, gesundheitlich beeinträchtigt und ihre gesamte Bildungsbiografie ist deutlich belasteter. Die Kinderarmutsforschung belegt, dass alle non-formalen und informellen Bildungs-, Kultur- und Freizeitangebote, die mit Kosten verbunden sind, vom Kleinkindalter an von armen jungen Menschen wesentlich seltener in Anspruch genommen werden. Dadurch verengt sich die Kinderwelt – also die Erlebnis-, Erfahrungs- und Bildungsmöglichkeiten in der Umwelt der Kinder.
    (…)
    Leider ist aber auch zu konstatieren, dass die Ergebnisse der Kinder(armuts)forschung bislang weder in die Rechtsprechung des BVerfG noch in das Verfahren zur Ermittlung der Regelbedarfe eingeflossen sind.“ o-ton-arbeitsmarkt.de.

    Zum Thema

    Folgende Parteien waren bisher für die Regierungsarbeit verantwortlich:

    • seit März 2018: CDU/CSU/SPD
    • 2013 bis 2017: CDU/CSU/SPD (Koalitionsverhandlungen dauerten 171 Tage)
    • 2009 bis 2013: CDU/CSU/FDP
    • 2005 bis 2009: CDU/CSU/SPD
    • 2002 bis 2005: SPD/DIE GRÜNEN (Umsetzung der „Agenda 2010“)
    • 1998 bis 2002: SPD/DIE GRÜNEN
    • 1982 bis 1998: CDU/CSU/FDP
    • 1969 bis 1982: SPD/FDP
    • 1966 bis 1969: CDU/CSU/SPD
    • 1963 bis 1966: CDU/CSU/FDP
    • 1949 bis 1963: CDU/CSU mit wechselnden Koalitionspartnern (FDP/DP/GB/BHE/FVP)
  • Buchtipp: China verstehen

    09.08.2019/EG

    Katharina Pistor: The Code of Capital
    How the Law Creates Wealth and Inequality

    Sachbuch (Globalisierung, Kapitalismus, Politik, Wirtschaft)

    Kapital ist das bestimmende Merkmal moderner Volkswirtschaften, aber die meisten Menschen haben keine Ahnung, woher es tatsächlich kommt. Was genau ist es, das bloßen Reichtum in einen Vermögenswert verwandelt, der automatisch mehr Reichtum schafft? Der Kapitalkodex erklärt, wie Kapital hinter verschlossenen Türen in den Büros von Privatanwälten geschaffen wird und warum diese wenig bekannte Tatsache einer der Hauptgründe für die zunehmende Vermögenslücke zwischen den Kapitalinhabern und allen anderen ist.

    In diesem aufschlussreichen Buch argumentiert Katharina Pistor, dass das Gesetz bestimmte Vermögenswerte selektiv „kodiert“ und ihnen die Fähigkeit verleiht, privates Vermögen zu schützen und zu produzieren. Mit der richtigen rechtlichen Kodierung kann jeder Gegenstand, Anspruch oder jede Idee in Kapital umgewandelt werden – und Anwälte sind die Halter des Kodex. Pistor beschreibt, wie sie zwischen verschiedenen Rechtssystemen und Rechtsinstrumenten für diejenigen wählen, die den Bedürfnissen ihrer Kunden am besten entsprechen, und wie Techniken, die vor Jahrhunderten entwickelt wurden, um Grundbesitz als Kapital zu kodieren, heute verwendet werden, um Aktien, Anleihen, Ideen und sogar Erwartungen zu kodieren – Vermögenswerte, die nur im Gesetz existieren. (mehr …)

  • Hörfunk-Tipp: Übertherapie. Ursachen und Folgen

    07.08.2019/EG
    Quelle: Deutschlandfunk, Berlin

    Dokumentation von Dorothea Brummerloh, Journalistin, über Fehlanreize im Gesundheitssystem

    „Etwa 15 Mal im Jahr geht der Durchschnittsdeutsche zum Arzt – mehr als in jedem anderen Land. Und bekommt selten, was er braucht: ein ruhiges Gespräch. Dafür jede Menge Pillen, Röntgen, Ultraschall, EKG. Nebenwirkungen inklusive.“ deutschlandfunk.de

  • Bundeswehr: Machtwerkzeug für Politiker?

