Schlagwort: Politik

  • Geldvermögen privater Haushalte

    17.07.2025/EG
    Quelle: Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main

    Geldvermögen privater Haushalte in Deutschland stieg im ersten Quartal 2025 auf über neun Billionen Euro

    Wie die Deutsche Bundesbank mitteilt, stieg das Geldvermögen¹ der privaten Haushalte² in Deutschland, zum Ende des ersten Quartals 2025 auf 9.053 Milliarden Euro (+ 5,0 % ggü. I/2024).
    Die Daten lesen Sie hier.

    ¹Bargeld, Einlagen, Schuldverschreibungen, Aktien, Anteilsrechte, Anteile an Investmentfonds, Ansprüche aus Nichtlebensversicherungen, Ansprüche gegenüber Alterssicherungssystemen, Finanzderivate, Mitarbeiteraktienoptionen, Kredite und sonstige Forderungen.
    ²Einzelpersonen oder mehrere Personen umfassende Lebensgemeinschaften, die als selbstständige Wirtschaftseinheiten in erster Linie als Anbieter von Arbeitskraft und als Konsumenten in Erscheinung treten. Zum Sektor der privaten Haushalte zählen auch die privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter (Gewerkschaften, Kirchen, Parteien, Verbände, Vereine und ähnliche Organisationen).

    Zum Thema

    Das Sachvermögen privater Haushalte lag Ende 2023 bei 12,5 Billionen Euro.
    Das Sachvermögen (Immobilien, Ausrüstung, Nutztiere, Nutzpflanzungen, geistiges Eigentum) der privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck wird von der Deutschen Bundesbank, zum Jahresende 2023, mit 12.528 Milliarden Euro (+ 3 % ggü. 2022) angegeben. Quelle: Publikation „Vermögensbilanzen“, Seite 12.

    Die Deutsche Bundesbank veröffentlichte im Monatsbericht Juli 2022 eine verteilungsbasierte Vermögensbilanz der privaten Haushalte in Deutschland. Die Daten zur Vermögensverteilung im Zeitraum 2009 bis 2021 lesen Sie hier, ab Seite 23.

    Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes stiegen Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen im Jahr 2023 um nahezu 20 Prozent auf 121,5 Milliarden Euro. Die Daten lesen Sie hier.

    Vergleichende Daten zur Vermögensungleichheit in Deutschland und Europa lesen Sie hier.

    Einen Beitrag des Mitteldeutsche Rundfunks zum Thema „Warum große Vermögen kaum besteuert werden“ sehen Sie hier.

    Ergänzende Beiträge hören und lesen Sie mit Hilfe der Schlagwortsuche.

  • Debatte um Frauke Brosius-Gersdorf: Das Rechtsverständnis von Vertretern aus Politik und Medien ist mindestens fragwürdig

    15.07.2025/EG
    Quelle: Verfassungsblog, Berlin

    Stellungnahme von über 300 Vertreterinnen und Vertreter der universitären – insbesondere rechtswissenschaftlichen – Forschung und Lehre sowie der Justiz zur Causa „Frauke Brosius-Gersdorf“:

    „Als Vertreterinnen und Vertreter der universitären – insbesondere rechtswissenschaftlichen – Forschung und Lehre sowie der Justiz protestieren wir nachdrücklich gegen die Art und Weise, wie im Rahmen der Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht in der Politik und in der Öffentlichkeit mit Frauke Brosius-Gersdorf umgegangen wurde. Dieser Umgang ist geeignet, die Kandidatin, die beteiligten Institutionen und mittelfristig über den Verfall der angemessenen Umgangskultur die gesamte demokratische Ordnung zu beschädigen …“

    Die Stellungnahme lesen Sie hier.

    Eine aktuelle Stellungnahme von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur Berichterstattung in Medien lesen Sie hier.

  • Pflege: Bedürftige zwischen Dienstleister, Versicherung, Rücklagen und Bundesregierung

    09.07.2025/EG
    Quellen: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI), Düsseldorf / Prof. Dr. Stefan Sell, Remagen

    Pflegeaufwand wächst organisch / Geburtenstarke Jahrgänge (1955 bis 1969) treiben Bundesregierungen von einer Reform zur nächsten

    Den Beitrag von Prof. Dr. Heinz Rothgang, er forscht und lehrt Gesundheitsökonomie und -politik an der Universität Bremen, über aktuelle Mythen in der Debatte um die Pflegeversicherung lesen Sie hier.

    Einen Beitrag von Prof. Dr. Stefan Sell, er forscht und lehrt Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz, zu den Pflegeberichten der Kranken- und Pflegekassen lesen Sie hier.

