Autor: 8dF1v0

  • Steuervermeidung deutscher Unternehmen

    21.01.2021/EG
    Quelle: ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München

    Clemens Fuest, ifo-Präsident und Wirtschaftswissenschaftler an der LMU München, Felix Hugger, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der LMU München, und Florian Neumeier, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ifo München, untersuchten die Steueraufkommensverluste durch Gewinnverlagerung deutscher Großunternehmen

    Fazit
    „Unsere Auswertungen zeigen, dass die in Steueroasen* ansässigen Tochtergesellschaften der 333 größten deutschen multinationalen Kapitalgesellschaften deutlich profitabler sind als die Töchter, die ihren Sitz nicht in einer Steueroase haben. Gleichzeitig ist die Gewinnsteuerbelastung in Steueroasen nur etwa halb so hoch wie in Ländern, die nicht als Steueroasen gelten. Dies spricht dafür, dass deutsche multinationale Unternehmen Steueroasen dazu nutzen, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Insgesamt jedoch entfallen auf die in Steueroasen ansässigen Tochtergesellschaften nur etwa 9% der globalen Gewinne der größten deutschen multinationalen Unternehmen. Darüber hinaus lässt sich ein Teil dieser Gewinne durchaus auf realwirtschaftliche Aktivitäten zurückführen. Unseren Schätzungen zufolge sind etwa 38% der in Steueroasen ausgewiesenen Gewinne großer deutscher multinationaler Unternehmen das Resultat von steuermotivierter Gewinnverlagerung. Im Umkehrschluss lassen sich 62% der Gewinne, den die größten deutschen multinationalen Unternehmen in Steueroasen ausweisen, auf realwirtschaftliche Aktivitäten zurückführen. Auf der Grundlage dieser Zahlen kommen wir zu dem Schluss, dass dem deutschen Staat pro Jahr etwa 1,6 Mrd. Euro an Steuereinnahmen dadurch verlorengehen, dass große deutsche multinationale Unternehmen einen Teil ihrer Gewinne aus Deutschland heraus in Steueroasen verschieben. Berücksichtigt man in diesen Schätzungen auch kleinere deutsche multinationale Unternehmen sowie die in Deutschland ansässigen Tochtergesellschaften ausländischer multinationaler Unternehmen, so ergibt sich ein Steueraufkommensverlust von insgesamt 5,7 Mrd. Euro jährlich.“

    Die Studie lesen Sie hier ifo.de.

    * U. a. Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta und Zypern.

    Zum Thema

    Jakob Miethe, Postdoktorand an der LMU München, über „Die leere Liste der Steueroasen“ lesen Sie hier diw.de

    Wissenschaftliche Dienste des US-Kongresses über Steueroasen, die auf US-Listen geführt werden, lesen Sie hier ↗congress.gov (Seite 4).

    Der International Monetary Fund (IMF/IWF), Washington, DC, untersuchte inaktive Unternehmen (Briefkastenfirmen) in Steueroasen. Beispiel Luxemburg, ein Land mit 614.000 Einwohnern und ausländischen Direktinvestitionen (FDI) in Höhe von rund vier Billionen US-Dollar. Die Höhe der ausländischen Direktinvestitionen (FDI) steht in keinem Verhältnis zur Luxemburger Wirtschaftskraft. Wie ist das möglich?
    Weltweit belaufen sich Phantom-Investitionen auf erstaunliche 15 Billionen Dollar oder das gesamte jährliche BIP der Wirtschaftsmächte China und Deutschland. Und trotz gezielter internationaler Versuche, die Steuervermeidung einzudämmen – insbesondere die G20-Initiative Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) und der automatische Austausch von Bankkontoinformationen innerhalb des Common Reporting Standard (CRS) – steigen die Phantominvestitionen weiter an und übertreffen das Wachstum echter FDI. In weniger als einem Jahrzehnt sind die Phantom-DI von rund 30 % auf fast 40 % der globalen FDI gestiegen (siehe Grafik). Dieses Wachstum ist einzigartig für FDI. Laut Lane und Milesi-Ferretti (2018) sind die DI-Positionen seit der globalen Finanzkrise schneller gewachsen als das Welt-BIP, während grenzüberschreitende Positionen in Portfolioinstrumenten und anderen Investitionen dies nicht getan haben. (…).
    Investitionen in ausländische Phantomunternehmen könnten darauf hindeuten, dass inländisch kontrollierte multinationale Unternehmen Steuerhinterziehung betreiben. Ebenso deuten Investitionen aus ausländischen Phantomunternehmen darauf hin, dass multinationale Unternehmen unter ausländischer Kontrolle versuchen, Steuern im Gastland zu vermeiden. Es überrascht nicht, dass das Risiko einer Volkswirtschaft für Phantominvestitionen mit dem Körperschaftsteuersatz steigt.“ ↗imf.org

