19.11.2018/EG
Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin
Seit 01. Juli 2002 sind Parteien zur zeitnahen Veröffentlichung von Spenden über 50.000 Euro (im Einzelfall) verpflichtet
„Spenden, Mitgliedsbeiträge und Mandatsträgerbeiträge an eine Partei oder einen oder mehrere ihrer Gebietsverbände, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr (Rechnungsjahr) 10 000 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Zuwenders sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen. Dieser veröffentlicht die Zuwendung unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache.“ (§ 25, Absatz 3, Gesetz über die politischen Parteien)
Die folgenden Angaben enthalten nur (Einzelfall-)Spenden über 50.000 Euro:
2018 (bis 08.11.2018, gemäß Unterrichtung durch den Bundestagspräsidenten)
CDU: 850.000 Euro
SSW: 477.391 Euro
DKP: 352.420 Euro
SPD: 280.000 Euro
FDP: 50.249
2017 (Bundestagswahl)
CDU: 2.881.537 Euro
FDP: 2.046.512 Euro
CSU: 650.000 Euro
GRÜNE: 543.000 Euro
SSW: 482.051 Euro
MLPD: 250.000 Euro (mehr …)