    06.08.2019/EG
    Quelle: Verfassungsblog, Berlin

    Ayda Altunay und Marc Zeccola, beide Rechtswissenschaftler an der Universität Stuttgart über die Debatte zur maritimen „Sicherung des Handelsverkehrs in der Straße von Hormus“

    „Bemerkenswert ist dabei zunächst die Selbstverständlichkeit, mit der die Mitglieder der Bundesregierung davon auszugehen scheinen, dass sie es sind, auf deren Position es hier ankommt. Das lässt auf ein Maß an Ignoranz in Hinblick auf die parlamentarische Beteiligung und Befugnisse schließen, vor der man sich die Augen reibt: Hat man etwa die Abschaffung des „Parlamentsheeres“ verschlafen? Die Exekutive erweckt den Eindruck, über die Bundeswehr als ihr alleiniges Machtinstrument verfügen zu können, obwohl das Grundgesetz dies ausdrücklich nicht vorsieht, sondern den Einsatz der Streitkräfte unter Parlamentsvorbehalt stellt. Nur so ist die Konstruktion der Bundeswehr als Parlamentsheer, das unter demokratischer und rechtsstaatlicher Kontrolle stehen soll, zu gewährleisten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das in gefestigter Rechtsprechung letztmalig 2015 im Pegasus-Urteil ausdrücklich bestätigt und auch mit Blick auf das Demokratieprinzip und die Wesentlichkeitstheorie dem Parlament eine herausgehobene Stellung zugesprochen.“ verfassungsblog.de

  • 100 Jahre Grundschule

    02.08.2019/EG
    Quellen: Technische Universität Dresden / Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB)

    August 1919 bis heute: Zu den Aufgaben der Grundschule zählen lesen, schreiben, rechnen, … und die Selektion

    Jeanette Hoffmann und Matthea Wagener, beide Erziehungswissenschaftlerinnen an der Technischen Universität Dresden, über eine 100 Jahre alte Schulform, die den selektiven Duktus nicht abgelegt hat:
    „Eine staatliche Einheitsschule ohne kirchlichen Einfluss war der Traum sozialdemokratischer und linksliberaler Politiker und Pädagogen, als vor 100 Jahren die Weimarer Republik gegründet wurde.
    Ziel war es, die bestehenden Standesunterschiede zu überwinden und allen Kindern die Chance zu geben, erfolgreich eine Schullaufbahn zu durchlaufen. Nicht mehr die soziale Herkunft, sondern die schulischen Leistungen sollten entscheidend sein. (…).
    In den verschiedenen Zeiten und unter unterschiedlichen politischen Systemen hat sich die Grundschule mehrfach gewandelt, verschiedene institutionelle Formen angenommen und curriculare Änderungen durchlaufen. Trotzdem stecken die Grundschulen in Deutschland nach wie vor in einer ähnlichen Zwickmühle wie vor 100 Jahren: Dem Anspruch, alle Kinder zu fördern bei gleichzeitiger Selektion.tu-dresden.de

    Marcel Helbig, Erziehungswissenschaftler an der Universität Erfurt, und Rita Nikolai, Erziehungswissenschaftlerin an der Humboldt-Universität Berlin, untersuchten die Entwicklung der Grundschule von der Kaiserzeit bis heute:
    Vorstöße zur Verlängerung der Grundschulzeit seien in der Vergangenheit häufig daran gescheitert, dass höhere soziale Schichten sich dem längeren gemeinsamen Lernen der Kinder erfolgreich widersetzen konnten. Die Zunahme sozialer Ungleichheit in der Gesellschaft in den letzten Jahren führt aus Sicht der Autoren dazu, dass Ausweichmöglichkeiten und die horizontale Differenzierung im Grundschulbereich an Bedeutung gewinnen und die gemeinsame Grundschule für alle zunehmend unterlaufen wird. Die Autorin und der Autor konstatieren eine „zunehmende horizontale Ungleichheit an den Grundschulen“. Beitragen würde dazu unter anderem ein paralleles System von öffentlichen und privaten Grundschulen, aber auch die wohnräumliche Segregation in vielen Städten, wo Arm und Reich immer seltener Tür an Tür leben.“ wzb.eu

    Die Verfassung des Deutschen Reiches (Weimarer Reichsverfassung) vom 11. August 1919, Artikel 146:

    • Das öffentliche Schulwesen ist organisch auszugestalten. Auf einer für alle gemeinsamen Grundschule baut sich das mittlere und höhere Schulwesen auf. Für diesen Aufbau ist die Mannigfaltigkeit der Lebensberufe, für die Aufnahme eines Kindes in eine bestimmte Schule sind seine Anlage und Neigung, nicht die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung oder das Religionsbekenntnis seiner Eltern maßgebend.
    • Innerhalb der Gemeinden sind indes auf Antrag von Erziehungsberechtigten Volksschulen ihres Bekenntnisses oder ihrer Weltanschauung einzurichten, soweit hierdurch ein geordneter Schulbetrieb, auch im Sinne des Abs. 1, nicht beeinträchtigt wird. Der Wille der Erziehungsberechtigten ist möglichst zu berücksichtigen. Das Nähere bestimmt die Landesgesetzgebung nach den Grundsätzen eines Reichsgesetzes.
    • Für den Zugang Minderbemittelter zu den mittleren und höheren Schulen sind durch Reich, Länder und Gemeinden öffentliche Mittel bereitzustellen, insbesondere Erziehungsbeihilfen für die Eltern von Kindern, die zur Ausbildung auf mittleren und höheren Schulen für geeignet erachtet werden, bis zur Beendigung ihrer Ausbildung.