VW Abgasmanipulation: EU verklagt Deutschland

08.12.2016/EG aus der Europäischen Kommission, Brüssel

Europäische Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren auch gegen Deutschland wegen unterlassener Sanktionen gegen die Volkswagen AG ein / Deutschland blockiert Offenlegung der Untersuchungen

Die Europäische Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Luxemburg, Spanien und das Vereinigte Königreich ein (jene Mitgliedstaaten, die Typgenehmigungen für die Volkswagen AG in der EU ausgestellt haben), weil sie ihre nationalen Bestimmungen über Sanktionen nicht angewendet haben, obwohl die Volkswagen AG verbotene Abschaltprogramme verwendete.

Darüber hinaus vertritt die Europäische Kommission die Auffassung, dass Deutschland und das Vereinigte Königreich das Gesetz gebrochen haben, indem sie sich nach Aufforderung durch die Europäische Kommission weigerten, alle in ihren nationalen Untersuchungen gesammelten Informationen offenzulegen, die potenzielle Unregelmäßigkeiten bei den Emissionen von Stickoxid (NOx) bei Fahrzeugen des Volkswagenkonzerns und anderer Hersteller in ihrem Hoheitsgebiet betreffen.

VW-Abgasmanipulation: KBA widerspricht VW

11.11.2016/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

VW Abgasmanipulation: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verneint die Darstellung von Volkswagen auf Einhaltung nach EU-Recht

Im fünften Untersuchungsausschuss (VW) stellte Mark Wummel, Abteilungsleiter im KBA, klar, dass Volkswagen auch nach EU-Recht eine illegale Abschalteinrichtung verwendet hat. bundestag.de

Zum Thema eine aktuelle Recherche des Bayerischen Rundfunks ↗br.de.

VW-Abgasmanipulation: Rücktritt vom Kaufvertrag

16.10.2016/EG aus dem Oberlandesgericht Celle

Verfahren wegen Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen abgasmanipulierten VW Passat / OLG Celle verhandelt im Berufungsverfahren am 07.11.2016

Der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts verhandelt am 07. November 2016 um 11:30 Uhr in Saal 150 über die Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen abgasmanipulierten Passat von Volkswagen.

Der Kläger hatte von dem beklagten Autohaus Ende 2013 den PKW als Neuwagen erworben. In dem Fahrzeug ist ein Dieselmotor eingebaut, den der Hersteller (VW) mit einer Software kombinierte, durch die im Prüfstand ein Motorprogramm abgespielt wird, das zu geringeren Stickoxidwerten als im Normalbetrieb führt. Zum Umrüstung der mit dieser Software ausgestatteten PKW entwickelte der Hersteller (VW) ein Softwareupdate.

Der Kläger hat den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, das beklagte Autohaus die Rücknahme des Fahrzeugs abgelehnt.

Das Landgericht Lüneburg hatte der Klage im Wesentlichen stattgegeben.