Schlagwort: Politik

  • Corona-Pandemie: Schleift die Beschränkung der Versammlungsfreiheit auch die Meinungsfreiheit?

    16.04.2020/EG
    Quelle: Verfassungsblog, Berlin

    Hartmut Aden, Rechtswissenschaftler, Clemens Arzt, Rechtswissenschaftler, und Jan Fährmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter, alle an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, über die „Versammlungsfreiheit – auch in Krisenzeiten!“

    „Die Bundesländer haben in den letzten Wochen durch ihre Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch weitreichende Beschränkungen der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) erlassen. Die Versammlungsfreiheit ist als kollektive Meinungsfreiheit für die Demokratie essentiell, wie das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten immer wieder unterstreicht. Gerade in Krisenzeiten, in denen Regierungen, Verwaltungen und Sicherheitsbehörden weitreichende Möglichkeiten zu Grundrechtseingriffen haben, ist die Versammlungsfreiheit ein wichtiges demokratisches Korrektiv. (…). Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus als alternativlos darzustellen, ist verantwortungslos mit Blick auf den Schaden, den Rechtsstaat und Demokratie nehmen können – viele Autor*innen haben in den letzten Wochen davor gewarnt, etwa Meyer-Resende, Farahat und Lepsius. Dies gilt auch für die Versammlungsfreiheit, denn eine vermeintliche Alternativlosigkeit versperrt den Blick darauf, dass Demonstrationen unter Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen für den Gesundheitsschutz selbstverständlich auch während der aktuellen Krise möglich sein können und müssen (so auch Gutmann/Kohlmeier; Martini/Plöse). Dies gilt umso mehr, wenn Demonstrationen sich gegen die getroffenen Maßnahmen selbst richten und daher auch zeitlich nicht verschoben werden können (BayVGH; Harker/Deyda/Söker/Brandt).“ verfassungsblog.de

  • Corona-Pandemie: Kontaktbeschränkungen bis 03. Mai

    16.04.2020/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020: geltende Kontaktbeschränkungen bis 03. Mai 2020 verlängert

    • Der Schulbetrieb soll ab 4. Mai schrittweise wieder aufgenommen werden – zunächst prioritär für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge sowie die letzte Klasse der Grundschule.
    • Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen wieder stattfinden können.
    • Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht insgesamt wieder aufgenommen werden kann.
    • Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
    • Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können wieder öffnen. Dabei müssen sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten.
    • Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, unter den gleichlautenden Auflagen sowie unter Nutzung persönlicher Schutzkleidung ab dem 4. Mai den Betrieb wieder aufzunehmen.
    • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen zunächst weiter nicht stattfinden.
    • Die Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, auf private Reisen und Besuche weiterhin zu verzichten.
    • Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

    Rechtzeitig vor dem 04. Mai werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung erneut bewerten und weitere Maßnahmen beschließen.

    Den Wortlaut des Beschlusses lesen Sie hier bundesregierung.de.

  • Mit der Corona-Pandemie mutiert die Macht

    09.04.2020/EG
    Quelle: WZB Democracy Blog, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Berlin

    Sascha Kneip, wissenschaftlicher Mitarbeiter am WZB, über die bedrohte Demokratie in Zeiten der Bedrohung

    „Demokratie, so haben wir gelernt und auch unseren Studierenden immer beizubringen versucht, unterscheidet sich von der Autokratie unter anderem dadurch, dass in demokratischen Regimen die Bevölkerung die Herrschenden kontrolliert und nicht umgekehrt. (…). Wie sehr sich die Rollen zwischen Bürgern und Repräsentanten, zwischen Herrschaftsunterworfenen und Herrschaftsausübenden verschoben haben, zeigen schon die öffentlichen Äußerungen führender Politikerinnen und Politiker seit Beginn der Krise. (…). Die normativen Grundlagen der Demokratie müssen, mit anderen Worten, mittelfristig wieder mit dem Handeln der Exekutive und den Einstellungen der Bürger in Einklang gebracht werden. (…). Was uns allen droht, wenn dies nicht passiert, zeigen im Extremen gerade unsere Nachbarländer Ungarn und Polen…“ democracy.blog.wzb.eu

  • Verändert der Corona-Virus die Marktwirtschaft?

    09.04.2020/EG
    Quelle: Ökonomenstimme, Zürich

    Corona-Krise als Chance: Entwurf von Steffen Lange und Tilman Santarius, beide Wirtschaftswissenschaftler am Institut für ökologische Wirtschaftsforschung Berlin, für eine resilientere Wirtschaftsform

    „Aus volkswirtschaftlicher Sicht kann eine Wirtschaft auch auf einer niedrigeren Produktionsebene und ohne Wachstum stabil und funktionsfähig sein. Produktion und Einnahmen von Unternehmen gehen zwar zurück, weil die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen stark gesunken ist oder Unternehmen zur Ansteckungsprävention die Produktion einschränken müssen. Dadurch verdienen die Menschen weniger. Sie benötigen aber im Durchschnitt auch weniger Geld, da sie weniger konsumieren. Dem geringeren Angebot steht also eine geringere Nachfrage gegenüber. Es geht darum, ein neues Gleichgewicht auf einem niedrigeren Niveau zu finden.“ ↗ioew.de

    Das IÖW forscht nach eigenen Angaben „für eine Gesellschaft, die ihre natürlichen Lebensgrundlagen erhält, ein gutes Leben ermöglicht und sozial gerecht ist ‒ eine Gesellschaft, die für nachfolgende Generationen und global Verantwortung übernimmt“.

  • Wohnen: Entwicklung der Mietkosten

    08.04.2020/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

    Entwicklung der Angebotsmieten von Wohnungen bei Wiedervermietung und Erstvermietung

    Nach einer Mitteilung der Bundesregierung wird in der Wohnungspolitik das Ziel verfolgt, „dass Mieten bezahlbar und sozialverträglich bleiben und der Bestand an bezahlbarem Wohnraum gesichert wird“, jedoch ohne Definition für die Begriffe „bezahlbar“ und „sozialverträglich“.

    Die Entwicklung der Angebotsmieten von Wohnungen bei Wiedervermietung in über 50 Städten im Zeitraum 2012 bis 2019 lesen Sie hier bundestag.de. (Seite 3f)

    Die Entwicklung der Angebotsmieten von Wohnungen bei Erstvermietung in über 50 Städten im Zeitraum 2014 bis 2019 lesen Sie hier bundestag.de. (Seite 8ff)