Aktivitäten des BND erst 2015 bekannt?

26.01.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Bundeskanzleramt wurde, nach Aussage des Geheimdienstkoordinator Günter Heiß heute im NSA-Untersuchungsausschuss, erst im März 2015 über die Spionageaktivitäten des Bundesnachrichtendienstes (BND) informiert

Angesichts der Mitteilungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden im Juni 2013, über die Praktiken der National Security Agency (NSA), sei immer wieder die Frage aufgekommen: „Machen wir das auch?“ Der damalige Präsident des BND, Gerhard Schindler, habe bei einem Treffen geantwortet: „Ja, es gibt bestimmte Fälle, da machen wir das auch.“ Der als Zeuge geladene Geheimdienstkoordinator Günter Heiß sprach von rund 15.000 BND-eigenen Selektoren zu etwa 3.000 Zielen mit EU- und NATO-Bezug. bundestag.de

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BND/NSA: 12 Mio. NSA-Selektoren waren aktiv

25.11.2016/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

1. Untersuchungsausschuss (NSA): Zeuge spricht von organisatorischen Defiziten beim BND

Der als Zeuge geladene W. K., Leiter Technische Aufklärung im BND, räumte in der gestrigen Befragung ein, dass bis zum Frühjahr 2015 weder ihm noch dem BND-Präsidenten Gerhard Schindler, der Einsatz von zwölf Millionen NSA-Selektoren in der gemeinsam (BND und NSA) betriebenen Abhöranlage in Bad Aibling, bekannt gewesen sei. bundestag.de

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Spionage ohne Kontrollinstanz

11.11.2016/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Zeuge im NSA-Untersuchungsausschuss bestätigt fehlende Kontrolle

Vor dem ersten Untersuchungsausschuss (NSA) bestätigte ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) die Bearbeitung von Abhörmaßnahmen gegen Ziele mit Bezug zu verbündeten und befreundeten Staaten. Darüber hinaus teilte er mit, dass jeder Nachrichtenbearbeiter eigenständig die Selektoren einstellen konnte, von denen er relevante Informationen erwartete. Zeuge: „Es gab keine Kontrollinstanz“. bundestag.de

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G 10-Kommission ist nicht parteifähig

14.10.2016/EG aus dem Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

G 10-Kommission übt keine parlamentarische Kontrollfunktion aus und scheitert daher mit dem Antrag auf Herausgabe der NSA-Selektorenlisten

„Die G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht parteifähig. Sie ist weder oberstes Bundesorgan, noch ein durch das Grundgesetz oder durch die Geschäftsordnung mit eigenen Rechten ausgestatteter Teil des Bundestages. Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und damit im Organstreitverfahren gestellte Anträge der G 10-Kommission, die sogenannte NSA-Selektorenlisten herauszugeben oder zur Einsichtnahme bereit zu stellen, verworfen.“

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Im Dienst des Verschweigens

09.10.2016/EG aus dem Chaos Computer Club (CCC), Hamburg

CCC : BND kann nicht zwischen in- und ausländischen Datenverkehr unterscheiden

„Der Bundesnachrichtendienst (BND) kann bei seiner Massenüberwachung nicht sicher zwischen in- und ausländischen Datenverkehren unterscheiden, ohne detailliert Inhalte der Kommunikation zu analysieren. Das belegt ein vom Chaos Computer Club (CCC) im Auftrag des NSA-BND-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages angefertigtes Sachverständigengutachten.“ ccc.de

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