Mindestentgelt für geduldete Überziehung unwirksam

25.10.2016/EG aus dem Bundesgerichtshof, Karlsruhe

Vorformulierte Bestimmungen über ein pauschales „Mindestentgelt“ für geduldete Überziehungen (§ 505 BGB*) sind unwirksam / Bankkunde wurde „unangemessen benachteiligt“

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei im wesentlichen Punkt parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein pauschales „Mindestentgelt“ für geduldete Überziehungen (§ 505 BGB*) zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind. ↗juris.bundesgerichtshof.de

Hat auch Ihre Bank ein Mindestentgelt für geduldete Überziehungen berechnet? Dann könnten Ihnen die Hinweise der Verbraucherzentrale Bayern weiterhelfen. verbraucherzentrale-bayern.de

Niedrige Zinsen Teil der Lösung?

20.09.2016/EG aus dem wirtschaftspolitischen Medium ’Makroskop‘, Wiesbaden

Ökonom Prof. Dr. Heiner Flassbeck mit einem Beitrag zur Zinsdebatte unter Ökonomen

„Hans Werner Sinn glaubt, dass die niedrigen Zinsen die Investitionstätigkeit und die Innovation behindern. Wir glauben, dass Professor Sinn weder die neoklassische Theorie, auf die er sich üblicherweise beruft, noch die Theorie von Schumpeter verstanden hat, auf die er sich jetzt beruft. …“ ↗makroskop.eu

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