  • Corona-Pandemie: Bundesweite Anpassungen

    19.01.2021/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Maßnahmen werden zunächst bis 14.02.2021 befristet

    Den Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungsschefs der Länder lesen Sie hier ↗bundesregierung.de.

    Zum Thema

    Die vierte Stellungnahme des Expertenrates* Corona der Landesregierung Nordrhein-Westfalen lesen Sie hier ↗rwi-essen.de.

    *Stephan Grünewald; Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Otfried Höffe; Prof. Dr. Michael Hüther; Monika Kleine; Prof. Dr. Renate Köcher; Prof. Dr. Armin Nassehi; Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt; Prof. Dr. Hendrik Streeck; Prof. Dr. Christiane Woopen, Köln.

  • Geldvermögen privater Haushalte erreicht 6,7 Billionen Euro

    18.01.2021/EG
    Quelle: Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main

    Geldvermögens der privaten Haushalte* in Deutschland stieg im dritten Quartal 2020, gegenüber dem Vorjahreswert, um 5,9 Prozent

    Wie die Deutsche Bundesbank mitteilt, summierte sich das Geldvermögen (Bargeld, Einlagen, Schuldverschreibungen, Aktien, Anteilsrechte, Investmentfonds, Versicherung, Alterssicherung, Finanzderivate, Mitarbeiteraktienoptionen, Kredite und sonstige Forderungen) der privaten Haushalte in Deutschland, im dritten Quartal 2020, auf 6,738 Billionen Euro. Damit übertraf es den Vorjahreswert um 373,7 Milliarden Euro bzw. 5,9 Prozent. bundesbank.de

    *Private Haushalte sind Einzelpersonen oder mehrere Personen umfassende Lebensgemeinschaften, die als selbstständige Wirtschaftseinheiten in erster Linie als Anbieter von Arbeitskraft und als Konsumenten in Erscheinung treten. Zum Sektor der privaten Haushalte zählen auch die privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter (Gewerkschaften, Kirchen, Parteien, Verbände, Vereine und Ähnliche).

    Zum Thema

    Das Sachvermögen (Immobilien, Ausrüstung, Nutztiere, Nutzpflanzungen, geistiges Eigentum) der privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck wird von der Deutschen Bundesbank, zum Jahresende 2018, mit 8.655 Milliarden Euro erfasst. bundesbank.de (Seite 11)

    Vermögen und Finanzen privater Haushalte in Deutschland: Ergebnisse der Vermögensbefragung 2017:
    „Wie ungleich die Verteilung ist, lässt sich demnach auch am Anteil des Vermögens ablesen, das den oberen 10 % der Nettovermögensverteilung gehört. Diese Gruppe nannte in Deutschland im Jahr 2017 etwa 55 % des gesamten Nettovermögens ihr Eigen.“ bundesbank.de (Seite 16)

    Einkommens- und Verbrauchsstichprobe / Geld- und Immobilienvermögen sowie Schulden privater Haushalte destatis.de

  • Finanzierung der Bundestagsfraktionen ist lückenhafte geregelt

    16.01.2021/EG
    Quelle: Bundesrechnungshof, Bonn

    Bundestagsfraktionen erhalten jährlich 120 Millionen Euro ohne effektive Kontrolle

    Zusammenfassung aus dem Bericht des Bundesrechnungshofes:

