Kategorie: Allgemein

  • Buchtipp: „Gewohnheitstiere“

    11.04.2025/EG

    Nicklas Brendborg: Gewohnheitstiere
    Wie Industrie und Wissenschaft unsere Instinkte manipulieren

    Sachbuch (Politik, Wirtschaft)

    „Wieso sind große, bunte Eier für Vögel attraktiver als die kleinen, unscheinbaren? Warum werden Früchte im Laufe der Evolution immer süßer? Und warum wird die Weltbevölkerung immer übergewichtiger, obwohl das Interesse an einer gesunden Lebensweise größer ist, denn je?“

    Autor

    Nicklas Brendborg ist Postdoktorand für Molekularbiologie an der Universität Kopenhagen. Brendborg, ein Nachwuchstalent des Novo Nordisk International Talent Program und des Novo Scholarship Program.

    Verlag: Bastei Lübbe
    Erscheinung: Oktober 2024

  • Parteien besetzen Ämter

    10.04.2025/EG
    Quelle: CDU, Berlin

    „Verantwortung für Deutschland“ versprechen CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag

    Die Ressortverteilung der Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD wird wie folgt festgelegt:

    Die CDU stellt den Bundeskanzler.
    Die SPD stellt den Stellvertreter des Bundeskanzlers gemäß Artikel 69 GG.

    Die CDU stellt die Leitung folgender Ministerien:
    > Der Chef des Bundeskanzleramtes im Range eines Bundesministers
    Wirtschaft und Energie
    > Auswärtiges Amt
    > Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    > Gesundheit
    > Verkehr
    > Digitalisierung und Staatsmodernisierung

    Die SPD stellt die Leitung folgender Ministerien:
    > Finanzen
    > Justiz und Verbraucherschutz
    > Arbeit und Soziales
    > Verteidigung
    > Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
    > Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    > Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

    Die CSU stellt die Leitung folgender Ministerien:
    > Innen
    > Forschung, Technologie und Raumfahrt
    > Ernährung, Landwirtschaft und Heimat

    Staatsministerinnen und Staatsminister im Kanzleramt: Die Staatsministerin bzw. der Staatsminister für Bund-Länder-Zusammenarbeit, die Staatsministerin bzw. der Staatsminister für Kultur und Medien, die Staatsministerin bzw. der Staatsminister für Sport und Ehrenamt werden von der CDU gestellt.

    Der Staatsminister bzw. die Staatsministerin und Beauftragter der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration wird von der SPD gestellt.

    Die Staatsministerinnen bzw. Staatsminister im Auswärtigen Amt stellen CDU (2) und CSU (1).

    Die Staatsministerin bzw. Staatsminister und Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland wird von der SPD gestellt und ressortiert im Bundesministerium der Finanzen.

    Das Vorschlagsrecht für die jeweiligen Ämter liegt bei den verantwortlichen Parteien.

    Das Vorschlagsrecht für beamtete und Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie Staatsministerinnen und Staatsminister liegt bei den jeweiligen Bundesministerinnen und Bundesministern.

    Den Koalitionsvertrag lesen Sie hier.

  • Buchtipp: „Kinder – Minderheit ohne Schutz“

    04.04.2025/EG

    Aladin El-Mafaalani, Sebastian Kurtenbach, Klaus Peter Strohmeier: Kinder – Minderheit ohne Schutz Aufwachsen in der alternden Gesellschaft

    Sachbuch (Demokratie, Gesellschaft, Politik)

    „Für Kinder und Jugendliche ist der Krisenzustand zum Normalzustand geworden. Die junge Generation wird politisch übersehen und gesellschaftlich vernachlässigt. Kinder müssen ins Zentrum des politischen und gesellschaftlichen Denkens gerückt werden. Das Buch vereint eine umfassende Problemanalyse mit vielen Lösungsansätzen. Die Herausforderung ist so groß, dass alle einen Beitrag leisten können.“

    Autoren

    Aladin El-Mafaalani lehrt und forscht Migrations- und Bildungssoziologie an der TU Dortmund.
    Sebastian Kurtenbach lehrt und forscht Sozialpolitik an der FH Münster.
    Klaus Peter Strohmeier lehrte und forschte Soziologie mit Schwerpunkt Familie, Stadt und Region an der Ruhr-Universität Bochum.

    Verlag: Kiepenheuer & Witsch
    Erscheinung: Januar 2025

  • Gesetzliche Neuregelungen zum April 2025

    01.04.2025/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin / Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf

    Selektive Auflistung gesetzlicher Neuregelungen, die im April 2025 in Kraft treten:

    Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
    Neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sollen auch gefördert werden, wenn sie erst nach Ende 2026 in Betrieb gehen. Mit der Änderung des KWK-Gesetzes wird die Geltungsdauer für die Förderung bis zum 31. Dezember 2030 verlängert. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Elterngeld
    Eltern, deren Kinder nach dem 31. März 2025 geboren werden, erhalten nur Elterngeld, wenn sie nicht mehr als 175.000 Euro verdienen. Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Bei Paaren und getrennt erziehenden Eltern wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet, bei Alleinerziehenden kommt es auf das alleinige Einkommen an. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Berufskrankheiten
    Die Liste der Berufskrankheiten wurde um die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung, die Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern sowie um die chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub erweitert. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

  • Einflussreiche Akteure: Interessenvertreter

    31.03.2025/EG
    Deutscher Bundestag, Berlin

    Bericht über das Lobbyregister 2022 bis 2024 veröffentlicht

    Die im Lobbybericht genannte Summe der „Mittelwerte für die jährlichen finanziellen Aufwendungen“ der Interessenvertretung* betrug im Jahr 2024 rund 910 Millionen Euro. Aber: „Die tatsächlich aufgewendete Summe der jährlichen finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung auf Bundesebene dürfte im Berichtszeitraum jedoch sogar jeweils höher gelegen haben. Denn die Angaben hierzu durften bis zum 1. März 2024 verweigert werden (und wurden in 507 Einträgen auch tatsächlich verweigert).“

    * Unter dem Begriff „Interessenvertretung“ versteht die Legaldefinition gemäß § 1, Absatz 3 Lobbyregistergesetz „jede Kontaktaufnahme zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungs- oder Entscheidungsprozess […] des Deutschen Bundestages oder […] der Bundesregierung“.

    Anmerkung der Redaktion: Diese Akteure stehen auf keinem Wahlzettel.

    Den Bericht lesen Sie hier.