    Einen differenzierten Blick von Michaela Evans-Borchers, Sozialwissenschaftlerin am Institut Arbeit und Technik (IAT) der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen, und Christoph Bräutigam, wissenschaftlicher Mitarbeiter am IAT, auf die vielschichtigen Herausforderungen im Pflegesystem lesen Sie hier.

  • Buchtipp: „Wirtschaftsmärchen“

    04.07.2025/EG

    Patrick Schreiner, Kai Eicker-Wolf: Wirtschaftsmärchen
    Hundertundeine Legende über Ökonomie, Arbeit und Soziales

    Sachbuch (Arbeitswelt, Politik, Wirtschaft)

    „»Die Löhne sind zu hoch.« »Wachstum kommt allen zugute.« »Der Sozialstaat ist unbezahlbar.« »Private Unternehmen sind effizienter als der Staat.« »Hohe Steuern bremsen die Wirtschaft.« Derlei Behauptungen machen Stimmung – für mehr Markt und weniger Politik, für mehr soziale Ungleichheit und weniger Umverteilung, für mehr Vereinzelung und weniger soziale Sicherheit.
    In diesem Buch nehmen Patrick Schreiner und Kai Eicker-Wolf 101 solcher Wirtschaftsmärchen unter die Lupe: Sie zeigen auf, weshalb diese falsch sind oder in die Irre führen; wem sie schaden und wem sie nutzen; welche Denkmuster und Annahmen hinter ihnen stehen. Und sie veranschaulichen, wie gefährliche Feindbilder geschaffen werden: das vom teuren Hängemattenstaat etwa, …“

    Autoren

    Patrick Schreiner, Dr. phil., *1978, ist Politikwissenschaftler. Er arbeitet als Gewerkschafter in Berlin und publiziert unter anderem zu wirtschafts- und verteilungspolitischen Themen sowie politischer Theorie.
    Kai Eicker-Wolf, Dr. phil., *1965, ist Ökonom. Er arbeitet als Gewerkschafter in Frankfurt am Main und publiziert unter anderem zu wirtschafts-, finanz- und bildungspolitischen Themen.

    Verlag: PapyRossa
    Erscheinung: 3. Auflage 2025

  • Neuregelungen im Juli 2025

    30.06.2025/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Selektive Auflistung gesetzlicher Neuregelungen, die im Juli 2025 in Kraft treten:

    Pflege: Mindestlohn Altenpflege
    Die Mindestlöhne in der Altenpflege werden zum 01. Juli 2025 angehoben. Pflegehilfskräfte erhalten ab 01. Juli 2025 mindestens 16,10 Euro (+ 3,9 %) brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro (+ 5,1 %) und Pflegefachkräfte 20,50 Euro (+ 5,1 %). Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Pflege: Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
    Wenn Pflegende krank oder im Urlaub sind, können sie Leistungen für die sogenannte „Verhinderungspflege“ beantragen. Leistungen der „Kurzzeitpflege“ können beantragt werden, wenn Pflegebedürftige stationäre Betreuung auf Zeit brauchen. Beide Leistungen werden ab dem 01. Juli zu einem gemeinsamen Jahresbeitrag zusammengefasst, damit Anspruchsberechtigte flexibel wählen können. Außerdem braucht es zum Beispiel keine sechsmonatige „Vorpflegezeit“ mehr, um erstmals die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Pflege: Pflegeversicherung
    Da je nach Kinderzahl unterschiedliche Pflegeversicherungsbeiträge erhoben werden, muss die Anzahl der Kinder angegeben und nachgewiesen werden. Hierfür wird ab dem 01. Juli ein digitales Nachweisverfahren verpflichtend eingeführt. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Entschädigungsrecht: Opfer von Gewalt, Kriegsopfer und Impfgeschädigte
    Die Höhe der Entschädigung wird ab 01. Juli 2025 um 3,8 Prozent angehoben. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Opfer politischer Verfolgung in der DDR
    Die Anerkennung von Gesundheitsschäden wird erleichtert: Bestimmte Krankheiten gelten automatisch als Folge politischer Verfolgung. Die SED-Opferrente steigt ab Juli 2025 auf 400 Euro und wird ab 2026 jährlich angepasst. Die Bedürftigkeitsprüfung entfällt – Opferrente und Unterstützungsleistungen werden unabhängig vom Einkommen gezahlt. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    Zum 01. Juli 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Kraft. Strukturen, die dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu verhindern, sollen verbessert werden. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Rente
    Ab dem 01. Juli 2025 steigen die Renten in Deutschland um 3,7 Prozent. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Einkommensteuererklärung 2024
    Für die Steuererklärung für das Jahr 2024 gelten wieder die regulären Fristen. Spätestens bis zum 31. Juli 2025 ist die Abgabe verpflichtend. Wer sich jedoch steuerlich beraten lässt, zum Beispiel durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, profitiert von einer verlängerten Frist bis zum 30. April 2026.