    „Die Fraktionen des Deutschen Bundestages (Fraktionen) erhalten jährlich 120 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt. Diese Mittel sind zweckgebunden. Aber: Auch wenn die Fraktionen die Mittel zweck- und damit rechtswidrig verwenden, bleibt dies regelmäßig ohne Folgen. Denn es gibt strukturelle Defizite im Kontroll- und Sanktionssystem. Diese Defizite stellen die verfassungsrechtliche Legitimation des Systems der Fraktionsfinanzierung in Frage.
    Grund für die Kontroll- und Sanktionsdefizite sind Regelungslücken. In wichtigen Be-reichen ist nicht geklärt, wofür genau die Fraktionen ihre Mittel verwenden dürfen. Unklar ist insbesondere, wie eine zulässige Unterrichtung der Öffentlichkeit von einer unzulässigen Parteiwerbung abzugrenzen ist. Die dynamische Entwicklung der sozialen Medien verschärft dieses Problem. Zwar hat der Gesetzgeber seit dem Jahr 1995 Ausführungsbestimmungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraktionen vorgesehen. Diese wurden jedoch bislang nicht erlassen. Zudem fehlt eine Regelung im Gesetz, um Fehlverhalten zu sanktionieren – es bleibt damit ohne Konsequenzen. (Nummer 2)
    Ohne einheitliche und verbindliche Vorgaben für die Fraktionen fehlt ein allgemein anerkannter Maßstab für Prüfungen des Bundesrechnungshofes. Stellt der Bundes-rechnungshof Mängel fest, bleibt dies regelmäßig folgenlos. Denn den Fraktionen drohen keinerlei Sanktionen. Zweckwidrig verwendete Mittel müssen sie noch nicht einmal zurückzahlen. Eine effektive Kontrolle der Fraktionsmittel ist damit nicht sichergestellt. (Nummer 3)
    Der Bundesrechnungshof hält es daher für erforderlich,

    • Regelungslücken zu schließen und die im Gesetz vorgesehenen Ausführungsbestimmungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraktionen zu erlassen,
    • dabei insbesondere Art und Umfang einer zulässigen Unterrichtung der Öffentlichkeit durch die Fraktionen verbindlich zu regeln und
    • die gesetzlichen Grundlagen für eine Rückforderung zweckwidrig verwendeter Fraktionsmittel sowie weitere Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen. (Nummer 4)“

    Den Bericht lesen Sie hier ↗bundesrechnungshof.de.

    Die Stellungnahme von Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes, lesen Sie hier ↗bundesrechnungshof.de.

    Zum Thema

    Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und die Finanzierung parteinaher Stiftungen
    „Die dafür ausgegebenen Steuergelder sind in den vergangenen drei Jahrzehnten gestiegen: Allein die aus dem Bundeshaushalt den parteinahen Stiftungen jährlich zufließenden Mittel wurden im Zeitraum von 1990 bis 2017 von damals 260.323.000 DM auf 581.428.000 Euro erhöht, (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 23.01.2018, Drucksache 19/503) d. h. nominal um das 4,5 fache. Selbst bei Berücksichtigung der Inflation handelt es sich dabei real um mehr als eine Verdreifachung des Geldzuflusses. Dieser Zuwachs bewegt sich außerhalb aller Vergleichbarkeit etwa von Steige-rungen des Haushaltsvolumens des Bundes, des allgemeinen Wirtschaftswachstums oder anderer angemessen heranziehbarer Kenngrößen. Im Gegensatz zur Parteienfinanzierung nach dem Parteiengesetz, für die eine „absolute Obergrenze“ (§ 18 Abs. 2, § 19a Abs. 5 PartG) und „relative Obergrenzen“ (§ 18 Abs. 5, § 19a Abs. 5 PartG) festgelegt sind, gibt es für die parteinahen Stiftungen das 3,6-fache an Steuergeld aufgebracht wie für die staatliche Parteienfinanzierung. Dies hat zuletzt der Bund der Steuerzahler gerügt (Die Welt vom 12.2.2018, „Parteinahe Stiftungen kosten Steuerzahler 581 Millionen“). Die Mittel, welche die parteinahen Stiftungen aus dem Bundeshaushalt bekommen, sind zudem auf eine Vielzahl von Einzeltiteln verteilt. (…). Im Unterschied zur Regelung der Parteienfinanzierung, für die detaillierte gesetzgeberische Regelungen im Parteiengesetz danach geschaffen wurden, welche sich in hohem Maße an die Empfehlungen der Kommission angelehnt haben, gibt es ein solches Gesetz zur Regelung der Institution „parteinaher Stiftungen“ und ihrer Finanzierung bis heute nicht.
    Um die „rechtliche Grauzone“ zu beseitigen, ist es daher verfassungsrechtlich geboten, dem Status und dem Finanzierungssystem der sogenannten parteinahen Stiftungen eine rechtliche Grundlage zu geben – also ein Gesetz zu verabschieden, welches das Recht der parteinahen Stiftungen hinsichtlich ihres rechtlichen Status und der Finanzierung mit Haushaltsmitteln des Bundes regelt.“
    Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD (Antragsteller) abgelehnt. bundestag.de

    Namentliche Abstimmung zum Bundeswahlgesetz (Größe des Bundestages) bundestag.de.

    „Niemand versteht, warum Spenden erst ab 10.000 Euro in den Rechenschaftsberichten der Parteien auftauchen – und dass, sofern sie unter 50.000 Euro bleiben, erst eineinhalb Jahre später. In einem Wahljahr müssen insbesondere die Daten zur Wahlkampffinanzierung zeitnah veröffentlicht werden. Es gibt zudem zu viele Möglichkeiten, die Veröffentlichungspflichten durch Stückelung der Beträge zu umgehen – das haben sicher auch einige ehemalige Großspender erkannt.“
    Größter Profiteur (Stand: 27.12.2020) ist die CDU mit neun Spenden über 50.000 Euro, die sich zu einer Gesamthöhe von fast 876.000 Euro summieren. FDP und AfD jeweils eine Spende über 50.000 Euro. transparency.de

    Beispiele privilegierter Finanzierungsformen von Parteien:

    • die staatliche Teilfinanzierung (Erstattung der Wahlkampfkosten)
    • steuerliche Begünstigungen von ‘Kleinspenden‘
    • steuerliche Begünstigung von Mitgliedsbeiträgen
    • steuerliche Begünstigung von Mandatsträgerabgaben
    • öffentliche Mittel für die Arbeit von Parlamentsfraktionen
    • staatliche Unterstützung parteinaher Stiftungen
    • kostenlose Sendezeiten für Wahlwerbung (inkl. Gesprächsrunden und Interviews)
    • kostenlose Bereitstellung von Werbeflächen (inkl. Presseberichte und -fotos)
    • Entscheidung über die (eigenen) Diäten sowie andere Ämter und hohe Posten in der Justiz und Verwaltung („Gesetzgeber in eigener Sache“)
  • Buchtipp: Fleisch

    15.01.2021/EG

    Christian Kassung: Fleisch
    Die Geschichte einer Industrialisierung

    Sachbuch (Ernährung, Konsum, Tiere, Wirtschaft)

    „Roh, gekocht, kalt, heiß, fettig oder mager – Fleisch ist heute überall und jederzeit verfügbar. Die allgegenwärtige Verfügbarkeit von Fleisch als Konsumware unterscheidet unsere Moderne von allen vorherigen Epochen. Wer verstehen will, warum und wie wir Fleisch essen, muss ins Berlin des 19. Jahrhunderts zurückgehen. Hier erlangte Fleisch jene Selbstverständlichkeit, die im Zentrum der aktuellen Ernährungsdebatten steht.
    Christian Kassung beschreibt in diesem Buch die Kulturtechniken der industriellen Schweinefleischproduktion von der Zucht, der Haltung, der Schlachtung bis hin zur Distribution und Zubereitung. Er schildert, wie erst durch die Verschränkung einer Vielzahl industrieller Prozesse und Technologien die energiereiche Ernährung der arbeitenden Bevölkerung sichergestellt werden konnte. Der Fleischkonsum wurde damit im großstädtischen Alltag so stark wirksam, dass unser kulinarisches System dadurch bis heute geprägt ist. All dies fügt sich zu einer Geschichte des Überflusses zusammen – und regt zum Nachdenken über die historischen Bedingungen unserer eigenen Ernährungskultur an.“ (mehr …)